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Vermögensabgabe Fantasy und Corona im Depot

Natman
(@natman)
Freiheitskämpfer Gold

Die SPD faselt ja von einer Vermögensabgabe einmalig. Das hat der @Pascal mal erläutert hier.

Jetzt habe ich mich gefragt. Wie sicher sind Aktienbesitzer. Ich denke sehr, weil wenn D da ein paar % haben wollen würde, ziehen die Big Boys die Kohle ab, richtig? 

Jetzt gibt es das Anlegerentschädigungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/BJNR184210998.html

In Paragraph 4 steht: 

„Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.

Bedeutet dies, dass alle Positionen in USD u Fremdwährung nicht geschützt sind, wenn die Depotbank pleite geht. Dann müssten die eingebuchten Positionen zu einer Clearingstelle gehen. (Oder so ähnlich)

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 15. Mai 2020 21:46
Maschinist und Wupp mögen das
Wupp
 Wupp
(@wupp)
Verdienter Freiheitskämpfer
Veröffentlicht von: @natman

Die SPD faselt ja von einer Vermögensabgabe einmalig. Das hat der @Pascal mal erläutert hier.

Jetzt habe ich mich gefragt. Wie sicher sind Aktienbesitzer. Ich denke sehr, weil wenn D da ein paar % haben wollen würde, ziehen die Big Boys die Kohle ab, richtig? 

Jetzt gibt es das Anlegerentschädigungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/BJNR184210998.html

In Paragraph 4 steht: 

„Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.

Bedeutet dies, dass alle Positionen in USD u Fremdwährung nicht geschützt sind, wenn die Depotbank pleite geht. Dann müssten die eingebuchten Positionen zu einer Clearingstelle gehen. (Oder so ähnlich)

Freundschaftlicher Tip unter Kapitalisten ? exit Strategie zurecht legen.......

AntwortZitat
Veröffentlicht : 16. Mai 2020 00:11
Herr Vorragend
(@herr-vorragend)
Freiheitskämpfer Gold
Veröffentlicht von: @natman

Bedeutet dies, dass alle Positionen in USD u Fremdwährung nicht geschützt sind, wenn die Depotbank pleite geht.

Nein. Oder es kommt darauf an. Es gibt Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.

- Einlagensicherung Bargeld. (Alle Währungen 100k auf Sichteinlagen)
- Anlegersicherung: Dividenden Ausschüttungen, Verkaufserlöse, Betrug. (Nur "Eurowährungen" 20k max 90%)

1. Deine Aktien sind dein Eigentum (Sondervermögen) und keine Einlage. 
2. Wenn du Dividenden, Ausschüttungen und Verkaufserlöse noch von der Verwahrenden Bank bekommst, dann fällt diese Summe unter die Anlegerentschädigung. Weil dies deine Forderung gegenüber der Bank aus Wertpapiergeschäften ist. 
3. Wenn die Bank deine Aktien veruntreut und du deshalb kein Zugriff auf deine Aktien hast, gelten wieder die 20k Versicherungssumme. 

 

Dies ist keine Rechtsberatung. 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 16. Mai 2020 08:09
Judge Dredd
(@judge-dredd)
Freiheitskämpfer Gold

@pascal-weichert

Keine Rechtsberatung:

Die Aktien, sind wie Pascal schon richtig ausführt immer in deinem Eigentum und gehören nicht der Bank.

Bei der Verwahrung ist der Bankkunde regelmäßig Eigentümer  oder hat zumindest einen schuldrechtlichen Herausgabeanspruch (Wertpapierrechnung), während die Depotbank lediglich Besitzerin oder Treuhänderin (Wertpapierrechnung) der Wertpapiere ist.

 

Was passiert im Insolvenzfall:

Dem Eigentümer steht in der Insolvenz des Verwahrers ein Herausgabeanspruch zu, im Wege der sog. Aussonderung seiner Wertpapiere vom Verwahrer (Depot-Bank). In der InsO wird dieser Aussonderungsanspruch ausdrücklich mit der Folge verbunden, dass der Eigentümer nicht Insolvenzgläubiger ist und somit am eigentlichen Insolvenzverfahren (im Gegensatz zu den Inhabern der Einlagen, die Insolvenzgläubier sind) nicht teilnimmt. Auch die nach Insolvenzeröffnung bei der Depotbank anfallenden Zinsen und Dividenden aus aussonderungsfähigen Wertpapieren sind selbst aussonderungsfähig und gehören nicht zur Insolvenzmasse.

Hat die Depotbank das Eigentum bzw. das Miteigentum des Kunden verletzt, und so dessen Aussonderungsrecht illegal vereitelt (z.B. Untreue) , erhält man das sog.  Insolvenzvorrecht und hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen Vorrang, was die Befriedigung aus der Insolvenzmasse angeht (wie werthaltig das dann noch ist, steht auf einem anderen Blatt). Daneben gibt es dann die von Pascal erwähnten 20.000 Euro maximale Entschädigung des Staates, wenn die Bank was Illegales macht. Banken müssen aber eine sog. Entschädigungseinrichtung schaffen um Kunden abzusichern. Die 20.000 Euro gelten als staaliche Mindestsicherung überigens pro Person, bei Ehepaaren also 40.000 Euro.

 

Hinsichtlich der Einlagensicherung (100.000 Euro) fallen hier laut BaFIn-Homepage auch Fremdwährungen wie Dollar, Franken etc. drunter und nicht nur Guthaben in Euro.

 

Schönes Wochenende

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 16. Mai 2020 10:19
Natman und Maschinist mögen das