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Steuererstattung Schweiz

Ansel
(@ansel)
Verdienter Freiheitskämpfer

Alle Rückerstattungsanträge der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen für Fälligkeiten ab 1. Januar 2020 zwingend über die Online-Applikation einzureichen. Für diese Fälligkeiten ist es nicht mehr möglich, den Antrag auf Papierformularen (Formular 85) zu senden.

Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie oben rechts auf den grünen Knopf +Neuer Antrag klicken und die Rückerstattungsdaten eingeben.

Bitte beachten Sie, dass die elektronische Rückerstattung nur für Ertragsfälligkeiten ab 1.1.2020 möglich ist. Früher fällige Erträge müssen noch über das Papierformular 85 beantragt werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie elektronisch nur Wertschriften erfassen können, welche dieses Jahr bereits eine Zins- oder Dividendenfälligkeit hatten.

Bei der Antragserfassung müssen Sie bei den erfassten Wertschriften jeweils die Gutschriftanzeigen und Tax Voucher hochladen. Ein physischer Versand dieser Dokumente entfällt.

Am Schluss erhalten Sie eine PDF-Zusammenfassung, welche Sie ausdrucken, unterschreiben und durch das lokale Finanzamt beglaubigen lassen. Dieses Stempelblatt ist uns danach per Post zuzustellen. Erst danach gilt der Antrag als eingereicht.

https://vstde.estv.admin.ch/start

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 10. April 2020 12:05
Judge Dredd, stef und Maschinist mögen das
Schlagwörter für Thema
stef
 stef
(@stef)
Verdienter Freiheitskämpfer

Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag @ansel.

Das funktioniert ja ganz fluffig auf der Website.

Den daraus generierten Antrag will mein Finanzamt (Ostholstein) aber nicht stempeln und unterschreiben, sondern besteht stattdessen darauf, dass ich wie vorher einen "Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung" ausfülle (natürlich 2fach) und diesen dann zu dem Antrag hinzufüge, welcher nach Bern gesendet wird.

Im Fall Finnland lief es übrigens genau so: Auch das Finnische Formular wollte vom Finanzamt bestätigt werden, das Finanzamt wollte aber lieber eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese hat Vero Skatt ohne Mucken akzeptiert. Jetzt bin ich nicht sicher, wie die Schweizer das handhaben.

Hast du ähnliche Erfahrungen mit deinem Finanzamt gemacht?

Vielen Dank & Viele Grüße,

stef.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 26. April 2020 11:54
Ansel
(@ansel)
Verdienter Freiheitskämpfer

Sorry für die verspätete Antwort..
Ich hatte keinerlei Probleme diesbzgl.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 21. Juni 2020 20:12
stef mag das
Ansel
(@ansel)
Verdienter Freiheitskämpfer

Am 9.5. den Antrag gestellt. Bestätigung vom deutschen Finanzamt kam 3 Tage später und heute Bestätigung von der Schweiz.. Also schneller geht es wohl nicht!

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 28. Mai 2021 22:12
stef und Judge Dredd mögen das
stef
 stef
(@stef)
Verdienter Freiheitskämpfer

@ansel vielen Dank für die Antwort.

bei mir läuft es neuerdings auch fluffig mit dem Finanzamt. Manchmal muss man einfach anrufen, mit einer Sachbearbeiterin persönlich sprechen und diese dann im Schriftverkehr direkt adressieren. Meine letzten Unterlagen habe ich in weniger als 2 Wochen gestempelt zurückbekommen Smile

AntwortZitat
Veröffentlicht : 8. Juni 2021 13:21
yok
 yok
(@yok)
Freiheitskämpfer Gold

Die Schweizer haben bei mir immer einige Monate gebraucht, ohne irgendeine Eingangsbestätigung, aber natürlich zuverlässig. Mal sehen, wie es mit dem neuen "Online"-Verfahren laufen wird.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 8. Juni 2021 13:27
Natman mag das
Ansel
(@ansel)
Verdienter Freiheitskämpfer

Stand 2022
Heute Antrag heruntergeladen

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 11. Juni 2022 16:11