Wie frei ist Björn?

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Finanzen Kapitalerträge Steuern Krankenversicherung GünstigerprüfungDie Freiheitsmaschine wächst unermüdlich.

Mittlerweile rufen die Freiheitskämpfer in Summe mehr als 200.000 Freiheitsmaschinenseiten im Monat auf.

ZWEIHUNDERTTAUSEND!

2016 als Sommerferienspaß gestartet, bringt Ihr mittlerweile den Server zum Glühen.

 

Und neben der Verzweiflung des Hosters gibt es mittlerweile noch ein zweites „Problem“.

In der Freiheits-Community ist mittlerweile eine solche Kompetenz versammelt, dass der Maschinist es schwer hat, überhaupt noch Themen von dort zu neuen Artikeln zu verarbeiten.

 

Der folgende Beitrag ist so ein Beispiel

Schon kurz nach Fragestellung, gab es in der Community von mehreren Freiheitskämpfern eine dermaßen umfangreiche Beratung, dass Teile meines Beitrages schon obsolet waren, bevor ich überhaupt ans Veröffentlichen denken konnte.

Das Projekt Freiheitsmaschine hat sich also zu einer Wahnsinnssache entwickelt und ich freue mich jeden Tag darüber.

Danke an alle, die dabei sind!

 

Den folgenden Beitrag von Björn gibt es hier trotzdem.

Denn neben seiner finanziellen Situation, die im Forum selbst schon zum guten Teil geklärt wurde, lauert auf den zweiten Blick das eigentliche Thema.

 

Wie frei ist Björn?

Er ist als verheirateter Mittvierziger mit zwei Kindern und knapp 500.000 Euro Vermögen an einem Punkt, an dem er überlegt das persönliche „Tausche Lebenszeit gegen Geld“ Spiel seines Angestelltenjobs zu beenden.

Beim Durchlesen wird klar, dass er sich schon viele Gedanken zum finanziellen Bereich gemacht hat.

Aber ist das auch das wichtigste bei diesem Thema?

Oder anders gefragt: Hat er alle Elefanten in seinem Raum damit erwischt?

Hier sein Beitrag

 

„Hallo liebe Freiheitsmaschinen Gemeinde.

Als neues Mitglied möchte ich zu einem Thema beitragen, das mir beim Erreichen der finanziellen Unabhängigkeit Probleme macht und Euch gleichzeitig um Euer Wissen bitten: 

Die Kosten die (bei diesem Lebensmodell) versursacht werden, nämlich Steuern, Rentenversicherung und vor allem Krankenversicherung. 

Ich gehe dabei davon aus, dass diese Kosten vorher durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung „gedeckt“ waren und weder Krankenversicherung noch Rentenversicherung (im neuen Lebensabschnitt) verzichtbar ist.

Die Steuer ist eh unvermeidlich.

Bei dieser Gelegenheit teile ich dann auch gleich mal was ich bisher herausgefunden habe und auch meine Schlüsse dazu.

 

Zuvor ein kurzer Abriss wer ich bin und wo ich stehe:

Ich bin 45 Jahre alt, verheiratet und 2 Kinder.
Meine Frau ist Beamtin und arbeitet Teilzeit und ist sehr happy mit ihrem 60% Job. 
Ich selbst war nicht so glücklich in meinem Job und beginne im Januar einen neuen. 

(Leider erst) in den letzten Monaten bin ich dann auf „FIRE“ gestoßen und habe das Thema für mich entdeckt. Ob ich in genau dem Beruf überhaupt noch glücklich werde, steht in den Sternen. Habe den neuen Job aber angenommen, um erst mal wieder ein zweites Einkommen zu generieren und damit auch die Zeit zu überbrücken bis das vorhandene Geld investiert ist. 

Alles auf einmal zu investieren erscheint mir doch zu riskant, also per Sparplan auf 2 Jahre ausgelegt um nach und nach zu investieren. Zusätzlich ich hoffe auf günstige Nachkaufgelegenheiten bei Markteinbrüchen was den Zeitraum verkürzen würde, bis alles investiert ist.

Wenn dann alles investiert ist, und ich mit einer Entnahmerate von 3,5% rechne (inkl. Dividenden) käme ein Ertrag von 15.150 Euro / Jahr zustande (1.262 Euro / Monat).

Gerne würde ich das meiste über Ausschüttungen abbilden um effektiv so wenig wie möglich verkaufen zu müssen.

Die Frage die sich mir gestellt hat war, ob wir auch ganz ohne mein Einkommen, also nur mit dem Teilzeit Einkommen meiner Frau, sowie den Erträgen aus den Investments bereits jetzt „finanziell frei“ sein können?

Wenn wir das so machen würden, entstünde bei uns eine Lücke von effektiv 1.020 Euro, die dann durch die Kapitalerträge gedeckt werden müssten.

Also, die Antwort zunächst : Im Prinzip ja. 1.262 Euro Erträge vs. 1.020 Euro Lücke.

Spot On ! Reicht!

Aber halt, leider doch nicht.

 

Erst mal die Steuer: Auch wenn es manche Frugalisten immer wieder anders rechnen. Abgesehen vom Freibetrag fällt nun eben doch der Grenzsteuersatz an, bzw. dann die 26,35 % Abgeltungssteuer inkl. Soli, zzgl. Kirchensteuer, insgesamt 27,819 % (BW). Und das schon bei den 2.610 Euro Brutto Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit von meiner Frau.

Bleiben nur also noch 910,92 Euro von den Kapitalerträgen.

Dann die Rentenversicherung: Da ich bereits einige Jahre gearbeitet habe und früh begonnen, darf ich bereits mit 65 in Rente gehen (besonders langjährig Versicherte) in 20 Jahren. Aber nur wenn ich auch weiter versichert bleibe. Würde man den Fall annehmen dass ich theoretisch nicht mehr Arbeite, bleibt nur die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mindestsumme beträgt 83,70 Euro / Monat.

Bleiben nur noch 827,22 Euro von den Kapitalerträgen.

Und nun zur Krankenversicherung: Bis Juni 2019 war ich privat versichert. Die Beiträge zur PKV sind dabei von anfänglich 250 Euro auf zuletzt über 600 Euro gestiegen. Und dabei war das Ende der Fahnenstange sicher noch lange nicht erreicht. Seit Juni bin ich nun gesetzlich versichert.

Für mich fällt der Vergleich gesetzliche Versicherung vs. Private Versicherung eindeutig zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung aus – zumindest für alle die früher oder später ganz oder teilweise von ihren Erträgen leben wollen.

Von den Leistungen her mag die private Versicherung besser sein, das Grundrisiko das es abzudecken gilt, wird aber auch von der gesetzlichen Kasse gedeckt.

Bei den PKV-Beiträgen sehe ich die Gefahr, dass die besseren Leistungen im Alter, wenn man sie gerade brauchen würde, unbezahlbar werden und Beträge von weit über 1.000 Euro im Raum stehen. 
Da hilft dann nur die Leistung zu reduzieren damit der Beitrag fällt – auch nicht im Sinne des Erfinders.

Mit Erreichen der Rente bekommt man von der gesetzlichen Rentenkasse lediglich einen Zuschuss in Höhe von 7,3% (höchstens aber die Hälfte des PKV Beitrages). Das entspricht der Hälfte des gesetzlichen Beitrags. Angenommen jemand bekommt eine stattliche Rente in Höhe von 2.500 Euro, dann bekäme er gerade mal 175 Euro als Zuschuss für seine Krankenversicherung. Wenn diese 1.000 Euro kostet, bleibt derjenige auf der Differenz sitzen. 

Sicherlich werden Rücklagen gebildet und der gesetzliche Zuschlag von 10% fällt bei Rentenbeginn weg, auch Krankentagegeld Wegfall bewirkt etwas. Die Frage ist am Ende, wie hoch ist der Beitrag nach diesen Reduzierungen. Wie ich höre, oft noch über 1.000 Euro…

Also bleibt die gesetzliche Krankenversicherung für Freiheitsliebende die langfristig denken alternativlos. Nur gibt es auch dort Unterschiede, gerade für Leute die noch privat versichert sind oder waren. Bei Rentenbeginn gibt es die freiwillige gesetzliche Versicherung, in diese kommt man wenn man zuvor gesetzlich versichert war. 

Und dann gibt es noch die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). In diese kommt man auch wenn man vor der Rente gesetzlich versichert war, aber nur wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens 9/10 der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied war (egal ob in der Familienversicherung, freiwillig versichert oder Pflichtversichert). Pro Kind gibt’s 3 Jahre „Bonus“.

Der Vorteil: In der KVdR zahlt man bei Rentenbezug KEINE Beiträge auf Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen, bei der freiwilligen gesetzlichen Versicherung schon. Auch private Renten bleiben von der Krankenversicherungspflicht befreit, bei der freiwilligen gesetzlichen nicht.

Nach meinen Berechnungen und davon ausgehend dass die heutigen Regelungen bestand haben werden (was auch nicht sicher ist), ist die gesetzliche Krankenversicherung der privaten vorzuziehen und dabei möglichst die Versicherung bei der KVdR anzustreben da deutlich mehr von den Erträgen übrig bleibt beim Rentenbezug.

 

Meine Konstellation:

Frau (Beamtin) privat krankenversichert, Beihilfeberechtigt. 
Ich, gesetzlich versichert und will es bleiben (siehe oben). 
Familienversicherung funktioniert eh nicht bei der privaten KV (generell).

Also müsste ich mich freiwillig versichern und dann wird’s blöd. Wenn ich nicht mehr arbeiten würde, wäre ich also nicht erwerbstätig und bekäme auch kein Arbeitslosengeld. 
Dividenden, Ausschüttungen zählen zum Einkommen, genauso wie das volle Einkommen meiner Frau zu meinem Gehören würde.

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/beitragshoehe-freiwillig-versichert-nicht-erwerbstaetig-2006970

 

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/ehegatteneinstufung-beitragsberechnung-einkommen-voraussetzungen-2006844

Demnach müsste ich also 14,6 % aus dem Einkommen meiner Frau bezahlen =  391 Euro pro Monat 
sowie 14,6 % aus den Einnahmen aus Kapitalertrag (vor Steuer versteht sich) = 184 Euro pro Monat 
sowie 3,05% aus dem Einkommen meiner Frau für die Pflegeversicherung = 79,90 Euro pro Monat 
sowie 3,05% aus den Einnahmen aus Kapitalertrag für die PV = 38,5 Euro

Also insgesamt 693,40 Euro bezahlen nur um krankenversichert und pflegeversichert zu sein!

Also bleiben von den ursprünglichen Erträgen von 1.265 Euro nach Abzug von Steuern, Rentenversicherung und Krankenversicherung nur noch 133,82 Euro übrig… 😮

Das ist, wie soll ich sagen, ziemlich entmutigend.

Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre dann eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit zu finden, dann würden die Posten KV und RV entfallen. Ich hätte zwar ohnehin nicht vor gehabt nichts mehr zu tun aber unter Freiheit hätte ich mir auch gewünscht auf keine Arbeit mehr angewiesen zu sein.

Jetzt hoffe ich dass ich hier irgendeine Lösung übersehen habe oder vielleicht sogar einen Denkfehler gemacht habe und ihr mich da korrigieren könnt. Wenn nicht, ist das Thema Finanzielle Freiheit doch für viele Leute die eben auch schon gearbeitet haben und nicht von 1.200 Euro monatlich leben können oder wollen und damit unter allen Freibeträgen bleiben doch recht weit die Ferne gerückt, speziell natürlich in dieser Konstellation da Partner Beamtin und privatversichert.“

Ende

 

Ok Björn – Erstmal Willkommen bei den Freiheitskämpfern.

Dein Leserbrief schneidet einige große Themen an und nicht alle sind auf den ersten Blick ersichtlich.

Um das Ganze nicht zum gordischen Knoten werden zu lassen, konzentrieren wir uns im ersten Teil auf den finanziellen Bereich, bevor wir im zweiten Abschnitt zu den im menschlichen Miteinander oft wichtigeren Softfakts kommen.

In Deiner Rechnung sind einige Bugs, die im Forum schon zum guten Teil aufgedeckt wurden und die sich bei Korrektur zu Deinen Gunsten auswirken.

 

Besteuerung der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge

Die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie in die Krankenversicherung erfolgen aus Deinem unversteuerten Bruttoeinkommen.

Sie zählen beide als Vorsorgeaufwendungen. Bei der Krankenversicherung umfasst das die Basisversorgung, also Deinen GKV-Umfang.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Einzahlungen im Jahr 2019 schon zu 88% steuerlich absetzbar und dann jährlich steigend im Jahr 2025 zu 100%.

 

Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse

Ein größerer Bug liegt in der Berechnung Deiner Krankenkassenbeiträge zur GKV. Die Anrechnung des anteiligen Einkommens Deiner Partnerin erfolgt zwar wie von Dir angegeben, da unter Deinen Bedingungen Dein Einkommen aus den Kapitalerträgen niedriger wäre. Es gibt dabei aber bis zu einem gewissen Familieneinkommen eine Anrechnungsgrenze, von 2.268,75 Euro im Jahr 2019.

Das bedeutet für Dein Beispiel der Techniker Krankenkasse für Dich einen Gesamtbeitrag zur Krankenkasse inkl. Pflegeversicherung für Paare mit Kindern von 402,71 Euro im Monat, da euer gesamtes Familieneinkommen inkl. eurer Kinderfreibeträge und weiterer absetzbarer Kosten wie der (abhängig vom Alter) Rentenvorsorge deutlich unter den weiteren Grenzen dieser Regelung für euch liegen.

 

Versteuerung von Kapitalerträgen

Du musst nur deshalb Deine Kapitalerträge mit 26,38% plus Kirchensteuer versteuern, weil Deine Frau durch die Zusammenveranlagung Deinen Grundfreibetrag benutzt und Ihr so bei diesem Arbeitseinkommensanteil weniger Steuern zahlt.

Falls Du ein Single nur mit Kapitalerträgen aber ohne Arbeitseinkommen wärst, würde sich für Dich die Günstigerprüfung bis zu einem Einkommen von mehr als 50.000 Euro im Jahr an Kapitalerträgen lohnen.

Wir haben das Thema in der Freiheitsmaschine mit verschiedenen Beispielen schon durchgerechnet. Als Annäherung kommt man durch die ausländische Quellensteuer grob bei einem Steuersatz von 15% heraus, der für Dich bei Alleinbetrachtung auf diese Kapitalerträge anfallen würde.

Die gemeinsame Steuerveranlagung für das Arbeitseinkommen Deiner Frau und die normalen 26,38% plus Kirchensteuer auf die Kapitalerträge (bzw. die neue ETF Besteuerung nach dem 2018er Investmentsteuergesetz) macht für euch wahrscheinlich trotzdem Sinn.

Aber für die Diskussion mit Deiner Partnerin wäre das ein valider Punkt.

 

Ergebnis

Bei angenommenen Kapitalerträgen von monatlich 1.262 Euro Brutto wird daraus nach GKV, Pflegeversicherung sowie fiktiven 15% Quellensteuern durch Günstigerprüfung ein Netto aus diesem Einkommensbereich von 731 Euro im Monat.

Eine weitere Optimierungsmöglichkeit wäre jetzt z.B. noch die Vermeidung von ausschüttenden ETF und der Kauf von Thesaurierern, da dadurch besonders zu Beginn der Entnahmephase weniger Steuern (und möglichweise auch geringere Beiträge zur GKV) anfallen würden.

Es ist betreff Ausfallsicherheit Deines Depots egal, ob Du einen ausschüttenden ETF mit 3,5% Dividendenrendite besitzt und von den Dividenden lebst oder den gleichen ETF als thesaurierende Variante nimmst und dann im Jahr 3,5% der Anteile verkaufst.

Steuerlich macht es aber besonders zu Beginn der Entnahmephase einen Unterschied, da die verkauften 3,5% ETF Anteile im Jahr bei der thesaurienden Variante dann rechnerisch nur zu einem geringen Anteil aus schon akkumuliertem Kapitalertrag bestehen, sondern größtenteils noch aus zuvor von Dir schon versteuertem Vermögen.

 

Deine Anrechnung des freiwillig geleisteten Mindestbeitrages für die gesetzliche Rentenversicherung zur Erreichung der Versicherungsgrenzen für besonders langjährig Versicherte, macht nach meiner Meinung keinen Sinn, da es eine freiwillige Entscheidung von Dir ist um später einmal einen zusätzlichen Rentenvorteil zu genießen.

Außerdem erhöhen diese freiwilligen Einzahlungen ja auch wieder Deine spätere Rente.

Mit den ausgerechneten 731 Euro Nettokapitalerträgen im Monat bist Du zwar immer noch nicht bei Deinen angestrebten 1.020 Euro im Monat.

Aber so weit weg ist es nicht um mit neuer Motivation noch ein bisschen Gas im Beruf zu geben.

 

Und damit sind wir auch schon beim Stichwort zum zweiten und nach meiner Meinung wichtigerem Teil dieser Betrachtung:

 

Deine Familie

Der grundsätzliche Plan von Dir lautet: Ein Partner lebt anteilig schon von Kapitalerträgen während der andere weiter arbeitet.

Und bei Dir spezifisch: Du verrechnest den Cashflow aus dem investierten Familienvermögen zu einem Einkommensteil und Deine Frau bleibt voraussichtlich noch längere Zeit in Ihrer aktuellen Beamtentätigkeit.

Und das nicht nur, weil sie Ihren Beruf mag, sondern in eurer aktuellen Vermögenssituation ist das wahrscheinlich noch viele Jahre notwendig, falls Du kein weiteres Einkommen mehr verdienst.

 

Mir fallen dazu z.B. folgende Diskusionspunkte ein, über die ich mir vorher auf jeden Fall Gedanken machen würde:
  • Was bedeutet dieses Konzept langfristig für Eure Partnerschaft?
  • Wie stark könnte sich dadurch eure Beziehung ändern?
  • Welche Reibungspunkte entstehen über die Zeit, die zu Beginn dieses „Deals“ noch nicht absehbar sind.
  • Wie sähe die Situation im Falle einer (hoffentlich niemals stattfindenden) Scheidung aus?
  • Was würde in dem Fall mit eurem zumindest zum Teil gemeinsam akkumulierten Vermögen passieren?

 

Dieser Themenbereich ist nach meiner Meinung in eurer aktuellen finanziellen und persönlichen Situation sehr interessant.

Ich würde mir die Szenarien dazu einmal durchspielen und überlegen, wie frei Du dabei dann nicht nur beruflich sondern auch in den anderen Lebensbereichen, wie Deiner Partnerschaft, wirklich wärst.

  • Welche neuen Abhängigkeiten könnten für Dich dadurch entstehen?
  • Und wären die Vorteile es wert, diesen Weg trotzdem zu gehen?

Davon ausgehend könnt Ihr euch dann Alternativen zu eurem Radikalszenario des direkten Austiegs überlegen.

Eine Teilzeittätigkeit von Dir, würde euch zum Beispiel nicht nur weiteres Einkommen bringen, sondern auch Deine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalerträge beseitigen.

Weitere Ideen dazu kommen euch bestimmt, wenn ich euch ausführlich damit beschäftigt.

 

Was denkt Ihr darüber?

  • Wie frei wäre Björn in dieser Konstellation?
  • Was würdet Ihr Ihm raten?
  • Und wie handelt und plant Ihr das in eurem eigenen Leben?

 

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