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Finanzielle Freiheit in Gefahr durch Krankenversicherung ?

Bjoern112
(@bjoern112)
Aktiver Freiheitskämpfer

Hallo liebe Maschinisten Gemeinde,

als neues Mitglied möchte direkt mal etwas zu einem Thema beitragen das mir beim Erreichen der finanziellen Unabhängigkeit Probleme macht und Euch gleichzeitig um Euer Wissen bitten:
Die Kosten die dadurch versursacht werden, nämlich Steuern, Rentenversicherung und vor allem Krankenversicherung.
Ich gehe dabei davon aus dass diese Kosten vorher durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung „gedeckt“ waren und weder Krankenversicherung noch Rentenversicherung verzichtbar ist. Steuer ist eh unvermeidlich.

Bei dieser Gelegenheit teile ich dann auch gleich mal was ich bisher herausgefunden habe und auch meine Schlüsse dazu.

Zuvor ein kurzer Abriss wer ich bin und wo ich stehe : Ich bin 45 Jahre alt und verheiratet, 2 Kinder.
Meine Frau ist Beamtin und arbeitet Teilzeit und ist sehr happy mit ihrem 60% Job.
Ich selbst war nicht so glücklich in meinem Job und beginne im Januar einen neuen.
(Leider erst) in den letzten Monaten bin ich dann auf „Fire“ gestoßen und das Thema für mich entdeckt. Ob ich in genau dem Beruf überhaupt noch glücklich werde steht in den Sternen, habe den neuen Job aber angenommen um erst mal wieder ein zweites Einkommen zu generieren und damit auch die Zeit zu überbrücken bis das vorhandene Geld investiert ist.
Alles auf einmal zu investieren erscheint mir doch zu riskant, also per Sparplan auf 2 Jahre ausgelegt um nach und nach zu investieren. Zusätzlich ich hoffe auf günstige Nachkaufgelegenheiten bei Markteinbrüchen was den Zeitraum verkürzen würde bis alles investiert ist.

Wenn dann alles investiert ist, und ich mit einer Entnahmerate von 3,5% rechne (inkl. Dividenden) käme ein Ertrag von 15150 Euro / Jahr zustande (1262 Euro / Monat). Gerne würde ich das meiste über Ausschüttungen abbilden um effektiv so wenig wie möglich verkaufen zu müssen.

Die Frage die sich mir gestellt hat, war ob wir auch ganz ohne mein Einkommen, also nur mit dem Teilzeit Einkommen meiner Frau, sowie den Erträgen aus den Investments bereits jetzt „finanziell frei“ sein könnten ?

Wenn wir das so machen würden, entstünde bei uns eine Lücke von effektiv 1020 Euro, die dann durch die Kapitalerträge gedeckt werden müssten.

Also, die Antwort zunächst : Im Prinzip ja. 1262 Euro Erträge vs. 1020 Euro Lücke. Spot On ! Reicht !
Aber halt, Leider doch nicht.

Erst mal die Steuer : Auch wenn es manche Frugalisten immer wieder anders rechnen, abgesehen vom Freibetrag fällt nun eben doch der Grenzsteuersatz an, bzw. dann die 26,35 % Abgeltungssteuer inkl. Soli, zzgl. Kirchensteuer, insgesamt 27,819 % (BW). Und das schon bei den 2610 Euro Brutto Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit von meiner Frau.

Bleiben nur also noch 910,92 Euro von den Kapitalerträgen.

Dann die Rentenversicherung : Da ich bereits einige Jahre gearbeitet habe und früh begonnen, darf ich bereits mit 65 in Rente gehen (besonders langjährig Versicherte) in 20 Jahren. Aber nur wenn ich auch weiter versichert bleibe. Würde man den Fall annehmen dass ich theoretisch nicht mehr arbeiten bleibt nur die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mindestsumme beträgt 83,70 Euro / Monat.

Bleiben nur noch 827,22 Euro von den Kapitalerträgen.

Und nun zur Krankenversicherung : Bis Juni 2019 war ich privat versichert. Die Beiträge zur PKV sind dabei von anfänglich 250 Euro auf zuletzt über 600 Euro gestiegen. Und dabei war das Ende der Fahnenstange sicher noch lange nicht erreicht. Seit Juni bin ich nun gesetzlich versichert.

Für mich fällt der Vergleich gesetzliche Versicherung vs. Private Versicherung eindeutig zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung aus – zumindest für alle die früher oder später ganz oder teilweise von ihren Erträgen leben wollen.

Von den Leistungen her mag die private Versicherung besser sein, das Grundrisiko das es abzudecken gilt, wird aber auch von der gesetzlichen Kasse gedeckt.

Bei den PKV Beiträgen sehe ich die Gefahr, dass die besseren Leistungen im Alter, wenn man sie gerade brauchen würde, unbezahlbar werden und Beträge von weit über 1000 Euro im Raum stehen.
Da hilft dann nur die Leistung zu reduzieren damit der Beitrag fällt – auch nicht im Sinne des Erfinders.

Mit Erreichen der Rente bekommt man von der gesetzlichen Rentenkasse lediglich einen Zuschuss in Höhe von 7,3% (höchstens aber die Hälfte des PKV Beitrages). Das entspricht der Hälfte des gesetzlichen Beitrags. Angenommen jemand bekommt eine stattliche Rente in Höhe von 2500 Euro, dann bekäme er gerade mal 175 Euro als Zuschuss für seine Krankenversicherung. Wenn diese 1000 Euro kostet, bleibt derjenige auf der Differenz sitzen.
Sicherlich werden Rücklagen gebildet und der gesetzliche Zuschlag von 10% fällt bei Rentenbeginn weg, auch Krankentagegeld Wegfall bewirkt etwas. Die Frage ist am Ende wie hoch ist der Beitrag nach diesen Reduzierungen. Wie ich höre oft noch über 1000 Euro…

Also bleibt die gesetzliche Krankenversicherung für Freiheitsliebende die langfristig denken alternativlos. Nur gibt es auch dort Unterschiede, gerade für Leute die noch privat versichert sind oder waren. Bei Rentenbeginn gibt es die freiwillige gesetzliche Versicherung, in diese kommt man wenn man zuvor gesetzlich versichert war.
Und dann gibt es noch die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). In diese kommt man auch wenn man vor der Rente gesetzlich versichert war, aber nur wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens 9/10 der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied war (egal ob in der Familienversicherung, freiwillig versichert oder Pflichtversichert). Pro Kind gibt’s 3 Jahre „Bonus“.

Der Vorteil : In der KVdR zahlt man bei Rentenbezug KEINE Beiträge auf Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen, bei der freiwilligen gesetzlichen Versicherung schon. Auch private Renten bleiben von der Krankenversicherungspflicht befreit, bei der freiwilligen gesetzlichen nicht.

Nach meinen Berechnungen und davon ausgehend dass die heutigen Regelungen bestand haben werden (was auch nicht sicher ist), ist die gesetzliche Krankenversicherung der privaten vorzuziehen und dabei möglichst die Versicherung bei der KVdR anzustreben da deutlich mehr von den Erträgen übrig bleibt beim Rentenbezug.

Meine Konstellation : Frau (Beamtin) privat krankenversichert, Beihilfeberechtigt.
Ich, gesetzlich versichert und will es bleiben (siehe oben).
Familienversicherung funktioniert eh nicht bei der privaten KV (generell).

Also müsste ich mich freiwillig versichern und dann wird’s blöd. Also, wenn ich nicht mehr arbeiten würde, wäre ich also nicht erwerbstätig und bekäme auch kein Arbeitslosengeld.
Dividenden, Ausschüttungen zählen zum Einkommen, genauso wie das volle Einkommen meiner Frau zu meinem gehören würde.

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/beitragshoehe-freiwillig-versichert-nicht-erwerbstaetig-2006970

 

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/ehegatteneinstufung-beitragsberechnung-einkommen-voraussetzungen-2006844

Demnach müsste ich also 14,6 % aus dem Einkommen meiner Frau bezahlen =  391 Euro pro Monat
sowie 14,6 % aus den Einnahmen aus Kapitalertrag (vor Steuer versteht sich) = 184 Euro pro Monat
sowie 3,05% aus dem Einkommen meiner Frau für die Pflegeversicherung = 79,90 Euro pro Monat
sowie 3,05% aus den Einnahmen aus Kapitalertrag für die PV = 38,5 Euro

Also insgesamt 693,40 Euro bezahlen nur um krankenversichert und pflegeversichert zu sein !

Also bleiben von den ursprünglichen Erträgen von 1265 Euro nach Abzug von Steuern, Rentenversicherung und Krankenversicherung nur noch 133,82 Euro übrig… :-o

Das ist, wie soll ich sagen, ziemlich entmutigend.

Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre dann eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit zu finden, dann würden die Posten KV und RV entfallen. Ich hätte zwar ohnehin nicht vor gehabt nichts mehr zu tun aber unter Freiheit hätte ich mir auch gewünscht auf keine Arbeit mehr angewiesen zu sein.

Jetzt hoffe ich dass ich hier irgendeine Lösung übersehen habe oder vielleicht sogar einen Denkfehler gemacht habe und ihr mich da korrigieren könnt. Wenn nicht, ist das Thema Finanzielle Freiheit doch für viele Leute die eben auch schon gearbeitet haben und nicht von 1200 Euro monatlich leben können oder wollen und damit unter allen Freibeträgen bleiben doch recht weit die Ferne gerückt, speziell natürlich in dieser Konstellation da Partner Beamtin / Privatversichert.

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 13. Dezember 2019 20:27
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber

Hi Bjoern,

so wie ich das sehe stimmt deine Rechnung nicht, denn:

1. Du darfst deine Kapitalerträge nicht isoliert betrachten. Ihr versteuert sinnvollerweise als Familie euer gesamtes Einkommen!
2. Als nicht erwerbstätiger kannst du pro Jahr 2.800 € an Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen von der Steuer absetzen.
3. Deine Berechnung der Höhe des Beitrags zur freiwilligen GKV scheint nicht zu stimmen. Aus dem Beitrag der TK, den du verlinkt hast, geht hervor, dass du 333,51 € KV und 69,20 € PV pro Monat zahlen müsstest. Alleine das Familieneinkommen ist in eurer Konstellation für die Beitragsberechnung ausschlaggebend.
4. 88 % der Einzahlungen in die freiwillige Rentenversicherung können von der Steuer abgesetzt werden.
 
Hinsichtlich der Steuer würde ich an deiner Stelle mal folgendes machen:
Falls du noch keine hast, dann besorge dir mal eine Steuersoftware (z.B. WISO Steuer 2019 für 30 €). Dort erstellst du dann mal eine gemeinsame Steuererklärung für euer Familieneinkommen in dem Zustand, den du anstrebst. Am besten nimmst du als Grundlage für das Einkommen deiner Frau die Jahresabrechnung von 2018.
Wichtig ist, dass du dort alles korrekt einträgst: Krankenversicherungen, Renteneinzahlungen, Kinder und auch alle sonstigen Werbungskosten. Das Programm wird dir dann anzeigen, was ihr tatsächlich netto zur Verfügung haben werdet.
Und du kannst dort direkt eine Günstigerprüfung (Einkommensteuer vs Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge) durchführen.
 
Zur Krankenversicherung:
Also bleibt die gesetzliche Krankenversicherung für Freiheitsliebende die langfristig denken alternativlos.
Auf diese Aussage würde ich mit einem klaren „NEIN“ antworten. Ich bin seit meiner Studentenzeit privat Krankenversichert, aber nicht etwa, weil ich dort bessere Leistungen bekomme, sondern weil es in meinem Fall (selbstständig) einfach viel billiger ist!
Ich habe einen reinen Basistarif mit der maximal möglichen Selbstbeteiligung. Die Rechnung geht so:
Ich zahle einen Beitrag von 205 € pro Monat und habe eine Selbstbeteiligung von 1.900 € pro Jahr. D.h. wenn einmal was Großes kommt und ich die Selbstbeteiligung überschreite, dann hat sich in diesem Jahr mein Beitrag einfach auf 363 € pro Monat (1.900/12 + 205) „erhöht“. In jedem Jahr, in dem das nicht der Fall ist kann ich die nichtverbrauchte Selbstbeteiligung als „Rückstellung“ investieren.
Und wenn ich dann doch das Einzelzimmer im Krankenhaus will, dann zahle ich das selbst. Als wir dieses Jahr bei der Geburt unseres Kindes 10 Tage im Krankenhaus waren, hatten wir ein Einzelzimmer mit Familienbett. Das haben wir selbst bezahlt. Die Kosten beliefen sich auf keine 400 €. Und da es medizinische angebracht war, haben wir auch die Chefarztbehandlung bekommen ohne dafür extra zu bezahlen.
Dann kommt noch hinzu, dass ich jedes Jahr rund 360 € an Beitragserstattung bekomme, wenn ich unter der Selbstbeteiligung bleibe und somit keine Leistungen abrufe.
Also, vergleiche mal eine Basis-PKV, die mindestens den GKV-Leistungen entspricht, mit den Kosten der GKV. Wenn du natürlich oft beim Arzt bist, macht die Konstellation mit der Selbstbeteiligung keinen Sinn.
 

Eine weitere Alternative zur freiwilligen GKV in eurem speziellen Fall:
Deine Frau ist Beamtin und somit beihilfeberechtigt, richtig? Nun kann es – abhängig von eurem Bundesland – sein, dass auch du als erwerbsloser Ehemann beihilfeberechtigt wärest. Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich hier von Bundesland zu Bundesland. Wenn du beihilfeberechtigt sein solltest, dann wäre das wohl der ideale Weg!

Zur freiwilligen Rente:
Ich kenne mich mit dem Rentensystem nicht wirklich aus, aber warum genau willst du nach Aufgabe deiner Erwerbsstätigkeit weiterhin den Minimalbeitrag in die Rente einzahlen? Würden hier sonst Ansprüche verloren gehen?

AntwortZitat
Veröffentlicht : 14. Dezember 2019 10:03
Herr Vorragend
(@herr-vorragend)
Freiheitskämpfer Gold

Erstmal schön, dass du zu uns gefunden hast Smile

Wow was für ein Beitrag. 

  • 45 Jahre alt. 
  • Selber lange in der PKV, jetzt in die GKV gewechselt 
  • Du kannst mit 65 in Rente gehen.
  • Vermögen: ca. 430.000€
  • Frau Beamtin auf 60% 
  • Frau Privat versichert
  • Jahreseinkommen ca. 31.500€

Bei den PKV Beiträgen sehe ich die Gefahr, dass die besseren Leistungen im Alter, wenn man sie gerade brauchen würde, unbezahlbar werden und Beträge von weit über 1000 Euro im Raum stehen. 

Der Basistarif der PKV hat soweit ich weiß, auch eine Beitragshöchstgrenze, die 2019 um die 700 liegen müsste. Den Deal der KV hat der Autodiktat ja sehr gut beschrieben Smile

Sozialversicherungspflichtig ist man bei einem Job der mehr als 450,01€ Monatseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abwirft.

unter Freiheit hätte ich mir auch gewünscht auf keine Arbeit mehr angewiesen zu sein

Freiheit ist sich die Arbeit und die Kollegen aussuchen zu können. Der Finanzweisir beschreibt das gerne als Arschloch freie Zone^^Und mal ehrlich, das wäre einmal die Woche was für 4-6h was machen, die Kollegen könnte man sich dann aussuchen. Die Wenigsten halten es aus wirklich nichts zu machen. Der "Ich mache wirklich nichts" zustand hält meist ein zwei vlt. auch drei Jahre an 
Und die die wirklich nichts mehr machen, die sind kurz nach der FF oder Rente meist auch die die nicht mehr lange unter uns weihen. Nur meine persönliche Erfahrung. 
Mr. Money Mustache und co. haben ja meist ihr Hobby zum Beruf gemacht, auch wenn Sie von "I am early retieret with 30" herausposaunen, wird dir auffallen die Arbeiten ja noch mehr als vorher. Aber mit Dingen die Sie mögen. Vorträge, schreiben Bücher. Oder wie im Falle von MMM Renovieren Häuser. 

Aber geht es nicht genau darum? Menschen zu ermöglichen ein Freieres und Selbstbestimmteres Leben zu führen?^^

Wie hoch wäre die Lücke mit der geplanten Rente? Die kommt in 20 Jahren dann ja (wenn es die noch gibt) auch noch dazu. 

Ansonsten bist du in dem Thema mittlerweile mehr Profi als ich^^
Ich kenne mich bei dem Thema KV und co. nicht so gut aus 

Hier überlasse ich gerne den anderen das Feld Smile

Gruß, 
Pascal 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 14. Dezember 2019 10:16
Judge Dredd und Maschinist mögen das
Meex
 Meex
(@meex)
Freiheitskämpfer Silber

Ahoi Björn,

aus meiner Sicht würde ich die Variante des zu berücksichtigenden beihilfeberechtigten Ehepartner, wenn ein Partner Beamter ist, präferieren.

Ich selbst bin PKV versichert und meine Frau ist ebenfalls Beamtin. Zur Zeit zahle ich 861 EUR PKV Beitrag (höchstmöglicher Versicherungsschutz). Da ich nicht in Baden-Württemberg oder Hessen lebe, wird bei mir die Übernahme der Kosten in Höhe von 70% greifen. Dazu habe ich mir letztes Jahr ein Angebot meiner PKV erstellen lassen. Der monatliche Beitrag würde dann bei ca. 260 EUR liegen (höchstmöglicher Versicherungsschutz). Ich möchte die PKV und die Leistungen nicht missen.

Auf die Einkommensgrenze hat man Einfluss. Ein Teil der Kapitalerträge erzielt meine Frau direkt, so dass ich später unter der Grenze liege werde.

Auf zwei Punkte sollte man acht geben. Auch ALG I Bezüge werden zum berücksichtigen Einkommen der Einkommensgrenze hinzugezählt. Bei einem schlecht gewählten ALG I Zeitraum - sofern man den Austritt selbst herbeigeführt und Einfluss darauf hat - kann es sein, dass man 2 Jahre über der Grenze liegt und somit komplette 2 Jahre nicht Beihilfe berechtigt ist.

Der andere ist der Renteneintrittszeitpunkt und die Höhe des Rentenbezugs. Die Rentenzahlungen fallen ebenfalls unter das zu berücksichtigende Einkommen. Hier muss man für sich selbst ermitteln, welche Konstellation für einen die wirtschaftlich beste Variante ist. Sofern der Rentenbezug über der Grenze liegt, kann entweder ein späteterer Eintritt oder ein möglichst früher Eintritt mir Abschlägen sinnvoll sein.

Viel Erfolg!

Meex

https://beamten-infoportal.de/ratgeber/beihilfe-ehegatten/

Auszug aus dem Beamteninfoportal:

Der Dienstherr hat seinen Beamten gegenüber eine Fürsorgepflicht, welcher er in Form von Beihilfe nachkommt. Diese endet aber nicht beim jeweiligen Beamten! Auch die Ehepartner von Beamten sind beihilfeberechtigt, wenn ihr Einkommen die jährliche Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Die Höhe der Einkommensgrenze ist vom jeweiligen Dienstherrn abhängig und liegt in der Regel bei einem Bruttojahreseinkommen von 18.000 €. (Ausnahmen: Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland).

Liegt der Ehepartner eines Beamten unter der Einkommensgrenze, erhält vom Dienstherrn des Beamten ebenfalls Beihilfe. Die Höhe der gewährten Beihilfe liegt in der Regel bei 70% (Ausnahmen: Baden-Württemberg und Hessen). Die Beihilfe wir dem Ehepartner auch während der Pension gewährt, wenn dieser mit seinen Alterseinkünften nicht über der Einkommensgrenze liegt.

Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner

Da Mann und Frau beihilferechtlich gleich gestellt sind, bekommt eine Beamtin deshalb für ihren berücksichtigungsfähigen Ehemann die gleiche Beihilfe wie ein Beamter für seine berücksichtigungsfähige Ehefrau. Berücksichtigungsfähig sind prinzipiell alle Ehegatten und Lebenspartner. Auch getrennt lebende Ehegatten sind berücksichtigungsfähig, nicht aber geschiedene Ehegatten.

Beantragt der Beamte für einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten oder Lebenspartner Beihilfe, ist für die Prüfung dessen Einkommens nicht der Zeitpunkt, an dem die Aufwendungen entstanden sind entscheidend, sondern immer der Zeitpunkt der Antragsstellung. Liegt der Ehegatte im Jahr der Entstehung einer Aufwendung mit seinem Einkommen über der Grenze, können durch diese Regelung die entstandenen Aufwendungen auf das Folgejahr geschoben werden.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 14. Dezember 2019 13:56
Judge Dredd und Maschinist mögen das
Judge Dredd
(@judge-dredd)
Freiheitskämpfer Gold

Hallo Björn,

 

auch von mir ein herzliches Willkommen und super, dass du die Freiheitsmaschine entdeckt hast.

Um an den Hinweis des Autodidakten anzuknüpfen. Über deine Ehefrau wärst du bis zu einer gewissen Einkommensgrenze beihilfeberechtigt. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW sind es (glaube ich) bis zu 18.000 Euro pro Jahr. Dann bräuchtest du nur 50% der PKV Beiträge zahlen und sobald deine Frau im Ruhestand ist nur noch 30% der PKV Beiträge. (Die genauen Zahlen für dein Bundesland einfach mal bei Google nachschauen). Eure Kinder sind wahrscheinlich auch über deine Frau beihilfeberechtigt und zahlen nur 50% der Beiträge für die PKV?

Ohne Beihilfeberechtigung bin ich aber auch der Ansicht, dass die GKV idR die bessere Alternative ist. Dennoch hat die PKV viele Vorteile.

 

Super, dass ihr über 400 K Vermögen erarbeitet habt. Das sorgt ja erstmal für eine gewisse Grundentspannung. 1265 Euro Erträge pro Monat sind doch schonmal eine ordentliche Hausnummer, da muss ich erst noch hin.

 

Für eine komplette finanzielle Unabhängigkeit (von dir) dürfte das Vermögen jedoch M.E.noch zu gering sein. Insbesondere, da ich an deiner Stelle zumindest ein kleines Sicherheitspolster an Cash vorhalten würde und nicht alles investieren würde. Darüber hinaus solltest du berücksichtigen, dass in einigen Jahren die Ausbildung/Studium eurer Kinder ansteht, was auch noch den Einsatz von Kapital erforderlich machen dürfte. Zudem ist der Einwand von Pascal bzgl der Rentenlücke nicht zu unterschätzen. Wenn du jetzt dich bereits komplett und ersatzlos aus dem Erwerbsleben zurückziehst,  könnte es vielleicht knapp werden.

Wäre es da nicht überlegenswert, wenn ihr beide zunächst in Teilzeit weiterarbeitet (das schafft dann auch keine Abhängigkeiten vom Job deiner Frau). Sofern ihr weiterhin 50% des Einkommens investiert, dürfte doch in 10 Jahren die FI und das Studium der Kinder drin sein. Ihr könntet die ca. 1000 Euro monatlichen Dividenden investieren.  Zudem verringert sich die Rentenlücke. 

 

Einfach mal grob gerechnet mit beiden Varianten:

 

Variante 1: 1000 Euro Erträge aus dem Depot werden investiert, Fixkosten durch Arbeitseinkommen  gedeckt:

Bei 400K Investment und 1000 Euro Investion pro Monat kommt der Zinzeszinsrechner bei 5% p.a. in 10 Jahren auf ca. 800K (Euer Vermögen hätte sich verdoppelt).

 

Variante 2: 1000 Euro Erträge aus dem Depot  und Erwerbseinkommen der Frau zur Deckung der Fixkosten

Diese 1000 Euro würden ja, sofern du aus dem Erwerbsleben ausscheidest nicht zur Verfügung stehen. Bei "nur" 400 K Investment und 1,5% p.a. Zuwachs , da  3,5% entnommen werden, hättet ihr ca. 465K Vermögen.

 

Also als Fazit: Ich würde wahrscheinlich an deiner Stelle in Teilzeit weiterarbeiten und schauen, ob du entweder dann über diese Tätigkeit in der GKV pflichtversichert bist (GKV wäre dann ja kostenlos für die Kinder) oder, sofern du die Einkommensgrenze nicht überschreitest über deine Frau in die PKV.

 

Viele Grüße

Judge Dredd

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 14. Dezember 2019 14:19
Bjoern112
(@bjoern112)
Aktiver Freiheitskämpfer

@der-autodidakt

Hi Autodidakt,

vielen Dank für deinen Beitrag und deine Rückmeldung, insbesondere für den Hinweis dass das gesamt Famileneinkommen letztlich zu betrachten ist. Das hatte ich bei all meinen Berechnungen immer ein Stück weit ausgeblendet und sozusagen der "Einfachheit halber" die Werte Netto Werte aus den Abrechnungen sowie Gehaltsrechnern übernommen. Aber in dieser Konstellation wirkt sich das natürlich so viel stärker aus, dass es berücksichtigt werden muss.

Das mit dem WISO Programm hatte ich schon mal probiert, war mir an so vielen Stellen aber so unsicher ob die Eingaben wirklich richtig sind - insbesondere bei fiktiven Kapitalerträgen aus ETF und Immofonds, dass ich letztlich kein für mich schlüssiges Ergebnis erzielen konnte. Ich werde deine Anregung aber auf jeden Fall nochmal zum Anlass nehmen das erneut zu versuchen !

Zu 3.) Da hast du Recht ! Es sind maximal 333,51 KV und 69,20 Euro PV pro Monat. Immer noch ein ganz schöner Batzen und die würden es auf jeden Fall bei mir.  Hab nochmal recherchiert, es wird also das gesamte Familieneinkommen genommen: Also aus Arbeit, Mieteinnahmen oder auch Ausschüttungen und davon werden 623 Euro / Monat und Kind abgezogen. Jetzt schaut man ob der Wert über oder unter der halben Beitragsbemssungsgrenze von 2019 liegt (2268,75 Euro). Falls ja wird davon der Wert 15,3 und 14,7 (je nach Einnahme) genommen und das ist dann der Beitrag. Falls nein nimmt man die 2268,75. Das sind dann die weiter oben genannten Höchstbeiträge. Dasselbe für die Pflegeversicherung.
Was davon steuerlich dann wieder erstattet wird, ist eine andere Frage.

Zur PKV vs GKV (GKV d. Rentner) habe ich ja geschrieben dass diese aus meiner Sicht alternativlos ist. Von dir habe ich nun gelernt dass es doch Alternativen gibt. Einig sind wir uns darin dass es wichtig ist die Basisrisiken abzudecken.
Hut ab vor deiner Disziplin für jedes Jahr entsprechende "Wort Case" Eigenbehalt Rücklagen zu bilden und diese für den Fall dass sie nicht gebraucht werden auch konsequent und zweckgebunden zu investieren. Damit baust du dir ja im Prinzip eine Gegenfinanzierung / Absicherung für die spätere etwaige Erhöhungen auf. Dann kann es funktionieren. Für viele andere sehe ich dennoch ein Risiko. Wie Pascal geschrieben hat, gibt es für den Basistarif 2019 eine Höchstgrenze von 700 Euro / Monat. Ich bin mir sicher dass so manche Versicherung diese auch erheben wird, vor allem mit zunehmendem Alter, dem Prinzip des versicherten Risikos folgend.
Mal angenommen jemand hat 45 Jahre lang gearbeitet und die ganzen 45 Jahre genau so viel verdient wie der Durchschnittsdeutsche (West) dann lag seine Rente 2018 bei 1445 Euro. Für seine Basistarifrente, die auch nicht mehr kann als die GKV, zahlt er dann 700 Euro und bekommt gerade mal 105 Euro Zuschuss. Recht viel Geld für Krankenversicherung bei wenig Rente.
Zugegeben, dieses Szenario nimmt jetzt plakativ den "Worst Case" an dass der Basistarif 700 Euro kostet, er könnte ja auch günstiger sein. Darin liegt das Risiko. Du selbst bist eh abgesichert in dem du eine Gegenfinanzierung aufbaust und dieses Risiko so rausnimmst. Für mich selbst kann ich das leider nicht behaupten. Ich hatte die günstige PKV "mitgenommen" und immer zwar viel gespart, aber nicht zweckgebunden wie du. Und jetzt wieder Kapital herauslösen für diesen Zweck scheint mir auch nicht zielführend.

Für mich ist die GKV deshalb gesetzt weil sie ab der Rente, zumindest wenn es für GKV d Rentner reicht, die Kapitalerträge von der Krankenversicherungspflicht befreit, ebenso Riester Renten usw. - was die PKV zwar auch tut, da sie nicht einkommensabhängig ist, die GKV jedoch eine gewisse Bremse im Gesamtbeitrag eingebaut hat was wiederum die Eigenbeiteiligung während der Rente in Grenzen hält.

Veröffentlicht von: @der-autodidakt

Eine weitere Alternative zur freiwilligen GKV in eurem speziellen Fall:
Deine Frau ist Beamtin und somit beihilfeberechtigt, richtig? Nun kann es – abhängig von eurem Bundesland – sein, dass auch du als erwerbsloser Ehemann beihilfeberechtigt wärest. Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich hier von Bundesland zu Bundesland. Wenn du beihilfeberechtigt sein solltest, dann wäre das wohl der ideale Weg!

Ja, das ist ein guter Punkt ! Richtig meine Frau ist Beamtin und beihilfeberechtigt, ich wäre das auch. In meinem Bundesland Baden Württemberg ist Grenze nur leider bei 10.000 Euro. Ich bin mir nicht sicher wem die Dividenden und Erträge zugerechnet werden, aber das Konto läuft aus uns beide. Ich vermute daher zu 50% mir. Damit wäre ich noch immer unter der 10.000 Euro, aber habe damit ein anderes Problem : Wenn ich mich wieder privat versichere (das müsste ich in diesem Fall, da die Beihilfe nur einen gewissen Prozentsatz übernimmt) wäre ich nicht gesetzlich versichert und es würde knapp mit dem Erreichen der Aufnahmebedingungen für die GKV der Rentner  (9/10 der zweiten Hälfte des Berufslebens gesetzlich versichert sein). Dann müsste ich es durchziehen und privat versichert bleiben. Ab 55 könnte ich dann auch nicht mehr zurück in die GKV.

Ich hatte und habe ja auch nicht vor auf Teufel komm raus in Kürze den Stecker zu ziehen und bis zur Rente 20 Jahre nichts mehr zu tun. Nur hätte ich einfach gerne die Freiheit es zum jeweiligen Zeitpunkt selbst eintscheiden zu können. Gegen eine gepflegte Teilzeittätigkeit spricht auf keinen Fall was - dann aber was was mir Freude macht und nicht wegen der Sozialversicherungsbeiträge, das wäre doch irgendwie wie wenn man ein großes Hamsterrad gegen ein kleines tauschen würde...

Veröffentlicht von: @der-autodidakt

Zur freiwilligen Rente:
Ich kenne mich mit dem Rentensystem nicht wirklich aus, aber warum genau willst du nach Aufgabe deiner Erwerbsstätigkeit weiterhin den Minimalbeitrag in die Rente einzahlen? Würden hier sonst Ansprüche verloren gehen?

Ja, im Prinzip schon. Ich habe bereits jetzt 45 Rentenpunkte (also die Durchschnittsrente) erreicht und kann aufgrund besonders langjährer Versicherung bereits mit 65 in Rente gehen und ab diesem Zeitpunkt die Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen, aber nur wenn ich bis dahin auch weiter einzahle. Entweder durch Beschäftigung oder freiwillig. Tue ich das nicht, kann ich entsprechend erst mit 67 in Rente gehen.

Viele Grüße

Björn

 

 
AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 14. Dezember 2019 17:48
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @bjoern112

Das mit dem WISO Programm hatte ich schon mal probiert, war mir an so vielen Stellen aber so unsicher ob die Eingaben wirklich richtig sind - insbesondere bei fiktiven Kapitalerträgen aus ETF und Immofonds, dass ich letztlich kein für mich schlüssiges Ergebnis erzielen konnte. Ich werde deine Anregung aber auf jeden Fall nochmal zum Anlass nehmen das erneut zu versuchen !

Meine Lebensgefährtin ist auch Beamtin und ich mache seit Jahren regelmäßig ihre Steuererklärung mit WISO. Bin da das erste mal auch dran verzweifelt...

Wenn du Fragen hast, was du wo eintragen musst, dann melde dich einfach.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 15. Dezember 2019 08:24
Bjoern112 und Maschinist mögen das
Maschinist
(@maschinist)
Maschinist

Ich bin zwar nicht so schnell wie Ihr aber habe noch ein paar Gedanken dazu:

https://freiheitsmaschine.com/2019/12/17/wie-frei-ist-bjoern/

Schönen Abend!

AntwortZitat
Veröffentlicht : 17. Dezember 2019 00:29
Bjoern112 mag das