Immobilien als selb...
 
Nachrichten
Nachrichten löschen

Immobilien als selbständiger Nebenjob

10 Beiträge
3 Benutzer
6 Reactions
894 Ansichten
Natman
(@natman)
Beiträge: 2787
Superstar
Themenstarter
 

Moin friends, 

habe gerade eine kleine Idee zu Immobilien und meinem bisherigen Hausberuf. Wenn man in Immos investiert, gibt es ja mehrere Möglichkeiten wie man es angeht. GmbH als Privatperson etc. Könnte man auch Immos als freier Selbständiger / als Kleinunternehmen / Nebengewerbe eröffnen und dies als "Arbeitszeit" für die Kita zu.b. nutzen. Da würde ich 2 mögliche Fliegen mit einer Klappe schlagen und könnte sowohl in Immos mich einarbeiten, als auch kurzfristig etwas weniger Zeit im Hauptjob verbringen 


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 13:05
Schlagwörter für Thema
(@yakari)
Beiträge: 732
Silber Freiheitskämpfer
 
Veröffentlicht von: @natman

Könnte man auch Immos als freier Selbständiger

Du meinst, die Verwaltung deiner (nicht gmbh oder anderen Dritten gehörenden) eigenen Immobilien als Tätigkeit?

Klar kann man das machen (wer hat, der kann).

Was hat das jetzt mit Kita (Kindertagesstätte??) zu tun?

 


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 13:17
Natman reacted
Natman
(@natman)
Beiträge: 2787
Superstar
Themenstarter
 

@yakari ich meine die Immos, die ich kaufe / meine Frau kauft und mit denen Cashflow generiert werden soll. Die Kita hat damit zu tun, dass ich für die mögliche Immotätigkeit den Hauptjob zeitlich etwas reduzieren würde und laut Kita ein Ganztagesplatz 150% Beschäftigung fordert.


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 14:03
(@yakari)
Beiträge: 732
Silber Freiheitskämpfer
 
Veröffentlicht von: @natman

und laut Kita ein Ganztagesplatz 150% Beschäftigung fordert.

Das dürfte ja bei Selbständigen auf eigenen Angaben beruhen und da gilt ja, selbst und ständig, also mindestens 150%.

Damit Immobilien einen entsprechenden Cashflow generieren (und man auch genug zu verwalten hat, damit man das eine gewisse Zeit pro Woche tun kann), dürfte man eine gewisse Anzahl Wohneinheiten benötigen, stelle ich mir vor. Also Monopoly spielen?!


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 14:52
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Beiträge: 451
Aktiver Freiheitskämpfer Plus
 

Meiner Meinung nach geht das nur, wenn die Immobilien in einer Körperschaft (GmbH, UG, AG ect..) liegen und nicht privat gehalten werden, denn:

Wenn du der Kita eine Selbstständigkeit nachweisen willst, dann brauchst du ja zumindes eine Gewerbeanmeldung. Von der Gewerbeanmeldung bekommt auch das Finanzamt automatisch "Wind". Nun hast du aber das Problem, dass du dir nicht selbst Rechnungen schreiben darfst (für deine selbstständige Arbeit an deinen EIGENEN Immobilien). Das Finanzamt will aber Umsatz sehen, weil dir sonst eine Scheinselbstständigkeit Liebhaberei unterstellt wird. Und genau das ist es leider auch...

Edit: Liebhaberei, nicht Scheinselbstständigkeit


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 15:33
Natman reacted
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Beiträge: 451
Aktiver Freiheitskämpfer Plus
 
Veröffentlicht von: @yakari

Das dürfte ja bei Selbständigen auf eigenen Angaben beruhen und da gilt ja, selbst und ständig, also mindestens 150%.

Deshalb wird von Selbstständigen oft ein Nachweis über den Gewinn/Umsatz verlangt. Weil du sonst alles angeben könntest. Weis nicht, wie das jetzt bei der Kita ist.

Ich bin an der Uni eingeschrieben und habe Teilzeitstatus. Um den zu bekommen muss man als Selbstständiger einen gewissen Jahresumsatz nachweisen. Und das jedes Jahr aufs neue...


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 16:01
Natman reacted
Natman
(@natman)
Beiträge: 2787
Superstar
Themenstarter
 

@der-autodidakt hm das heißt aber für Cashflow eignet sich die vvGmbH eher nicht und für eine normale GmbH dürfte das den ganzen Aufwand nicht wert sein... zumindest als Teilzeit und in dem eher kleinen Stil, der momentan (noch) machbar ist. 


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 16:53
Judge Dredd reacted
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Beiträge: 451
Aktiver Freiheitskämpfer Plus
 
Veröffentlicht von: @natman

@der-autodidakt hm das heißt aber für Cashflow eignet sich die vvGmbH eher nicht und für eine normale GmbH dürfte das den ganzen Aufwand nicht wert sein... zumindest als Teilzeit und in dem eher kleinen Stil, der momentan (noch) machbar ist. 

Also ich stecke in der ganzen vermögensverwaltenden GmbH Thematik nicht wirklich drin, aber wieso sollte der Aufwand im Vergleich zur regulären GmbH geringer sein? Außer, dass du keine Gewerbesteuer zahlst und somit keine Gewerbesteuererklärung machen musst, bleiben ja alle anderen Pflichten bestehen.

Hättest du eine GmbH (egal ob vv oder regulär), dann wärst du ja Gesellschafter-Geschäftsführer und hättest somit deinen Zeitnachweis für die Kita. Aber deshalb eine GmbH zu gründen wäre der absolute Overkill Surprised  


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 18:55
Natman reacted
Natman
(@natman)
Beiträge: 2787
Superstar
Themenstarter
 

@der-autodidakt das wäre nicht der einzige Grund, sondern ein weiterer... und ob ich's mache k.a. ist erstmal ein Kopfkino I Dont Know  


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 19:21
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Beiträge: 451
Aktiver Freiheitskämpfer Plus
 

@natman 

Du könntest auch eine UG gründen (ist billiger als GmbH, da nur 1€ Stammkapital) und die Immobilien privat halten. Dann könntest du die Verwaltung der Immobilien an deine UG outsourcen. Du wärst dann bei der UG angestellt als Geschäftsführer und hättest deine Zeitnachweis. Die Kosten für das outsourcen der Verwaltung könntest du dann privat von deiner Steuer absetzen, im Gegenzug müsstest du das aber bei der UG mit 29% pauschal versteuern. Weis nicht ob das Sinn macht. Du schaufelst halt Geld in die Gesellschaft und wenn du es wieder rausholen willst, dann versteuerst du es wieder… laufende Kosten hast du bei Körperschaften auch immer: Du brauchst jedes Jahr eine Bilanzerstellung, Gewinn und Verlustrechnung, Körperschaftssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, du musst im Bundesanzeiger veröffentlichen.


 
Veröffentlicht : 1. November 2021 20:01
Natman reacted
Teilen: