Wow, was du geschaffen hast ist bemerkenswert. Ich habe ein paar Fragen und Anmerkungen.
Anmerkungen:
Meine Frau und ich haben ein Gemeinschaftskonto. Das Konto war erst mein eigenes, das wir dann in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt haben.
Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es steuerliche Herausforderungen: Jede Überweisung auf das Konto wird als Schenkung gewertet werden. Innerhalb von zehn Jahren könnte so der Schenkungsfreibetrag ausgeschöpft werden. Stirbt ein Partner, prüft das Finanzamt diese Vorgänge, was im schlimmsten Fall zu Erbschaftsteuer führen kann.
Fragen:
Festgeld wird noch weiter hochgefahren
Warum so viel Festgeld?
Wo, zu welchem Zinssatz und in welchem Intervall?
Hochinteressant:
Kind 1 85,6t (+12,7)
Kind 2 59,8t (+9,6)
Ich habe ebenfalls zwei Kinder. Leider kann ich nur ein Bankkonto für eines meiner Kinder eröffnen. Ein Kind von mir ist in USA Geboren und die Banken bieten kein Kinderdepot für US-Bürger an. Ich habe dazu auch einmal eine Petition wegen Diskriminierung aufgrund der Herkunft einreichen wollen. Diese wurde jedoch abgewiesen, da das Thema zu finanzspezifisch sei. Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um eine klare Diskriminierung gemäß Art. 3 Abs. 3. Selbst die Sparkasse bietet kein Depot an.
Nutzt du einen Freistellungsauftrag für deine Kinder?
Hast du Erfahrung mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt? Akzeptiert die DKB diese? Ich gehe davon aus, dass du dort Kunde bist, weil ich etwas von dir zur DKB gelesen hatte.
Wie sind die Kinder Krankenversichert: GKV oder PKV?
Musst du auf die 565 € monatliche Einnahmen der Kinder durch Kapitalerträge achten –>Familienversicherung?
Wofür ist das Geld deiner Kinder gedacht?
Führerschein, Studium? oder zahlt du das auch noch zusätzlich?
Zahlst du monatlich einen Betrag auf das Bankkonto deiner Kinder, damit die einen ETF-Sparplan besparen können? Falls ja, hast du darüber nachgedacht, deine Gewinne aus ETFs/Aktien teilweise auf deine Kinder zu übertragen, um diese mithilfe der Nichtveranlagungsbescheinigung steuerfrei verkaufen zu können?
Hallo @sir-invest-a-lot ,
Thema Gemeinschaftskonto:
Meine Frau und ich verdienen beide ähnlich gut, die letzten Jahre habe ich pro Jahr etwa 10t Euro mehr verdient als sie. In den Elternzeit-Jahren war es deutlicher, aber nicht so, dass wir in 10 Jahren über 500t Euro gekommen wären.
Wenn wir beide getrennte Konten führen würden hätten wir doch das gleiche Problem, wenn einer stirbt und plötzlich ein größerer Betrag auf den anderen übergeht. Oder ist hier der Vorteil, dass das Geld dann auch auf die Kinder verteilt werden könnte?
Thema RK1 Kapital:
Das Geld liegt bei der DKB teilweise im Tagesgeld für 1% sowie im Festgeld (1 Jahr Laufzeit und 2,1% Verzinsung). Da mich die einjährige Bindung bei den größer werdenden Beträgen stört werde ich einen Geldmarkt ETF kaufen, wo ich zur Not direkt ran komme.
Warum so viel Festgeld?
Der Festgeld-Anteil liegt bei uns bei unter 10% vom investierten Kapital, unter 5% vom Gesamtvermögen. Ich halte den Anteil nicht für übermäßig groß.
Thema Kinderdepots:
Ich nutze von Anfang an Nichtveranlagungsbescheinigungen für meine Kinder, um die Gewinne steuerfrei realisieren zu können. Natürlich achte ich dabei auf die Freibeträge bei der GKV, damit sie noch in der Familienversicherung bleiben können. Die Kinderdepots laufen bei der Consors, da gab es bis jetzt keine Probleme mit der NVB. Wird aber bei den anderen deutschen Banken genauso laufen. Beim Finanzamt die Bescheinigung beantragen und eine Kopie an die Bank schicken, die gilt dann immer für 3 Jahre.
Nächstes Jahr werde ich voraussichtlich eine ETF Position der großen Tochter nur teilweise realisieren können, da bis dahin schon mehr Gewinne darauf aufgelaufen sind.
Das Geld ist erstmal für alles gedacht, was die Kinder später brauchen werden. Auslandsaufenthalte, Führerschein, evtl. erster Roller o.ä. Uns ist bewusst, dass das Geld dem Kind gehört und es ab 18 frei darüber verfügen kann. Wie schon weiter oben geschrieben hoffen wir, dass wir den Kindern einen vernünftigen Umgang mit Geld vermitteln und sie das Depot mit 18 nicht auf den Kopf hauen werden. Aber das wird die Zeit zeigen. Sonst sparen wir kein Geld für die Kinder an, was wir aber auch nicht für nötig erachten.
Die monatlichen Beträge gehen direkt auf das Verrechnungskonto von ihren Depots, von wo es dann per Sparplan investiert wird. Die Kinder haben noch kein Girokonto im eigentlichen Sinn.
Momentan haben wir nicht vor, Teile von unseres Depots an die Kinder zu übertragen. So wie es die letzten Jahre gelaufen ist haben ihre Depots schon gereicht um die Freibeträge zu erreichen.
Meine Frau und ich verdienen beide ähnlich gut, die letzten Jahre habe ich pro Jahr etwa 10t Euro mehr verdient als sie. In den Elternzeit-Jahren war es deutlicher, aber nicht so, dass wir in 10 Jahren über 500t Euro gekommen wären.
Wenn wir beide getrennte Konten führen würden hätten wir doch das gleiche Problem, wenn einer stirbt und plötzlich ein größerer Betrag auf den anderen übergeht. Oder ist hier der Vorteil, dass das Geld dann auch auf die Kinder verteilt werden könnte?
Ich glaube, du unterschätzt das Problem. Das Problem besteht auch ohne Todesfall und zwar durch die Schenkungssteuer innerhalb von zehn Jahren. Bei einem Gemeinsamen Gehaltseingang im Jahr von 50.000€ hat du bereits das Problem. Informier dich besser. Das Finanzamt hat Zugriff auf alle deutschen Bankkonten und kann diese jederzeit überprüfen. Der Staat benötigt Geld und dieses Thema wird sicherlich bald von den einzelnen Finanzämtern als mögliche Geldquelle geprüft werden.
Wir haben das Problem anders gelöst: Jeder hat ein eigenes Bankkonto. Ein weiteres Konto gehört einer Person, während die andere eine Vollmacht erhält. So können beide auf das Konto zugreifen, juristisch gehört es jedoch nur einer Person.
Praktisch machen wir das jedoch anders: Ich übernehme alle Fixkosten sowie die Urlaubsausgaben und meine Gattin zahlt alle flexiblen Ausgaben, zum Beispiel den Wocheneinkauf.
Hier ein Auszug aus einem LLM:
Das Gemeinschaftskonto (insbesondere das klassische „Oder-Konto“, bei dem jeder Partner allein verfügungsberechtigt ist) gilt in Deutschland als eine der am häufigsten unterschätzten Steuerfallen.
Das Problem entsteht durch eine rechtliche Grundregel und die Logik des Finanzamts.
Das Kernproblem: Die „Halbe-Halbe“-Vermutung
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 430 BGB) vermutet das Recht, dass das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto den Kontoinhabern zu gleichen Teilen gehört.
Zahlt nun ein Partner Geld auf dieses Konto ein, geht das Finanzamt im ersten Schritt davon aus, dass der andere Partner automatisch die Hälfte dieses Geldes geschenkt bekommen hat.
Ein typisches Szenario
Ein Ehepartner erbt 400.000 Euro oder erhält eine hohe Lebensversicherung ausgezahlt und lässt die Summe auf das gemeinsame Giro- oder Tagesgeldkonto überweisen.
Die Logik des Finanzamts: Der andere Partner hat in diesem Moment Zugriff auf das Geld und besitzt rein rechtlich die Hälfte. Es liegt eine Schenkung von 200.000 Euro vor
Thema RK1 Kapital
An deiner Stelle würde ich zum Beispiel zu Scalable Capital wechseln. Dort gibt es 2,5 % Zinsen monatlich auf Tagesgeld. Dadurch bist du flexibler.
Thema Kinderdepots:
Ich finde es gut, wie du das machst. Lob und Anerkennung!
Für ein Kind mache ich das auch, allerdings ist die Summe deutlich geringer. Ein Kind von mir hat eine Schwerbehinderung und ich habe Angst, dass sich die Regelung der Familienversicherung ändert. Daher ist die Summe deutlich niedriger. Ich habe jedoch vor, in einigen Jahren mehr Vermögen auf das Kind zu übertragen.
Ein Ehepartner erbt 400.000 Euro oder erhält eine hohe Lebensversicherung ausgezahlt und lässt die Summe auf das gemeinsame Giro- oder Tagesgeldkonto überweisen.
Die Logik des Finanzamts: Der andere Partner hat in diesem Moment Zugriff auf das Geld und besitzt rein rechtlich die Hälfte. Es liegt eine Schenkung von 200.000 Euro vor
Das stimmt so nicht, das Erbe gehört alleine dem einen Beerbten. Weiß ich direkt aus einer Scheidung im Bekanntenkreis. Es musste nur nachgewiesen werden, woher das Geld gestammt hat.
Habe gerade mit meinem Steuerberater telefoniert, er meint das von dir beschriebene Problem gibt es bei seinem Kundenstamm nicht. Er will sich bei Kollegen umhören ob die so einen Fall schonmal hatten.
Wenn man etwas googelt findet man auch Seiten, auf denen beschrieben wird dass wenn dann nur die Differenz aus den beiden Gehältern als Schenkung an den Partner gewertet wird.
An deiner Stelle würde ich zum Beispiel zu Scalable Capital wechseln. Dort gibt es 2,5 % Zinsen monatlich auf Tagesgeld. Dadurch bist du flexibler.
Muss mal schauen wieviel Aufwand es ist, da ein Konto zu eröffnen. Im Geldmarkt ETF gibt es 2%, bei 100t Euro (wo wir ja noch lange nicht sind), wären das 500 Euro mehr im Jahr.
Das stimmt so nicht, das Erbe gehört alleine dem einen Beerbten. Weiß ich direkt aus einer Scheidung im Bekanntenkreis. Es musste nur nachgewiesen werden, woher das Geld gestammt hat.
Das Erbe gehört dem Beerbten. Soweit stimme ich zu.
Ein Gemeinschaftskonto gehört beiden Partnern. Soweit sind wir uns hoffentlich einig.
Wird das Erbe auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen, gilt dies als 50% Schenkung an den Partner mit der Überweisung.
Du siehst das Thema Gemeinschaftskonto nicht aus Sicht eines Finanzamtes, sondern aus praktischen gründen.
Vorsicht, wenn du das ändern möchtest. Jede Überweisung von einem Gemeinschaftskonto an einen Ehepartner gilt erneut als 50% Schenkung. Bei diesem Thema solltest du wie ein Finanzbeamter denken!
https://www.finanztip.de/girokonto/gemeinschaftskonto/
Wird das Erbe auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen, gilt dies als 50% Schenkung an den Partner mit der Überweisung.
Nein, das gilt eben nicht automatisch.
Genausowenig dass das Gehalt automatisch hälftig dem anderen geschenkt wird. Wenn dann gilt das für die Differenz der beiden Gehälter, nach Abzug der Lebenshaltungskosten.
Es ist was anderes wenn man von dem Erbe oder dem Einkommen dem Partner eine Immobilie oder Aktien kauft.
Ich habe vorhin mit meinem Steuerberater telefoniert und er kennt keinen solchen Fall. Er hat auch Kunden mit sehr ungleichen Einkommen (500t vs. Minijob).
Genausowenig dass das Gehalt automatisch hälftig dem anderen geschenkt wird. Wenn dann gilt das für die Differenz der beiden Gehälter, nach Abzug der Lebenshaltungskosten.
https://www.rosepartner.de/blog/steuerfalle-gemeinschaftskonto.html
Ja, das stimmt. Mir war nicht bewusst, wie kompliziert das Thema ist. Bei Gehaltseingang -Lebenshaltungskosten gibt es zwar eine Ausnahme, aber insgesamt bleibt die Sache komplex.
Wenn ihr etwa 6.000 € anspart, gilt das dann als Schenkung und damit als Gemeinschaftsbesitz?
Finanztip empfiehlt: "Lass Dein Gehalt weiter auf Dein Einzelkonto überweisen, mit dem Du persönliche Rechnungen bezahlst."
Mir ist dieses Thema steuerlich problematisch, sodass ich das einfach nicht machen möchte. Ich wollte dir nur eine Anregung zum Nachdenken geben, das hat ja gewirkt. Schreib auf jeden Fall hier im Forum, wenn du das irgendwann änderst.
Wenn ihr etwa 6.000 € anspart, gilt das dann als Schenkung und damit als Gemeinschaftsbesitz?
Wenn meine Frau 0,0 Verdienen würde wären es 3000 Euro Schenkung an sie. Da sie aber nicht so viel weniger verdient als ich schenke ich ihr vielleicht 500 Euro im Monat. Im Fall einer Trennung werde ich nicht auf den letzten Cent bestehen, das weiß sie.
Wir haben "das was wir haben" gemeinsam aufgebaut. Im Fall der Trennung gehört uns beiden die Hälfte, ich bin da fein damit...
Wahrscheinlich liegt es einfach daran, dass meine Frau und ich sehr ähnlich ticken was das Geldausgeben angeht. Wenn einer von uns Unsummen für Hobbies oder was auch immer ausgeben würde wäre es bestimmt anders.
Wenn die Erben/Schenkungen von unseren Eltern kommen werden wir das Geld nicht auf das Gemeinschaftsdepot packen sondern auf neue, die auf die einzelnen Namen laufen. Dann ist das alles sauber getrennt.
Schreib auf jeden Fall hier im Forum, wenn du das irgendwann änderst.
Den Satz habe ich glatt überlesen.
Wenn sich steuerlich und an unserem Ausgabe-Verhalten nichts groß ändert werden wir das so beibehalten.
Das ist auch der Grund warum ich erst Stunden reduziert habe, als es bei meiner Frau auch möglich war. Ich wollte nicht, dass es später heißen kann "du hast reduziert und hast weniger gearbeitet als ich" wenn es dann doch mal hart auf hart kommen sollte.
So wie ich es deute: Gehaltskonten zur Lebensführung praktisch irrelevant. Passt sonst auch nicht so wirklich zum Bild der gemeinsamen Lebensführung und Unterhaltspflicht.
Eventuell problematisch bei sehr hohen Summen und wenn das Geld zur Vermögensbildung genutzt wird. Aber selbst 100.000€ einseitige Einzahlung pro Jahr für 10 Jahre bliebe steuerfrei. Dann muss man aber aufpassen, dass man nicht noch einen Porsche schenkt und ihn vom eigenen Konto bezahlt... der könnte Schenkungssteuerpflichtig werden.
Insgesamt aber ein sehr unübersichtliches Feld...
Auf> https://www.juhn.com/fachwissen/erbschaftsteuer-schenkungsteuer/gemeinschaftskonto-ehegatten-schenkungsteuer/ "Keine freigebige Zuwendung liegt jedenfalls vor bei Gehaltseingängen auf ein gemeinschaftliches Gehaltskonto, von dem typischerweise die Lebenshaltung bestritten wird. Vielmehr verpflichtet die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gemäß § 1360 die Ehegatten dazu, ihren Lebensunterhalt gemeinsam zu bestreiten. Das Geld dient nicht dem Aufbau eigenen Vermögens eines Ehepartners. Sammelt sich jedoch auf dem Konto ein Guthaben an, das das übliche Maß der Lebenserhaltung – gemessen am Lebenszuschnitt der Ehegatten – übersteigt, so kann bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen eine freigebige Zuwendung vorliegen. Das Geld dient dann nicht mehr den Lebenserhaltungskosten." Der grüne Part ist unproblematisch. Der rote Auszug ist problematisch.
Wir haben "das was wir haben" gemeinsam aufgebaut. Im Fall der Trennung gehört uns beiden die Hälfte, ich bin da fein damit...
Es geht nicht um die Trennung, sondern ausschließlich darum, wie ein Finanzbeamter die Situation bewerten könnte und dir einen unangenehmen Bescheid zur Schenkungssteuer zustellt. Ich würde vorerst kein Geld mehr auf das gemeinsame Bankkonto überweisen lassen.
Ich meine es nur gut. Finanztip empfiehlt ein anderes Vorgehen, Juhn beschreibt es wie oben dargestellt. Da kannst du doch nicht bei deiner Nicht-Finanzbeamten-Ansicht bleiben. Das wäre nicht rational. Risikomanagement ist gefragt und das bedeutet, keine Angriffsfläche für eine Schenkungssteuer zu bieten. Ich glaube, du musst aktuell nicht zahlen, aber deine Grundkonstruktion ist noch nicht sicher genug ausgelegt. Ihr könnt doch einfach jeweils ein eigenes Bankkonto und Depot eröffnen und denselben ETF-Sparplan besparen.
Schlaf erstmal ein paar Nächte darüber. Falls du deswegen schlecht schläfst, würde ich auf jeden Fall etwas ändern.
Das Geld dient nicht dem Aufbau eigenen Vermögens eines Ehepartners.
Ich sehe das ganze auch nicht so Problematisch wie du, da Robi ja schon mehrfach geschrieben hat, dass die Einkommen in etwa in gleicher Höhe liegen und somit von beiden Parteien getragen werden. Daher sehe ich hier auch den Schenkungsgedanken nicht. Ich denke, alle Diskussionen, die man zum Thema Schenkungssteuer findet, gehen von einer einseitigen Einzahlung einer Partei aus. Dann ergibt das auch mehr oder weniger Sinn. Wenn aber beide Parteien gleichermaßen einzahlen kann man doch schlecht argumentieren, dass Partei A 50% an Partei B schenkt während gleichzeitig Partei B 50% an Partei A schenkt und nachher beide genausoviel haben wie vorher. Auch nicht als Steuereintreiber. Und dann ist es aus meiner Sicht auch irrelevant, ob das Geld jetzt dem Lebensunterhalt dient oder dem gemeinsamen Vermögensaufbau.
Da kannst du doch nicht bei deiner Nicht-Finanzbeamten-Ansicht bleiben.
Natürlich kann ich bei meiner Ansicht bleiben.
Ich habe mich damit vor einiger Zeit befasst und es bei unserer Konstellation für nicht wichtig empfunden. Wie es ja @mrg auch schreibt sorgen wir beide gemeinsam vor.
Nach deinem Post heute habe ich mich bei meinem Steuerberater nochmals schlau gemacht. Er sagt auch, dass es bei unserer Einkommenshöhe und -verteilung absolut unwichtig ist, getrennte Konten zu haben.
Ich glaube, du musst aktuell nicht zahlen, aber deine Grundkonstruktion ist noch nicht sicher genug ausgelegt.
Wieso sollte sie denn nicht sicher genug sein, wenn das Schenkungsthema bei uns und dem größten Teil der Bevölkerung keine Rolle spielt?
Eigentlich bin ich ja kein Verschwörungstheoretiker, aber schonmal drüber nachgedacht das Finanztip dazu rät mehr Konten und Depots aufzumachen, weil sie daran mitverdienen 😉
EDIT: Habe die von dir genannte Seite kurz überflogen. In jedem zweiten Satz steht "der nicht einzahlende Ehegatte". Für uns also komplett irrelevant.
Keine Steuerberaterung aber wie oben von Robi und McG geschrieben ist es auch.
Eine Schenkung setzt zunächst mal eine willentliche Bereicherung des Beschenkten voraus. Es muss also zu einer Vermögensverschiebung kommen.
Die liegt aber nicht vor, wenn beide annähernd 50/50 auf ein Gemeinschaftskonto einzahlen. Da wird niemand durch den Anderen bereichert.
Und selbst wenn größere Einmalzahlungen von nur einem Ehegatten auf das Gemeinschaftskonto gehen, liegt nicht zwingend eine Schenkung vor. Dazu gibt es BFH Rechtsprechung z.B. wenn die Ehegatten vereinbart haben (mündlich reicht), das die Einmalzahlung auf dem Gemeinschaftskonto nicht zur freien Verfügung steht. Bei einer intakten Ehe ist von so einer Abrede erstmal auszugehen und das Finanzamt ist in der Feststellungslast, dass es anders ist.
Das macht man dann in der Praxis zwar besser anders, um überhaupt nicht in Diskussionen zu geraten aber ein Selbstläufer ist das für die Finanzverwaltung trotzdem nicht.
