FED-Protokoll
Sieht nun ganz danach aus, als wollte die FED noch in diesem Jahr die Zügel etwas anziehen; jedenfalls mehren sich die vorsichtigen Stimmen. Unmittelbar nach Veröffentlichung gingen die Futures zurück, da bin ich beim Dow eingestiegen, allerdings zu früh und dann auch noch zu früh wieder raus. Egal, für ein nettes Fresschen beim Edeljapaner reicht es allemal.
Wird Zeit, dass die 3U Holding (heute Volumen-Alert) endlich weclapp auf eigene Beine stellt. IPO nun wahrscheinlich Q1 22 statt Q4 '21....
Hier ein Beispiel einer anderen ERP Software-Schmiede
Das zeigt das Potenzial bei weclapp auf.
Hi Reblaus, Du bist wieder auf den Beinen und aktiv- klasse! Dann hoffe ich, bleiben Dir nur die guten Erinnerungen an diesen Urlaub.
Und mal wieder ein paar Titel die beim rumstoebern ein bisschen aufgefallen sind
In den USA gibt es auch ein paar interessante Titel heute.
Ich denke mal bei Docu koennte man nach der deftigen Konso fast auf eine Fortsetzung des alten Trends spekulieren, NVDA mit gewaltigem Ausbruch und ALGN zwar nix spektakulaeres, aber vielleicht ein interessanter Einstiegspunkt...mal gugge
Der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, die für den 26. August 2021 anberaumte ordentliche Hauptversammlung abzusagen. Zur Hauptversammlung wird neu eingeladen unter neuer Tagesordnung, über die neu abzustimmen sein wird.
Grund für die Absage ist ein Zwischenbericht im Zuge einer Steuerprüfung, die insbesondere für die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2020, über die vorgeschlagene Satzungsänderung betreffend einen Aktiensplit und über die Entlastung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 8 der Einladung vom 16. Juli 2021) erheblich sein kann, die jedoch denjenigen Aktionären, die bereits die Stimmrechtsvertreterin mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragt und ihr Stimmrecht damit faktisch schon ausgeübt haben, dabei unbekannt war.
Gegenstand der steuerlichen Prüfung ist eine Untersuchung der Geschäfte der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag.
Auslöser der kurzfristigen Verschiebung der Hauptversammlung ist ein am Abend des 23. August 2021 eingegangener Zwischenbericht des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf betreffend die steuerliche Prüfung der Kapitalertragsteueranrechnung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2008 bis 2009. Die Prüfung ist bislang nicht abgeschlossen. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft erhält insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme. Für die Geschäftsjahre 2007, 2010 und 2011 liegen bislang keine vergleichbaren Zwischenberichte vor.
Nach Auffassung des Vorstandes sind die Prüfungsgegenstände der Zeiträume 2007, 2008 bis 2009 sowie 2010 bis 2011 tatsächlich und rechtlich wesensverschieden und daher wesentlich unterschiedlich zu behandeln. Im Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 hält der Vorstand eine Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre insgesamt für unbegründet.
Diese Beurteilung gründet zunächst auf Stellung und Funktion eines Wertpapierhandelsunternehmens, das in einem regulierten und überwachten Markt unter Marktgerechtigkeit, im Einklang mit der Marktübung, von Handelsüberwachungsstelle, Börsenaufsicht und Finanzaufsicht insofern stets unbeanstandet Wertpapierdienstleistungen erbracht hat, ohne Identität und Umstände seiner Gegenpartei zu kennen.
Die Beurteilung gründet ferner darauf, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesellschaft des Lang & Schwarz-Konzerns wissentlich eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag beantragt oder erhalten hat und dass nach Prüfung einer hinzugezogenen Steuerkanzlei keine Absprachen mit einer Marktgegenpartei oder Depotbank über Mehrfacherstattungen identifiziert wurden.
Gleichwohl ist möglich, dass die jeweiligen Sachverhalte und darin das Verhalten der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und deren Verantwortlichen nachträglich steuerlich anders beurteilt werden. So ist nach vorläufiger Auswertung des Zwischenberichtes zu den Jahren 2008 bis 2009 mit dem Erlass von Änderungsbescheiden zu rechnen, die auch bei etwaiger teilweiser Zahlungsverjährung zu einer hohen Ergebnisbelastung wegen aller betreffenden Jahre (2007 bis 2011) in Höhe von bis zu Euro 61 Mio. für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft führen würden.
Der Vorstand hat deshalb, nach steuerlicher Beratung, im Rahmen seines Einschätzungsspielraumes, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und in Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften beschlossen, dass wegen etwaiger steuerlicher Änderungs-, Zahlungs- oder Haftungsbescheide eine Rückstellung in Höhe von Euro 45 Mio. gebildet werden soll. Die Rückstellung kann aus dem laufenden Konzerngewinn des ersten Halbjahres 2021 gebildet werden, hat aber Auswirkungen auf die geplante Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 (insoweit wird auf die Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 21. Juli 2021 verwiesen). Der Aufsichtsrat ist informiert.
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen. Der Vorstand wird zeitnah über wesentliche Entwicklungen berichten.
24.08.2021 CET/CEST
Der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, die für den 26. August 2021 anberaumte ordentliche Hauptversammlung abzusagen. Zur Hauptversammlung wird neu eingeladen unter neuer Tagesordnung, über die neu abzustimmen sein wird.
Grund für die Absage ist ein Zwischenbericht im Zuge einer Steuerprüfung, die insbesondere für die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2020, über die vorgeschlagene Satzungsänderung betreffend einen Aktiensplit und über die Entlastung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 8 der Einladung vom 16. Juli 2021) erheblich sein kann, die jedoch denjenigen Aktionären, die bereits die Stimmrechtsvertreterin mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragt und ihr Stimmrecht damit faktisch schon ausgeübt haben, dabei unbekannt war.
Gegenstand der steuerlichen Prüfung ist eine Untersuchung der Geschäfte der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag.
Auslöser der kurzfristigen Verschiebung der Hauptversammlung ist ein am Abend des 23. August 2021 eingegangener Zwischenbericht des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf betreffend die steuerliche Prüfung der Kapitalertragsteueranrechnung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2008 bis 2009. Die Prüfung ist bislang nicht abgeschlossen. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft erhält insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme. Für die Geschäftsjahre 2007, 2010 und 2011 liegen bislang keine vergleichbaren Zwischenberichte vor.
Nach Auffassung des Vorstandes sind die Prüfungsgegenstände der Zeiträume 2007, 2008 bis 2009 sowie 2010 bis 2011 tatsächlich und rechtlich wesensverschieden und daher wesentlich unterschiedlich zu behandeln. Im Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 hält der Vorstand eine Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre insgesamt für unbegründet.
Diese Beurteilung gründet zunächst auf Stellung und Funktion eines Wertpapierhandelsunternehmens, das in einem regulierten und überwachten Markt unter Marktgerechtigkeit, im Einklang mit der Marktübung, von Handelsüberwachungsstelle, Börsenaufsicht und Finanzaufsicht insofern stets unbeanstandet Wertpapierdienstleistungen erbracht hat, ohne Identität und Umstände seiner Gegenpartei zu kennen.
Die Beurteilung gründet ferner darauf, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesellschaft des Lang & Schwarz-Konzerns wissentlich eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag beantragt oder erhalten hat und dass nach Prüfung einer hinzugezogenen Steuerkanzlei keine Absprachen mit einer Marktgegenpartei oder Depotbank über Mehrfacherstattungen identifiziert wurden.
Gleichwohl ist möglich, dass die jeweiligen Sachverhalte und darin das Verhalten der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und deren Verantwortlichen nachträglich steuerlich anders beurteilt werden. So ist nach vorläufiger Auswertung des Zwischenberichtes zu den Jahren 2008 bis 2009 mit dem Erlass von Änderungsbescheiden zu rechnen, die auch bei etwaiger teilweiser Zahlungsverjährung zu einer hohen Ergebnisbelastung wegen aller betreffenden Jahre (2007 bis 2011) in Höhe von bis zu Euro 61 Mio. für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft führen würden.
Der Vorstand hat deshalb, nach steuerlicher Beratung, im Rahmen seines Einschätzungsspielraumes, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und in Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften beschlossen, dass wegen etwaiger steuerlicher Änderungs-, Zahlungs- oder Haftungsbescheide eine Rückstellung in Höhe von Euro 45 Mio. gebildet werden soll. Die Rückstellung kann aus dem laufenden Konzerngewinn des ersten Halbjahres 2021 gebildet werden, hat aber Auswirkungen auf die geplante Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 (insoweit wird auf die Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 21. Juli 2021 verwiesen). Der Aufsichtsrat ist informiert.
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen. Der Vorstand wird zeitnah über wesentliche Entwicklungen berichten.
24.08.2021 CET/CEST
au weia, das wird den reutlinger Profi-Trader mächtig ärgern
Und Baader gleich auch mal mit in Sippenhaft
Oh man, L&S haut rein. Ich werde mehr und mehr umstellen auf ETF´s.
Aktuelle Gewichtung:
35% All World
3% GB
7 % EM
5 % Pazifik / HK
4 % S&P
1 % Krypto
1 % Gold
24 % Einzelwerte
20 % Cash
Waymo hat den Testbetrieb für einen Robotaxi-Dienst in San Francisco mit Testpassagieren begonnen. Wohl noch mit Sicherheitsfahrer. In Phönix in Arizona läuft das ganze ja bereits 2 Jahre nach der Testphase komplett fahrerlos. Mal sehen ob GM mit Cruise dieses Jahr nachzieht.
@snoops
Kannst Du mal Klartext reden? Wer ist der Reutlinger Profi-Trader und was hat die Baaderbank damit zu tun?
Meines Wissens sind auch die Trader von Zero/Gratisbroker bei der Baaderbank mit ihrem Cash untergebracht. Droht denen Ungemach?
Sartorius (SRT) ohne Vorzüge hat einen gewaltigen Sprung gemacht. Dabei wollte ich die schon wegen Nichtgefallens zurückgeben... Nochmal Glück gehabt, daß ich mich nicht zum Verkauf aufraffen konnte, sonst hätte ich mich sonstwo hin gebissen.
gerne @stefan-m
Zu Deinen Fragen: "Mit Reutlinger" sind diese beiden Firmen gemeint:
TraderFox GmbH
Obere Wässere 1
72764 Reutlingen
Deutschland
Geschäftsführung: | Dipl.Vw. Simon Betschinger, Dipl.-Wi.-Ing. Martin König |
Mastertraders - Trading & Media GmbH
Simon Betschinger
Obere Wässere 1
72764 Reutlingen
Mit Sippenhaft meinte ich, dass das Aktienunternehmen Baader für vermeintliche Verfehlungen von L&S mit büßt, in dem es ebenso einen Kursverlust erleiden muss.
Für Dich damit verständlich, was ich meinte?
Also Lange & Schwarz (hatte ich mal ein paar Wochen lang) und TraderFox müssen steuerlich nachbessern, habe ich das richtig verstanden?
Und mit Baader ist nicht die Baader Bank in München gemeint, oder?
Hier an diesem Ende der Welt kriegt man das ja nicht so direkt mit. Dafür ist hier die Schlagzeile, daß ein Polizei-Offizier einen Drogenverdächtigen im Verhör mit einer Plastiktüte erstickt hat, weil der wiederum keine 60.000 Euros als Schmiergeld bezahlen wollte oder konnte.
Jedem Tierchen sein Pläsierchen?
Nach drei guten Tagen kommt heute wohl der SetBack...
Bei Etsy gleich ein Doppelausbruch - einmal der Abwaertstrend und dann die Horizontale...da sollten die Chancen ja dann eher im Norden sein
...wer war da denn bei Nordex unterwegs. 300.000 Stck. in 5 Minuten gekauft.
27.08.2021 1316 | 16,6000 | 39.227 |
27.08.2021 1344 | 16,5400 | 39.735 |
27.08.2021 1314 | 16,4700 | 30.480 |
27.08.2021 1340 | 16,4000 | 30.750 |
27.08.2021 1309 | 16,2600 | 32.394 |
27.08.2021 1354 | 16,2000 | 20.850 |
27.08.2021 1309 | 16,1300 | 28.850 |
27.08.2021 1325 | 16,0600 | 31.800 |
27.08.2021 1302 | 16,0000 | 25.000 |
27.08.2021 1350 | 15,9800 | 10.000 |
27.08.2021 1338 | 15,9900 | 15.000 |
27.08.2021 1322 | 15,9500 | 10.000 |
...wer war da denn bei Nordex unterwegs. 300.000 Stck. in 5 Minuten gekauft.
27.08.2021 1316 16,6000 39.227 27.08.2021 1344 16,5400 39.735 27.08.2021 1314 16,4700 30.480 27.08.2021 1340 16,4000 30.750 27.08.2021 1309 16,2600 32.394 27.08.2021 1354 16,2000 20.850 27.08.2021 1309 16,1300 28.850 27.08.2021 1325 16,0600 31.800 27.08.2021 1302 16,0000 25.000 27.08.2021 1350 15,9800 10.000 27.08.2021 1338 15,9900 15.000 27.08.2021 1322 15,9500 10.000
Ich hab mal aus Daffke ein paar gekauft.