Deutschland und die Steuern – schönes Thema.
Zusätzlich zu den üppigen Sozialleistungen und der guten Infrastruktur, die mit Steuergeldern finanziert werden muss, haben die Deutschen generell ein ausgeprägtes Bedürfnis nach „Steuergerechtigkeit“. Was bedeutet, dass es für fast jeden Steuerfall wieder Ausnahmen gibt.
Aber null Prozent Steuern, wie soll das gehen? Jetzt ist der Maschinist durchgedreht. Das ist bestimmt nur ein Eyecatcher.
Nein, das ist es nicht. 0% Steuerquote kann eine finanziell freie Familie mit Kindern in diesem wunderschönen Land relativ einfach erreichen. Und auch für Singles, die nach abgeschlossener Ansparphase nun von Dividenden und Kapitalerträgen leben möchten, ist die effektive Steuerquote meistens nur sehr gering, wenn man einige Dinge beachtet.
Das Stichwort heißt Kapitalertragsteuer Günstigerprüfung. Und „sehr gering“ bedeutet in Summe kaum mehr als z.B.10% Steuerbelastung!
„10% für Singles und 0% für Familien? Das will ich sehen!“ Die Standardwerte sehen nämlich ganz anders aus. Arbeitseinkommen wird in Deutschland durch die progressive Steuerausgestaltung gerade bei Alleinstehenden mit gutem Einkommen eher hoch besteuert.
Zusätzlich fallen im weltweiten Vergleich hohe Sozialabgaben bei Arbeitnehmern an. Das Ergebnis ist bei alleinstehenden Durchschnittsverdienern die nach Belgien zweithöchste Abgabenquote aller Industrieländer.
Bei verheirateten Bürgern mit Kindern sieht es dann durch Dinge wie Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge und Kindergeld schon besser aus.
Soweit zum Rahmen – Arbeitseinkommen vs. Kapitalerträge
Aber wir hier in der Freiheitsmaschine sprechen ja nicht nur über Arbeitseinkommen, sondern auch über Dividenden und Kapitalerträge. Diese machen auf Deinem Weg zu mehr Freiheit und Unabhängigkeit nach einiger Zeit durch Sparen und Investieren einen immer höheren Anteil Deiner Einnahmen aus. Und bei entsprechend hoher Sparquote wird schon mehrere Dekaden vor dem normalen Rentenbeginn zusätzliches Geldverdienen für Dich optional.
„Danke für die Erinnerung Maschinist. Aber wie ist das jetzt genau mit Kapitalerträgen?“
Für diese Einkommensklasse gibt es in Deutschland einige Besonderheiten.
Die Basics der Kapitalertragsteuer in Deutschland (Stand 2026)
- In Deutschland gibt es eine eigene Besteuerung für Kapitalerträge. Diese beträgt mit Solidaritätszuschlag aber ohne Kirchensteuer 26,375% auf Dividenden oder realisierte Kursgewinne.
- Auf diese Kapitalerträge müssen im Gegensatz zu den meisten Arbeitseinkommen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden.
- Krankenversicherungskosten können steuerlich auch von Einkommen aus Kapitalerträgen abgesetzt werden.
- Es gibt einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare), auf den keine Steuern anfallen.
- Der Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 € pro Person (24.696 € für Ehepaare), bis zu dem grundsätzlich keine Einkommensteuer anfällt.
Seit 2018 gibt es in Deutschland für Aktienfonds durch das Investmentsteuergesetz eine Variation dieser Kapitalertragsteuer. Dabei erhält man einen 30% Abschlag (sogenannte Teilfreistellung) auf die normalerweise anfallende Kapitalertragsteuer, kann aber gleichzeitig die „fondsseitige“ Quellensteuer im Gegensatz zur Besteuerung von Einzelaktien nicht mehr auf diese Kapitalertragsteuer anrechnen lassen.
Das Ganze unterteilt sich dann noch in den Zweig der Besteuerung für thesaurierende Fonds (mit Vorabpauschale) und der für ausschüttende Fonds.
Spätestens an dieser Stelle wird den meisten Bürgern schwindelig und aufklärende Freiheitskämpfer wie der Finanzwesir haben über das Thema halbe Dissertationen verfasst. Der Maschinist lässt diesen Hasenbau des deutschen Steuer-Dschungels deshalb unberührt und verweist auf seine Kollegen.
Soweit also ganz nett – aber wir wollten ja eigentlich etwas anderes: 0% Steuern für finanziell freie Familien
„So Maschinist. Das heißt, ich bin abzüglich ein wenig Freibetrag generell bei 26,375% Steuern für Menschen, die neben ihrem Arbeitseinkommen Kapitalaufbau mit Einzelaktien betreiben. Bei Investmentfonds ist es bei Ausschüttungen in Summe seit 2018 oft sogar noch etwas mehr, nämlich inkl. der 15% Quellensteuer auf Fondsebene in Summe 30,7% auf die Ausschüttungen (1-((1-0,15)x(1-(0,26375×0,7))x100), da die Quellensteuer bei ETF nicht anrechenbar ist. Wo ist hier meine Nullsteuer?“
Der Schlüssel: Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG
In Deutschland gibt es mit der „Günstigerprüfung“ eine Alternative zur 26,375% Kapitalertragsteuer-Veranlagung. Du kannst Dich wahlweise nach der normalen Einkommensteuertabelle veranlagen lassen. Das bringt für die meisten Menschen mit Arbeitseinkommen wegen der hohen Steuerprogression keinen Vorteil. Aber es kann Sinn machen, wenn Du in Deiner finanziellen Unabhängigkeit keine oder nur geringe weitere Einkommen aus einem Angestelltenjob oder einer Selbständigkeit hast.
Wichtig: Die Günstigerprüfung musst Du aktiv beantragen! Dazu setzt Du einfach das entsprechende Häkchen in Zeile 4 der Anlage KAP Deiner Steuererklärung. Das Finanzamt prüft dann, ob Dein persönlicher Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer. Ist er das nicht, gilt Dein Antrag als nicht gestellt – Du hast also keinerlei Risiko.
Wie sieht das genau aus und wie hoch sind dabei die Grenzwerte?
Wenn Du nur Kapitalerträge versteuern musst und keinerlei weitere Einkommen hast, kannst Du nach der 2026er Einkommenssteuertabelle als Single über 70.000 € und als Ehepaar 140.000 € als bereinigtes Einkommen verdienen, bis Deine durchschnittliche Steuerbelastung aus diesem bereinigten Einkommen die Höhe der Kapitalertragsteuer von 26,375% erreicht!
Das liegt besonders am Grundfreibetrag von im Jahr 2026 jeweils 12.348 € pro Person, auf den keinerlei Steuer anfällt. Das heißt: Wer als Familie mit fünfstelligen Dividendeneinkommen „auskommt“ und keinerlei sonstige Einkünfte hat, fährt meistens besser mit der Einkommensteuerveranlagung!
Und es wird noch besser – denn was heißt „Bereinigtes Einkommen“?
Das ist das, was übrig bleibt, nachdem weitere abzugsfähige Ausgaben und Freibeträge vom Bruttoeinkommen abgezogen wurden. Das sind unter anderem der erwähnte Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person) und z.B. auch 100% der Kosten für die Krankenversicherung (bis zum Leistungsniveau der GKV). Eigene Versorgungsaufwendungen, wie freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente oder eine aktienbasierte Rürup-Rente, können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag ebenfalls komplett von der Steuer abgesetzt werden.
Kindergeld ist zusätzlich komplett steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Ab 2026 beträgt es einheitlich 259 € pro Kind und Monat.
Dadurch wird der Schnittpunkt, ab dem eine durchschnittliche Besteuerung von 26,375% erreicht wird, noch einmal um bis zu mehrere zehntausend Euro nach oben verschoben!
Ich weiß ja nicht wie es Euch geht, aber meine Familie genießt bei abbezahlter Immobilie mit weniger als diesen Beträgen in Deutschland aus finanzieller Sicht ein wunderbares Leben in Zufriedenheit und täglich erlebtem Überfluss!
Das heißt: Die durchschnittliche Steuerbelastung für eine finanziell unabhängige Familie, die größtenteils von Kapitalerträgen lebt, kann rein aus Steuersicht deutlich geringer als die Kapitalertragsteuer von 26,375% sein – vor allem in Zeiträumen, in denen z.B. noch keine substanziellen Rentenzahlungen vorhanden sind.
Aber wie viel geringer – und was ist wirklich möglich?
Rechnen wir das einmal konkret durch. Beim Beispiel der abbezahlten Immobilie rechne ich persönlich mit üppigen ca. 60.000 € jährlichen Ausgaben inkl. Krankenkassenbeiträgen in Deutschland für eine Familie, wovon 6.216 € steuerfreies Kindergeld sind (259 € pro Kind und pro Monat in 2026 für zwei Kinder), das steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Dieser Betrag ist aufgrund der dann nicht mehr vorhandenen kalten Wohnkosten auch inkl. Krankenkasse mehr als die meisten Familien in Deutschland zur Verfügung haben und auch für uns selbst wäre das eine schöne Summe an Geld. Mit etwas Anstrengung kann man das noch reduzieren. Alleine das Urlaubsbudget der Familie habe ich dabei jährlich mit 8.000 € veranschlagt. Echter Luxus!
Wenn ich diese knapp 54.000 € bei abgezogenem Kindergeld für ein Ehepaar mit zwei Kindern im deutschen Einkommensteuerrechner eingebe, komme ich auf eine Steuerbelastung von unter 12,5%. Aber da gehen ja noch Krankenkassenbeiträge und eventuell auch freiwillige Versorgungsaufwendungen von ab die zu 100% steuerlich anrechenbar sind.
Ich rechne dazu mit einem GKV-Beitrag und der Pflegeversicherung (der Partner ist in unserem Beispiel familienversichert, da er nur geringe eigene Einkünfte hat) und dann als Beispiel weitere 5.000 € jährlich in eine freiwillige, voll absetzbare und aktienbasierte Rürup-Rente einzahle. Dann komme ich auf ein steuerrelevantes Einkommen von ca. 40.000 € im Jahr.
Mit diesen ca. 40.000 € im Einkommensteuerrechner für Ehepaare, komme ich auf eine Steuerbelastung von 7,85% oder in Zahlen 3.140 € an Steuern!
Wenn ich jetzt das Kindergeld für meine beiden Kinder (in Summe 6.216 € ab 2026) gegenrechne, das ich leistungslos vom deutschen Staat erhalte, wird klar, dass ich im Optimum nicht nur bei einer Nullbesteuerung, sondern sogar bei einer effektiv negativen Steuerbelastung lande!
Ich zahle nach Verrechnung mit dem staatlichen Kindergeld im Optimum also nicht nur keine Steuern, sondern ich erhalte zusätzlich noch ca. 3.000 € leistungslos vom Staat.
Ein Traum – und das weltweit fast einmalig. In den meisten anderen Ländern gibt es entweder gar nichts für Kinder oder es gibt nur Freibeträge auf normalerweise zu zahlende Steuern.
Quellensteuer: Was noch beachtet werden muss
Das sind die Steuern, die Du bei Einzelaktien und auch ETF in den Ländern bezahlst, die eine eigene Quellensteuergesetzgebung haben. Beim größten Aktienmarkt der Welt, den USA, sind das zum Beispiel für deutsche, österreichische und schweizer Steuerbürger 15% Quellensteuerabzug direkt „an der Quelle“, da die USA mit den meisten europäischen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Ansonsten wären es 30% Quellensteuerabzug auf US Aktien. Viele andere Länder haben in Ihren Steuerabkommen mit Deutschland ebenfalls diese 15% Quellensteuer festgelegt.
Es gibt aber auch einige schöne Länder ohne Quellensteuerabzug. Die Bekanntesten sind dabei Singapur, Hongkong, England und Brasilien. Wenn man nun Einzelaktien oder ETF mit Aktien direkt aus diesen Ländern hält, fällt überhaupt keine Quellensteuer an und es wird nur die deutsche Kapitalertragsteuer fällig.
Wenn wir das einmal mit unserem obigen Beispiel mit den 54.000 € Dividendeneinkommen und damit ca. 40.000 € bereinigtes Einkommen nach Krankenkasse und Co. für die deutsche Steuer durchrechnen, wird der Unterschied sichtbar:
Fall 1: Besteuerung von Aktienfonds mit Quellensteuer
ETF-Beispiel irischer Vanguard für den US S&P500 (Kürzel: VUSA): Das bedeutet es fallen 15% Quellensteuer-Abzug direkt auf Fondsebene an, da nur Aktien aus den USA im ETF enthalten sind und hier das Doppelbesteuerungsakommen der USA mit dem Fondherausgeber Irland gilt, das 15% Quellensteuer festschreibt. Diese 15% Quellensteuer sind aufgrund der deutschen Fondbesteuerung nicht anrechenbar. Hinzu kommt die deutsche Steuer mit wahlweise Günstigerprüfung nach deutscher Einkommensteuertabelle und mit 30% Abschlag, da es sich um einen Aktienfonds handelt.
Ohne Günstigerprüfung der Kapitalerträge würden insgesamt 30,7% Steuern für den deutschen Fondbesitzer anfallen. Diese Belastung setzt sich zusammen aus den 15% nichtanrechenbarer US-Quellensteuer plus der Kapitalertragsteuer von 26,375% mit 30% Abschlag.
Rechnung: 85% x 81,5% = 69,3% bleiben beim Fondbesitzer. Steuerbelastung also 30,7% auf die Ausschüttungen.
Nach Günstigerprüfung sieht das schon besser aus. In dem Fall ergibt sich bei unserem Beispiel insgesamt nur eine Steuerbelastung von weniger als 20% auf die Ausschüttungen. Rechnung: 85% (15% Quellensteuer) x 94,5% (7,85% Steuer Einkommensteuertarif mit 30% Abschlag) = 80,3% die beim Fondbesitzer bleiben. Also umgerechnet 19,7% Steuerbelastung. Das sind 7.880 € insgesamt an Steuern (40.000 x 0,197) in unserem Beispiel. Wenn ich diese Steuerbelastung anschließend mit dem Kindergeld gegenrechne, landen wir bei einer Steuerbelastung von gut 4% ((7.880 – 6.216) / 40.000).
Das ist schon mal prima, aber wie in der Rechnung sichtbar: Die Besteuerungsformel für ETF mit nicht anrechenbarer Quellensteuer auf Fondsebene ist nicht die beste Lösung für passive Investoren, die ihre Investments permanent halten und damit hauptsächlich Auschüttungen haben und weniger Kursgewinne.
Fall 2: ETF oder Einzelaktien von Ländern ohne eigene Quellensteuer
Nach meiner persönlichen Einschätzung spricht nichts dagegen, einen Teil des eigenen Vermögens direkt in ETF mit Aktien von ausgewählten Ländern ohne eigene Quellensteuer zu investieren.
Bei mir sind das zum Beispiel 10% meines Vermögens die ich im Aktienmarkt England mit dem irischen Vanguard ETF VUKE investiert habe. Dieser ETF enthält nur Aktien aus England – einem Land, das selbst keine Quellensteuern auf Dividenden erhebt. Der Vanguard Emerging Markets ETF und der Vanguard Asia Pacific ETF haben zumindest teilweise Aktien aus Hongkong und Singapur, die ebenfalls keine eigene Quellensteuer auf Aktien aus ihrem Land erheben.
Wer einen Broker wie Interactive Brokers hat, kann auch für den Gesamtmarkt Hongkong zum lokalen ETF 2800:HK (mit 0,09% Gebühren) greifen, der nur Aktien aus Hongkong hält, oder zum Singapur ETF mit Namen ES3 der 100% Aktien aus Singapur hält. Depotbesitzer mit mindestens 500.000 Euro Depotvermögen können sich bei Interactive Brokers als „Erfahrende Händler“ einstufen lassen und dann entfallen für diese die limitierenden MIFIDII Beschränkungen zum Kauf weltweiter ETF und anderen Produkten ohne EU Zulassung. Kunden die noch kleinere Depots haben, können diese ETF trotzdem mittels Optionen kaufen.
Als weiterer Vorteil der Wirtschaftsräume ohne eigene Quellensteuer sind dessen Aktienmärkte im Gegensatz zu dem der USA auch in 2026 noch niedriger bewertet und haben dadurch auch eine prozentual höhere Dividendenrendite.
Wenn unser gesamtes Depot nur aus ETF von quellensteuerfreien Länder bestückt wäre, betrüge die Steuerbelastung daraus dann bei unserem Beispiel mit 40.000 € bereinigtem Einkommen nach deutscher Einkommensteuertabelle und Aktivierung der Günstigerprüfung nur 1,83%. Rechnung: (40.000 Euro x 0,7). Diese 28.000 Euro ergeben nach der Einkommenssteuertabelle 2026 für Ehepaare dann eine Steuerbelastung von nur 512 €. Nach einer Verrechnung mit dem Kindergeld (6.216 €) kämen wir nicht nur auf Nullsteuern, sondern auf eine effektive Steuerrückzahlung von 5.704 €. Das heißt: Ein Geschenk des deutschen Staates von fast 12% Deiner gesamten jährlichen Dividenden an Dich.
Und nun – die richtige Mischung machts
Das ganze Vermögen würde ich natürlich nicht auf diese Länder konzentrieren. Dafür sind deren Aktienmärkte gegenüber den USA nicht breit genug und eine weltweite Streuung ist deutlich sicherer. Aber nachdem man z.B. ca. die Hälfte seines Vermögens in den USA investiert hat, spricht nichts dagegen, sich einmal bei den quellensteuerfreien Ländern umzuschauen. Das macht besonders nach Erreichen der finanziellen Freiheit aber noch vor Eintritt in die Rente Sinn, wenn durch die Günstigerprüfung der persönliche Steuersatz oft deutlich unterhalb der 26,375% liegt.
Ein eigener Vermögensanteil in den Länder-ETF England, Hongkong und Singapur reicht z.B., um die gesamte Steuerbelastung nach Gegenrechnung mit dem Kindergeld in unserem Beispiel zügig in Richtung 0% zu senken.
Wie sieht es bei Einzelaktien aus?
Diese werden weiterhin mit der vollen Kapitalertragsteuer von 26,375% inkl. Soli belastet, im Gegensatz dazu sind hier aber die bezahlten Quellensteuern voll abzugsfähig.
Das heißt steuerlich kann es je nach persönlicher Situation ein Vorteil sein, bei Ländern mit Quellensteuer (z.B. USA mit 15%) auch Einzelaktien statt nur ETF zu kaufen, da bei denen die lokale Quellensteuer voll auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar ist. Das macht statistisch bei höheren Einkommen Sinn, da durch die Anrechenbarkeit der Quellensteuer auch ohne Günstigerprüfung der Kapitalerträge die gesamte Steuerbelastung immer auf insgesamt maximal 26,375% gedeckelt ist.
Bei Investments in Ländern ohne eigene Quellensteuer (z.B. England, Hongkong, Singapur) macht es steuerlich dagegen immer Sinn, deren ETF statt Einzelaktien zu kaufen, da man so die 30% Teilfreistellung auf die Dividenden für den ETF erhält, bei Einzelaktien aber nicht. Die maximale Steuerbelastung beträgt dadurch auch ohne Günstigerprüfung maximal 18,46% (26,375% x 0,7) auf alle Ausschüttungen aus diesen ETF und bei Inanspruchnahme der Günstigerprüfung und wenig anderem Einkommen, wird es wie oben gerechnet eine sehr niedrige Steuerbelastung.
Steuern und Rente: Das solltest Du wissen
Wenn Du später einmal eine gesetzliche Rente beziehst, die in Zukunft voll steuerpflichtig sein wird, reduziert sich der Steuervorteil aus der Günstigerprüfung von Kapitalerträgen für Dich wieder. Eine freiwillige Verschiebung des gesetzlichen Rentenbezugs auf den spätmöglichsten Zeitpunkt könnte hier eine Optimierung sein. Dadurch lohnt sich dann länger die Günstigerprüfung. (Außerdem wird die gesetzliche Rentenzahlung dann auch höher und auch ein überlebender Ehepartner kommt dadurch in den Genuss einer höheren Hinterbliebenenrente im Falle des Falles). Aber das muss man sich natürlich durchrechnen und auch Krankenkassenbeiträge spielen in der Gesamtbetrachtung eine Rolle (Stichwort: Krankenversicherung der Rentner KVdR).
Ausblick zur Rentenzeit
Als finanziell freier Mensch ist eine gesetzliche Rente im optimalen Fall sowieso nur ein Baustein Deiner Geldquellen. Es ist schön, dass es sie gibt, aber man braucht weitere Einkommensquellen, um im Alter frei und entspannt leben zu können.
Und Deine aktuell hohe Spar- und damit Investitionsrate eröffnet Dir später genau diese hohe Bandbreite an Möglichkeiten, Dein Leben selbstbestimmt zu leben.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Steuer von vornherein vermeiden
Ein weiterer Steuer-Hack, den manche noch nicht kennen: Liegt Dein gesamtes Einkommen inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Diese reichst Du bei Deiner Bank ein – und die Bank führt dann gar keine Abgeltungsteuer mehr ab. Das kann besonders in der Übergangsphase zur finanziellen Freiheit oder bei geringen Entnahmen sehr nützlich sein. Als weiterer Hinweis werden Rentenzahlungen nur teilbesteuert. Der steuerrelevante Anteil steigt mit jedem Jahrgang der in Rente geht zwar prozentual weiter an. Aber gerade Renten die schon lange laufen, haben dadurch einen großen Steuervorteil, da Altrenten teilweise nur zu 50% zum steuerlichen Einkommen hinzu gerechnet werden; mit entsprechend positiver Auswirkung auf Kapitaleinkünfte. Dadurch kann sich eine Günstigerprüfung der Kapitalerträge für Rentner auch noch deutlich oberhalb des Grundfreibetrages lohnen.
Steueroptimierung in der Ansparphase: FIFO vs. LIFO
Was tust Du, wenn Du schon ein hohes Vermögen in ETF angelegt hast, die nach der Fondsbesteuerung mit Teilfreistellung versteuert werden und dort schon hohe unrealisierte Kursgewinne angelaufen sind, die Du bei einem Verkauf versteuern müsstest?
In dem Fall würde ich erstens neues Geld nun auch einmal in einen neuen ETF mit ähnlich niedrigen Gebühren aber von einem anderen Anbieter kaufen (z.B. von iShares/Blackrock). Diese haben durch ihren deutlich späteren Kauf auch deutlich weniger akkumulierte Kursgewinne und verursachen bei einem Verkauf so weniger Steuern. Also aus steuerlicher Sicht kein FIFO = First In – First Out, sondern ein LIFO = Last In – First Out. Deine ältesten Fonds kannst Du also damit am längsten in Deinem Depot lassen.
Und wenn Du in der Entsparphase eine niedrige Entnahmerate wie der Maschinist fährst, brauchst Du meistens gar keine Investments zu verkaufen, sondern kannst Dir dann darüber Gedanken machen, was Du mit Deinem Vermögen betreffend Schenkungen, Erbe oder Stiftungen später einmal machen willst.
Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETF
Wenn Du thesaurierende ETF hältst, solltest Du auch die Vorabpauschale kennen. Seit der Investmentsteuerreform 2018 wird für thesaurierende Fonds jährlich eine Art „fiktiver Ertrag“ berechnet, auf den Steuern fällig werden – auch wenn nichts ausgeschüttet wird. Diese Vorabpauschale basiert auf dem Basiszinssatz, den die Bundesbank jährlich veröffentlicht und dann ebenfalls multipliziert mit 0,7 (bei Aktienfonds nach Teilfreistellung). Die Quellensteuer musst Du aber trotzdem bezahlen.
In den letzten Jahren war die Vorabpauschale meistens geringer als die tatsächliche Ausschüttungshöhe des ETF. Du zahlst also nur auf einen kleinen fiktiven Ertrag Steuern, während der größere Teil Deines Gewinns weiter steuerfrei für Dich arbeitet.
In Summe zusammen mit der Quellensteuerbetrachtung war ein Steuervorteil von thesaurienden ETF gegenüber ausschüttenden ETF in den letzten Jahren zwar gegeben aber auch nicht allzu hoch. Mittlerweile ist er bei einigen reinen US ETF mit US Aktien sogar null, da die Vorabpauschale die (aktuell sehr geringen) Ausschüttungen bei US Werten übersteigt und dadurch auch ausschüttende ETF mit einer anteiligen Vorabpauschale belegt werden, so dass in Summe kein Unterschied vorhanden ist.
Verlustverrechnung: Steuerlich clever mit Verlusten umgehen
Ebenfalls wichtig zu wissen: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden. Hast Du in einem Jahr ETF-Anteile mit Verlust verkauft, reduzieren diese Verluste Deine steuerpflichtigen Gewinne. Nicht verrechnete Verluste werden automatisch in den sogenannten Verlustverrechnungstopf vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.
Bei mehreren Depots bei verschiedenen Banken kannst Du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen und die Verrechnung über die Steuererklärung selbst vornehmen.
Soll ich jetzt überhaupt noch in ETF sparen bzw. in Aktien investieren?
Ja natürlich. Es gibt langfristig überhaupt keine Alternative dazu und keine Anlageklasse bietet langfristig eine vergleichbare Rendite bei nur geringem eigenen Aufwand.
Selbst mit dem aktuellen ETF-Worst-Case – der Besteuerung nach dem Investmentfondsgesetz plus voller Quellensteuer auf Ausschüttungen – ist in der Ansparphase die prozentuale Besteuerung auf die Gesamtrendite betrachtet sehr niedrig. Wir sprechen hier im Beispiel ja nur von der Steuer auf die Ausschüttungen, die wir später zum Leben verwenden wollen.
Die Gesamtrendite des US-Gesamtmarktes in den letzten 80 Jahren betrug z.B. ca. 10%. Davon entfallen aber nur ca. 3% auf die Dividenden. Knapp 4% kommen von Kurssteigerungen durch Aktienrückkäufe und Produktivitätssteigerungen. Außerdem gleichen Aktien immer langfristig die Inflation aus. In diesem Zeitraum waren das ca. 3%.
Wenn Du nun unsere prozentuale Steuerbelastung in unserem Worst-Case-Beispiel von den US-Dividenden auf Deine gesamte ca. 10%ige nominale Rendite umrechnest, kommst Du ohne Verkauf von Anteilen auf eine Gesamtsteuerbelastung von weniger als 10%. (0,307 x 0,3 x 100).
Deine Steuerbelastung ist also generell niedrig, wenn Du Aktien und Aktienfonds nicht aktiv handelst, sondern permanent passiv als Buy & Hold hältst
Selbst wenn man Dir die Dividenden komplett wegnehmen würde, wären Aktien und Aktien-ETF in der Ansparphase immer noch die beste Anlageform, wenn Du Kursgewinne nicht realisierst (abgesehen von vermieteten Immobilien je nach Situation, die aber nie wirklich passiv sind).
Wir sprechen hier also von steuerlichen Optimierungen innerhalb der größten Wohlstandsmaschine aller Zeiten.
Und dabei gibt es langfristig nur eine Sache, die Du unbedingt beachten musst:
Permanent dabei zu sein!
Dieser Artikel wurde erstmals 2019 veröffentlicht und zuletzt im März 2026 auf die aktuelle Rechtslage aktualisiert (Grundfreibetrag 2026, Kindergeld 2026, Sparerpauschbetrag). Die dargestellten steuerlichen Zusammenhänge basieren auf der aktuellen deutschen Gesetzgebung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
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