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Steuerliche Anrechenbarbeit von Verlusten bei Termingeschäften ab 2021

Maschinist
(@maschinist)
Maschinist

Der deutsche Bundetag & Bundesrat haben (auf Betreiben der SPD mit Tolerierung der CDU) mittlerweile das Gesetz zur Begrenzung der Anrechnung von unterjährigen Verlusten aus Termingeschäften beschlossen und das seit dem 01.01.2021 gilt.

 

https://trading-steuerberatung.de/verlustverrechnung-aktien-termingeschaefte-ab-2021/

 

Worum geht es bei diesem neuen Steuergesetz

Nach § 20 Abs. 6 Satz 5 neu – EStG können unterjährige Verluste aus Termingeschäften ab 2021 nur noch in Höhe von 20.000 Euro je Person auf unterjährige Gewinne angerechnet werden.

Unterjährige Verluste, die den Betrag von 20.000 Euro überschreiten, können auf die nächsten Jahre vorgetragen werden aber dort gilt dann wieder die Gesamthöhe von 20.000 Euro.

Als Termingeschäfte gelten nach aktuellem Stand Börsengehandelte Optionen, CFD´s und Futures.

Nicht als Termingeschäft gelten neben Aktien, Fonds und ETF nach aktuellem Stand auch Optionsscheine der Banken (ein Schelm wer dabei an Lobbyarbeit denkt...).

Bei deutschen Brokern gibt es dabei gar keine Verrechnungstöpfe mehr, sondern bei Gewinnen aus Termingeschäften wird dabei sofort die Abgeltungssteuer abgeführt. Bei Verlusten bis 20.000 Euro muss mittels der eigenen Steuererklärung im Folgejahr selbständig die Abrechnung durchgeführt werden. Das heißt ein Handel von Termingeschäften bei einem deutschen Broker bei deutschen Steuersitz ist damit sehr steuerschädlich.

 

Das Ganze ist eine unschöne Entwicklung.

Gerade bei aktiven Handelsstrategien oder bei Depotabsicheurungen mit Futures und Optionen werden die 20.000 Euro in Summe der einzelnen Trades bei größeren Depots zügig erreicht.

 

 

Mein Vorgehen ab 2021

  • Ich handele alle Termingeschäftpositionen über einen Broker außerhalb Deutschlands, damit bei Gewinnen aus Termingeschäften nicht direkt die Abgeltungssteuer abgeführt wird und ich Gewinne und Verluste selbständig zum indentischen Zeitpunkt in der Steuererklärung verrechnen kann.
  • Ich führe über Verlusttrades bei Termingeschäften eine eigene Excelliste.
  • Da die 20.000 Euro Regelung für jede Steuerperson gilt, macht es bei Ehepartnern Sinn, zwei ausländische Einzeldepots zu führen und dort jeweils gleichmäßig die Termingeschäfte zu handeln (geht zum Beispiel bei Interactive Brokers super einfach mit einem "Friends & Family Account", bei dem man einen Trade automatisch auf mehrere Depots aufteilen kann). Dadurch hat man als Paar eine Grenze von 40.000 Euro.
  • Für Produkte, bei denen es neben Futures auch gute andere Alternativen gibt, werde ich diese ab diesem Steuerjahr benutzen. Hier denke ich besonders an Goldfutures, die man auch mit einem Gold ETN/ETF in einem Margin Account bis zu einem bestimmten Hebel handeln kann. Von den Margin Anforderungen ist das natürlich deutlich schlechter als bei Futures aber eine Grundposition kann damit eingegangen werden und so den Handelsumfang im Bereich Futures verkleinern.

 

Wer dort trotz dieser Maßnahmen deutlich aus der jährlichen Verlustanrechnungsgrenze von 20.000 Euro pro Person herausfällt, kann über eine Trading GmbH / Holding Struktur nachdenken, die aber weitere Steuerimplikationen hat.

Wer generell mit seinen Füßen abstimmen möchte / kann, für den bieten sich eine Verlegung seines Steuersitzes in Länder mit weniger rabiaten Steuermethoden an (z.B. Zypern mit Non Dom Gesetzgebung inkl. einer Steuerbefreiung für 17 Jahre und trotzdem umfangreichen Doppelbesteuerungsabkommen inkl. Rest EU und den USA plus nur 60 Tage Mindestaufenthalt pro Jahr).

 

Gegen dieses Gesetz wird zum Glück geklagt und wenn man den normalen Menschenverstand bemüht, sind die Chancen gut, dass es aufgrund Verfassungswidrigkeit gekippt wird.

Trotzdem ist der Schaden für viele größere und aktive Trader nun da und dieses Gesetz muss erst einmal beachtet werden um keinen großen finanziellen Schaden zu verursachen.

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 5. Januar 2021 12:59
Lukeman und Vossi78 mögen das
Vossi78
(@vossi78)
Verdienter Freiheitskämpfer

Das ganze Thema habe ich auch schon seit Anfang 2020 auf dem Schirm. Eine Schweinerei wie das wieder in ein Gesetz gegossen wurde. 

Bis zum 18.12.20 war die Verrechnungsgrenze ja sogar nur bei 10.000 Euro. Das wurde zumindest noch verdoppelt. 

Ich persönlich bin froh, dass Optionsscheine von Banken weiter verrechnet werden können, für viele andere Trader verkompliziert das aber Ihr Modell ungemein.

Wäre der Handel mit Optionsscheinen nicht mehr möglich gewesen, wären für mich die beiden Möglichkeiten mit ausländischem Broker oder Vermögensverwaltender GmbH auch ein Ausweg gewesen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. Januar 2021 13:22
Maschinist mag das
Raffus
(@raffus)
Freiheitskämpfer Gold

Als Termingeschäfte gelten nach aktuellem Stand Börsengehandelte Optionen, CFD´s und Futures.

Nicht als Termingeschäft gelten neben Aktien, Fonds und ETF nach aktuellem Stand auch Optionsscheine der Banken (ein Schelm wer dabei an Lobbyarbeit denkt...).

 

Mein Vorgehen ab 2021

  • Ich führe über Verlusttrades bei Termingeschäften eine eigene Excelliste.

 

Das Excel-Sheet (und den Aufwand) kannst dir sparen oder? Im IB Statement werden die realisierten Gewinne/Verluste nach Produktart (Optionen, Futures, CFDs) getrennt aufgeführt und Zwischensummen berechnet. Es müsste reichen das "YTD Statement" aufzurufen und schon kannst deinen "aktuellen Stand" in jeder Kategorie unten einzeln ablesen.

Ich nehme an dass (Hebel-)Zertifikate mit in die Kategorie "Optionsscheine" fallen oder? Sind also kein Termingeschäft?

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. Januar 2021 14:19
Maschinist mag das
Vossi78
(@vossi78)
Verdienter Freiheitskämpfer

Bericht von Mitte Januar zu dem es leider immer noch kein Update gibt. Auch finde ich keine aktuellere Quelle:

https://www.godmode-trader.de/artikel/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-anders,8478516

Hier wird berichtet, dass auch Optionsscheine als Termingeschäfte gelten

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Veröffentlicht : 23. Februar 2021 07:23
auf_dem_Weg
(@auf_dem_weg)
Verdienter Freiheitskämpfer

Weil es hier um das Thema Steuern geht , würde ich gerne eine Frage stellen.

Macht es Sinn eine Aktie ( Henkel ) die bei mir deutlich im Minus steht zum Jahresende hin zu verkaufen um die Kapitalertragssteuer zu reduzieren ?

Das Geld vom Verkauf würde ich dann natürlich sofort wieder anders anlegen.

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Veröffentlicht : 21. Dezember 2021 17:27
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold

@auf_dem_weg natürlich macht es Sinn die Verluste zu realisieren wenn du mit Verkäufen anderer Aktien Gewinn gemacht hast. 

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Veröffentlicht : 21. Dezember 2021 22:19
Martin
(@martin)
Verdienter Freiheitskämpfer

Bei deutschen Brokern mit "eingebautem" Verlusttopf verkauft man zuerst die verlustreichen Werte. Dann steht der entsprechende Betrag im Verlusttopf drin. Danach verkauft man soviel gewinnbehaftete Aktien, bis der Verlusttopf ungefähr bei null ist.

Kurze Zeit später fällt einem ein, dass man doch lieber die verkauften Aktien anstatt dem Cash hätte und kauft wieder zurück.

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Veröffentlicht : 22. Dezember 2021 08:23
Vossi78
(@vossi78)
Verdienter Freiheitskämpfer

Habe heute einen Artikel aus dem Juni gefunden.
Laut dem will die FDP die Verlustverrechnung zurück drehen sowie die Verrechnung auf nur noch einen Topf verkleinern. Damit könnte man, sollte das wirklich so umgesetzt werden, Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten verrechnen.

https://stock3.com/news/regierung-will-verkorkste-verlustverrechnungsbegrenzung-aufheben-11146591

Leider gibt es seitdem kein Update mehr

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Veröffentlicht : 27. Oktober 2022 11:48



langfristinvestor
(@langfristinvestor)
Verdienter Freiheitskämpfer

@vossi78 Dafür würde ich sofort stimmen, scheint aber zumindest im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 keine Erwähnung zu finden.

In der aktuellen Lage glaube ich auch nicht, dass diese sinnvollen Vorschläge es durchs Parlament schaffen.

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Veröffentlicht : 27. Oktober 2022 22:05
Vossi78 mag das
yok
 yok
(@gesperrt)
Freiheitskämpfer Gold

Die Topf-Regelung ist kranke Bürokratie.

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Veröffentlicht : 28. Oktober 2022 12:19
langfristinvestor
(@langfristinvestor)
Verdienter Freiheitskämpfer

@yok Und zielt auch auf die 'Diskriminierung' von Kapitaleinkünften ab, die aber die Mittelschicht trifft, bei denen es sich vielleicht nicht lohnt bzw. zu viel Aufwand bedeutet, eine Trading GmbH zu gründen etc. und nicht die Leute, die die 'Neidpolitik' eig. treffen möchte...

Kein Wunder, dass die Anzahl der Steuerberater in Deutschland so stark über die letzten Jahre gewachsen ist. Das soll jetzt kein Affront gegenüber der Branche sein, aber sie produzieren keinen Output sondern helfen das System besser zu navigieren, was eigentlich auch viel einfacher sein könnte, sodass für Privatleute und kleine Unternehmen keine Beratung nötig wäre.

Jetzt kommt mir bitte nicht mit der angeblichen 'Fallgerechtigkeit'... In diesem System geht es leider nicht um Effizienz und tatsächliche Fairness

 

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Veröffentlicht : 29. Oktober 2022 01:29
BFire-Investor und Utzer mögen das
langfristinvestor
(@langfristinvestor)
Verdienter Freiheitskämpfer

Vielleicht rührt sich in der Sache ja doch endlich etwas - die Grundsatzfrage der Verlusttöpfe liegt beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung und wird womöglich gekippt - hier bei Steuern mit Kopf auf Youtube diskutiert:

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Veröffentlicht : 25. November 2022 08:54
Vossi78 und Maschinist mögen das
langfristinvestor
(@langfristinvestor)
Verdienter Freiheitskämpfer

Erstes Urteil aus RP, dass die Verlustgrenze kippen könnte:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. 05.12.2023 - 1 V 1674/23

Hier ein gutes Video dazu:

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Veröffentlicht : 21. Januar 2024 15:26
ziola und Natman mögen das
langfristinvestor
(@langfristinvestor)
Verdienter Freiheitskämpfer

Und eine weitere Entscheidung, die die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte ins Wanken bringen kann:

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/

Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Das wird dauern...

Ähnlich gelagert ist der Fall der Verlustverrechnung bei Aktiengewinnen, der ja schon seit 2020 beim BVerfG anhängig ist.

Wenn es gut läuft, dann wird sich das BVerfG dem letzteren Fall 2025 annehmen, was bei einem Entscheid zugunsten der Anleger auch für die Verlustverrechnung von Termingeschäften Hoffnung macht.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. Juli 2024 22:57
Nero, Maschinist und ziola mögen das