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Steuerliche Handhabung von Aktien welche vom Handel ausgesetzt sind

investpuzzle
(@investpuzzle)
Aktiver Freiheitskämpfer

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Aktien welche vom Handel ausgesetzt sind.

Es geht bei mir um die Aktie von Tiger Resources.

Ich habe dies Aktie im Depot mit Wert 0,-Euro. Diese Aktie wird auch nicht mehr gehandelt.

Laut meiner Bank kann ich dies Aktie nur "wertlos Ausbuchen" lassen.

Hätte ich dies Aktie am letzten möglichen Handelstag Verkauf. Mit wahrscheinlich 99% Verlust könnte ich diesen wenigsten steuerlich mit Gewinnen verrechnen.

Kann jemand von euch mir hier weiterhelfen oder hat ein ähnlichen Fall?

 

Viele Grüße

Roland

 

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 12. Januar 2021 13:35
Natman mag das
Temprano
(@temprano)
Verdienter Freiheitskämpfer

"6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden...."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

Leider nur noch bis 20k maximal Möglich. Der Bundesregierung sei dank s. §20 EStG Exclamation .

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 12. Januar 2021 14:19
Natman mag das
investpuzzle
(@investpuzzle)
Aktiver Freiheitskämpfer

@temprano.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Kann ich diese maximal 20k,-Euro dann nur im Jahr der Ausbuchung steuerlich nutzen oder auch später?

 

Viele Grüße Roland

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 13. Januar 2021 06:19
Temprano
(@temprano)
Verdienter Freiheitskämpfer

Kapitaleinkünften unterliegen der Einkommensteuerpflicht und sind somit eine "Jahressteuer", sprich die Festsezung muss im jeweiligen Kalenderjahr geschehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Sollte dein Verlust aus Kapitalvermermögen die Einkünfte aus Kapitalvermögen des jeweiligen Jahres übersteigen, so wird ein Verlustvortrag gewährt, welcher für die folgenden Jahre zur Anwendung kommt.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 13. Januar 2021 11:15
investpuzzle
(@investpuzzle)
Aktiver Freiheitskämpfer

@temprano

OK. Das habe ich fast vermutet.

Ich habe ein bisschen darauf gehofft, das es in den Aktienverlusttopf kommt.

Aber ich kann die Aktien ja zu einem für mich günstigen Zeitpunkt ausbuchen.

 

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 13. Januar 2021 16:30