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Bausparvertrag: Keine Kontoführungsgebühren in Ansparphase (Rückforderung möglich?!)

Yakari
(@yakari)
Freiheitskämpfer Silber

Hallo Freiheitskämpfer,

wir haben alle nix zu verschenken, jedenfalls nicht zwangsweise, daher vielleicht für den ein oder anderen ein interessantes Urteil des OLG Celle:

https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Freddok%2Fbecklink%2F2021504.htm&anchor=Y-200-GE-OLGCELLE-AZ-3U3921-D-20211117

Wahrscheinlich muss diese spannende Frage aber auch erst wieder vom BGH geklärt werden, bevor sich die Banken bewegen...

 

Da ich meinen Bausparer ohnehin gekündigt hatte, habe ich direkt ein Briefchen an die Bausparkasse aufgesetzt, nachdem ich anhand der Kontoauszüge auf einen Betrag von knapp 100 € an bisher gezahlten Gebühren gekommen bin. Macht 1 Anteil FTSE All World. ;)

Mal sehen, ob und wann es klappt. Vielleicht bekommt mein Kollege eine neue Akte. ? 

 

Zweites Thema (zur Diskussion): Macht ihr von solchen Möglichkeiten, von Banken Gebühren zurückzuverlangen, überhaupt Gebrauch?

Damals bei den Bearbeitungsentgelten bei Krediten konnte ich einen Betrag von ca. 200 € zurückgewinnen.

Für die Geschichte mit den per (jetzt für unwirksam erklärten) AGB stillschweigend vereinbarten Entgelterhöhungen bin ich aber ehrlich gesagt zu faul - oder habt ihr berechnet, welche Gebühren ihr zurückverlangen könntet?

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 21. November 2021 11:55
Nero, viper2333, Natman und 1 User mögen das
BerndDasBrot
(@bernddasbrot)
Aktiver Freiheitskämpfer

Hallo zusammen,

der BGH hat das Urteil bestätigt:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bausparvertraege-kontogebuehr-bgh-101.html

Ich werde mein Glück demnächst mal versuchen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 3. Dezember 2022 18:08
Natman und Yakari mögen das
Yakari
(@yakari)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @bernddasbrot

Hallo zusammen,

der BGH hat das Urteil bestätigt:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bausparvertraege-kontogebuehr-bgh-101.html

Ich werde mein Glück demnächst mal versuchen.

Hat's geklappt?

Ich hatte im November 2021 an die Bausparkasse geschrieben, die erst noch abwarten wollte. Habe nicht darauf herumgeritten, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung von ihr erklärt zu bekommen - wurde dann faul und hatte schlichtweg keine Lust mehr, mich mit der Sache zu befassen.

Am Freitag hatte ich Post, für 2018-2021 werden mir die Kontoführungsgebühren erstattet (danach hatte ich das Konto gekündigt). Ansonstne berufen sie sich natürlich auf Verjährung. Da ist die Rechtslage unklar. Ich habe jetzt aber definitiv keine Lust mehr, die Sache weiterzubetreiben, man müsste klagen. Ich habe andere Hobbys. Smile

 

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 23. April 2023 18:06