Der Maschinist erklärt die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit 20 Jahren
Das Altersvorsorgedepot 2027
Mit konkreten Zahlen, Beispielrechnungen und der ehrlichen Einschätzung eines seit über 25 Jahren investierenden Freiheitskämpfers.
Letzte Aktualisierung: 25. März 2026 – inkl. der Koalitionseinigung vom 24. März 2026 mit erhöhten Zulagen und gesenktem Kostendeckel.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist das Altersvorsorgedepot?
- Die Förderung im Detail (nach Koalitionseinigung)
- Wer ist berechtigt?
- Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot konkret?
- Beispielrechnung: Single ohne Kinder
- Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern
- Vergleich mit der Riester-Rente
- Vergleich mit der Rürup-Rente (Basisrente)
- Die Nachteile – Was Dir die Werbung nicht sagt
- Wegzug ins Ausland: Was passiert mit Deinem Depot?
- Die Frühstart-Rente für Kinder
- Was der Maschinist selbst macht
- Fazit: Lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
1. Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?
Es ist soweit. Nach über 20 Jahren Riester-Desaster unternimmt die deutsche Politik einen neuen Anlauf um die private Altersvorsorge zu stärken und tut damit, was wir hier in der Freiheitsmaschine schon lange predigen:
Der Aktienmarkt ist das mächtigste Werkzeug für den langfristigen Vermögensaufbau.
Das neue Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027 und löst die gescheiterte Riester-Rente ab. Am 26. März 2026 stimmt der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ab. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am 24. März 2026 auf die letzten Details geeinigt und die Förderung nochmals deutlich erhöht.
Im Kern ist das Altersvorsorgedepot ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das Du regelmäßig einzahlst und dafür entweder Zulagen vom Staat oder alternativ als Gutverdiener Steuervorteile in der Ansparphase erhältst. Du investierst direkt in ETFs, Fonds oder Anleihen – und das bei durchschnittlich geringeren Gebühren als beim Riester Versicherungsmantel.
Auch das Altersvorsorgedepot ist nicht perfekt. Aber es ist das Beste, was die deutsche Politik in Sachen privater Altersvorsorge für alle Bürger bisher auf die Beine gestellt hat.
Die wichtigsten Eckpunkte:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Start Altersvorsorgedepot | 1. Januar 2027 |
| Maximale förderfähige Einzahlung | 1.800 € pro Jahr |
| Maximale Einzahlung pro Vertrag | 6.840 € pro Jahr (max. 2 Verträge) |
| Maximale Grundzulage | 540 € pro Jahr |
| Kinderzulage | Bis zu 300 € pro Kind und Jahr |
| Mindestbeitrag | 120 € pro Jahr (10 €/Monat) |
| Beitragsgarantie | Keine (Kapitalmarktrisiko) |
| Kostendeckel Standardprodukte | max. 1,0 % Effektivkosten pro Jahr |
| Besteuerung Ansparphase | Steuerfrei (keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale) |
| Besteuerung Auszahlung | Persönlicher Einkommensteuersatz im Rentenalter |
| Rentenbeginn | Frühestens 65, spätestens 70 Jahre |
| Auszahlungsoptionen | Leibrente, Auszahlplan bis 85+, Kombination; bis 30 % als Einmalzahlung |
| Zulässige Anlagen | ETFs, Fonds, Anleihen (SRRI-Klasse 1–5). Keine Einzelaktien, kein Krypto, keine Hebelprodukte |
Quelle: Bundesfinanzministerium, Gesetzentwurf 21/4088, Koalitionseinigung vom 24. März 2026.
2. Die Förderung im Detail (nach Koalitionseinigung vom 24. März 2026)
Als gute Nachricht hat die Koalition die Förderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf nochmals deutlich erhöht.
Grundzulage – So funktioniert sie:
Das neue System ist deutlich einfacher im Vergleich zu Riester. Es gibt keine einkommensabhängigen Mindesteigenbeiträge mehr. Stattdessen eine klare Formel für den geförderten Anteil des Altersvorsorgedepots:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Staatliche Zulage pro Euro | Maximale Zulage dieser Stufe |
|---|---|---|
| Bis 360 € | 50 Cent pro eingezahltem Euro | 180 € |
| 361 – 1.800 € | 25 Cent pro eingezahltem Euro | 360 € |
| Summe bei 1.800 € Eigenbeitrag | 540 € Grundzulage |
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag bekommst Du also 50 Cent pro Euro vom Staat dazu. Das ist eine Förderquote von 50 Prozent! Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es immer noch 25 Cent.
Kinderzulage:
Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr für eins der Depots der Eltern. Durch die Koalitionseinigung wird diese Summe jetzt schon bei einem Eigenbeitrag von nur 25 Euro pro Monat pro Kind erreicht. Bis zu dieser Grenze legt der Staat für jedes Kind pro eingezahltem Euro einen weiteren Euro drauf – also eine Förderquote von 100 Prozent auf die Kinderzulage!
Weitere Boni:
Berufseinsteiger-Bonus: Wer beim Abschluss unter 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 Euro extra.
Geringverdiener-Bonus: Wer unter 26.250 Euro brutto pro Jahr verdient und mindestens 120 Euro einzahlt, bekommt zusätzlich 175 Euro pro Jahr vom Staat.
Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug auf Deine eingebrachten Beiträge mehr bringt als die staatlichen Zulagen. Die beste Lösung wird für Dich dann angewandt.
3. Wer ist berechtigt?
Seit der Koalitionseinigung vom 24. März 2026 ist der Kreis der Berechtigten deutlich größer als im ersten Entwurf:
Direkt förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestellte), Beamte, Richter und Soldaten. Neu seit der Koalitionseinigung: Auch alle Selbstständigen – also Freelancer, Unternehmer und Freiberufler, unabhängig davon, ob sie rentenversicherungspflichtig sind oder nicht.
Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner eines direkt Berechtigten, die selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören.
Die Einbeziehung der Selbstständigen kostet den Staat laut Handelsblatt zusätzlich rund 370 Millionen Euro pro Jahr.
4. Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Ansparphase (während des Erwerbslebens):
Du eröffnest ein Altersvorsorgedepot bei einem zugelassenen Anbieter – das können Banken, Neobroker, Fondsgesellschaften oder Versicherer sein. Du zahlst regelmäßig ein (Sparplan) und investierst in zugelassene ETFs, Fonds oder Anleihen.
Das Entscheidende: In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Deine Kapitalerträge an. Keine Abgeltungssteuer. Keine Vorabpauschale. Auch Umschichtungen zwischen verschiedenen Fonds innerhalb des Depots sind steuerfrei. Der Zinseszinseffekt arbeitet also ungebremst für Dich. Ob für Umschichtungen auf der Depotanbieterseite Gebühren für Dich anfallen, musst Du prüfen und sollten Teil der Entscheidung sein, welche Anbieter Du für Dein Altersvorsorgedepot Du wählst.
Das bedeutet konkret: Du kannst innerhalb Deines Altersvorsorgedepots beliebig oft und steuerfrei zwischen verschiedenen ETFs und Fonds wechseln. Willst Du in den letzten Jahren vor dem Ruhestand von Aktien-ETFs in einen Geldmarktfonds umschichten? Kein steuerpflichtiger Vorgang. Regelmäßiges Rebalancing? Steuerfrei. In einem normalen Depot würdest Du bei jedem Verkauf mit Gewinn Abgeltungssteuer zahlen.
Für alle, die den US-amerikanischen 401(k)-Plan kennen: Das Altersvorsorgedepot funktioniert steuerlich nach ähnlichem Grundprinzip – Mit einer Besteuerung erst bei der Entnahme.
Wichtig – der ungeförderte Anteil (1.801 bis 6.840 Euro/Jahr): Du kannst deutlich mehr als die förderfähigen 1.800 Euro pro Jahr einzahlen – bis zu 6.840 Euro pro Vertrag. Für diesen überschießenden, ungeförderten Teil gibt es keine Zulagen und keinen möglichen Sonderausgabenabzug. Aber: Auch dieser Teil profitiert von der steuerfreien Ansparphase – keine Vorabpauschale, keine Abgeltungssteuer auf Gewinne, steuerfreie Umschichtungen.
Beim Altersvorsorgedeport zeigt sich der Unterschied zwischen geförderten- und ungeförderten Anteil bei der Auszahlung: Während der geförderte Anteil komplett mit dem dann für die geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird, gilt für den ungeförderten Anteil die günstigere Ertragsanteilsbesteuerung nach dem Halbeinkünfeverfahren angewendet (d.h. 50 % der Gewinne werden mit dem dann gültigen persönlichem Steuersatz belastet).
Auf den ungeförderten Anteil wird also nur die halbe Einkommensteuer fällig. Dafür erfolgen alle Einzahlungen in diesen Anteil grundsätzlich aus Deinem Netto ohne mögliche Günstigerprüfung. Das heißt, es gibt keine wahlweise steuerliche Berücksichtigung bezüglich Sonderausgaben für Altersaufwendungen wie beim förderfähigen Anteil.
Hinweis: Beiträge bis zur Fördergrenze zum neuen Altersvorsorgedepot kannst Du wahlweise anstatt der staatlichen Förderung wie andere Aufwendungen für Deine Altersvorsorge auch, per Günstigerprüfung steuerlich als Sonderausgaben geltent machen, wenn Sie unterhalb Deiner jährlichen Anrechenbarkeitsgrenze liegen. Für 2026 liegt diese Grenze bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Beachte, das auch alle Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, sowie Beiträge zur Betriebsrente zu dieser jährlichen Grenze zählen sowie alle staatlichen Zuwendungen in diesem Bereich). Für Menschen mit einem hohen Grenzsteuersatz in der Ansparphase kann es sich je nach Situation lohnen diese steuerliche Anrechenbarkeit anstatt der staatlichen Förderung zu wählen. Bei der Steuerklärung kannst Du das per Günstigerprüfung beantragen und die für Dich vorteilhafteste Lösung wird angewandt.
Auszahlungsphase (im Ruhestand):
Frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren kannst Du die Auszahlung starten. Du hast dabei mehr Flexibilität als bei Riester:
Du kannst wählen zwischen einer lebenslangen Leibrente, einem Auszahlungsplan (der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft), oder einer Kombination aus beidem. Bis zu 30 Prozent des Guthabens dürfen als Einmalzahlung entnommen werden. Liegt Deine berechnete monatliche Rente unter ca. 59 Euro (1,5 % der Bezugsgröße), kannst Du Dir sogar das gesamte Guthaben auf einen Schlag auszahlen lassen. Als Faustregel greift diese Kleinbetragsregelung bei einem Guthaben bis ca. 20.000 Euro.
Steuerlich: Der geförderte Anteil wird mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Alter versteuert. Da Dein Einkommen im Ruhestand typischerweise niedriger ist als während des Erwerbslebens, fällt auch der Steuersatz meist geringer aus.
Zahlst Du über den förderfähigen Betrag von 1.800 Euro hinaus ein (bis maximal 6.840 Euro pro Vertrag), wird dieser ungeförderte Anteil separat behandelt: Bei monatlicher Auszahlung gilt die günstigere Ertragsanteilsbesteuerung und das Halbeinkünfteverfahren. Das heißt die Hälfte Deiner Erträge aus Diesem Anteil werden mit Deinem dann persönlichen Steuersatz besteuert.
Zugelassene Anlagen – Was darf rein?
Fonds und ETFs der SRRI-Risikoklassen 1 bis 5 (ein MSCI World ETF hat typischerweise Klasse 4), bestimmte Anleihen und ein vom Gesetzgeber vorgesehenes kostengünstiges Referenz-Standarddepot, das von einem öffentlichen Träger angeboten wird.
Nicht zugelassen: Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte (Knock-out-Zertifikate, kurzlaufende Optionsscheine), Gold-ETCs.
Die Empfehlung des Maschinisten: Ein weltweit gestreuter Aktien-ETF (z.B. den Vanguard All World ETF oder ein MSCI World) ist für die meisten Menschen die sinnvollste Anlage für das Altersvorsorgedepot. Damit ist man an tausenden der größten und erfolgreichsten Unternehmen der Welt beteiligt und erhält so automatisch den Großteil der Gewinne dieser Unternehmen. Wer das noch nicht verinnerlicht hat, hier der Artikel zum Vermögensaufbau.
5. Beispielrechnung: Single ohne Kinder
Jetzt kommt der spannende Teil. Rechnen wir nach, was das Altersvorsorgedepot im Vergleich zu einem normalen ETF-Sparplan wirklich bringt.
Annahmen: Eigenbeitrag 150 Euro/Monat (1.800 Euro/Jahr = maximaler förderfähiger Betrag). Anlagedauer 30 Jahre. Reale Rendite (nach Inflation) 6 % p.a. Grenzsteuersatz im Alter: 25 % (typisch für zusätzliches Einkommen im Ruhestand zur gesetzlichen Rente plus Betriebsrente). Steuer-Drag in einem normalen Depot durch Vorabpauschale / Dividendenbesteuerung: 0,5 % p.a. ETF-TER im normalen Depot: 0,2 %.
Förderung des Singles im Altersvorsorgedepot:
Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag erhält der Single 180 Euro (50 Cent × 360 Euro) plus 360 Euro (25 Cent × 1.440 Euro) = 540 Euro maximale Grundzulage. Der Gesamtbetrag, der dadurch jährlich ins Depot fließt: 2.340 Euro.
| Szenario | Jährl. Einzahlung gesamt | Effektive Realrendite | Endvermögen (brutto) | Steuer bei Auszahlung | Endvermögen (netto, real) |
|---|---|---|---|---|---|
| AVD (bei 0,5 % Kosten) | 2.340 € | 5,5 % | ca. 174.500 € | ca. 43.600 € (25 % auf alles) | ca. 130.900 € |
| AVD (bei 1,0 % Kosten) | 2.340 € | 5,0 % | ca. 159.500 € | ca. 39.900 € (25 % auf alles) | ca. 119.600 € |
| Normales ETF-Depot | 1.800 € | 5,3 % (nach TER + Steuer-Drag) | ca. 129.500 € | ca. 14.000 € (Abgeltungssteuer auf 70 % der Gewinne) | ca. 115.500 € |
Ergebnis Single: Mit dem Altersvorsorgedepot und 0,5 % jährlichen Gebühren stehen Dir am Ende netto real rund 15.400 Euro mehr zur Verfügung als mit einem normalen ETF-Depot – bei einem Eigenbeitrag von 150 Euro pro Monat.
Selbst bei 1 % Kosten im Altersvorsorgedepot ergibt sich noch ein Plus von rund 4.100 Euro durch Zulagen vom Staat.
Wichtig: Bei 1 % Kosten im Altersvorsorgedepot schrumpft der Vorteil deutlich. Deshalb ist die Wahl eines günstigen Anbieters wichtig. Ziehe die Depotübersicht der Freiheitsmaschine zu Rate, sobald die ersten Altersvorsorgedepot-Angebote verfügbar sind und lege großen Wert auf dauerhaft niedrige Gebühren bei Deinem Altersvorsorgedepot.
Hinweis: Gutverdiener können wie oben beschrieben per Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen, bei der dann die staatliche Förderung mit einer komplett steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beträge verglichen wird. Bei einem hohen Grenzsteuersatz und ohne Kinderförderung kann sich dadurch eine vorteilhafte Besteuerung ergeben. Das heißt die Tabelle stellt für Gutverdiener ohne Kinder den Worst Case dar.
6. Beispielrechnung: Ehepaar mit zwei Kindern
Jede förderberechtigte Person kann ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen. Bei einem Ehepaar bedeutet das meistens zweimal Förderung.
Dazu kommt die Kinderförderung von 300 Euro pro Kind und Jahr, dass in eines der beiden Depots eingebracht werden kann.
Annahmen: Beide Partner zahlen jeweils 1.800 Euro/Jahr ein (je 150 Euro/Monat).
Förderung des Ehepaars:
Jeder Partner bekommt die volle Grundzulage von jeweils 540 Euro pro Jahr plus auf ein Depot zusätzlich 300 Euro für jedes Kind. Ergibt in Summe 1.680 Euro Zulagen pro Jahr.
Gesamte jährliche Einzahlung beider Depots: 2 × (1.800 + 540 + 300) = 5.280 Euro.
| Szenario | Jährl. Einzahlung gesamt | Effekt. Realrendite | Endvermögen (brutto) | Steuer bei Auszahlung | Endvermögen (netto, real) |
|---|---|---|---|---|---|
| 2× AVD (0,5 % Kosten) | 5.280 € | 5,5 % | ca. 393.900 € | ca. 98.500 € (25 %) | ca. 295.400 € |
| 2× AVD (1,0 % Kosten) | 5.280 € | 5,0 % | ca. 360.300 € | ca. 90.100 € (25 %) | ca. 270.200 € |
| Normales ETF-Depot (3.600 €/Jahr) | 3.600 € | 5,3 % (nach TER + Steuer-Drag) | ca. 259.100 € | ca. 28.000 € (Abgeltungssteuer auf 70 % der Gewinne) | ca. 231.100 € |
Ergebnis Ehepaar mit zwei Kindern: Mit zwei Altersvorsorgedepots bei 0,5 % Kosten stehen dem Paar am Ende netto real rund 64.300 Euro mehr zur Verfügung als bei einem normalen ETF Depot. Bei 1,0 % Kosten sind es immer noch rund 39.000 Euro mehr.
Für Familien mit Kindern lohnt sich das Altersvorsorgedepot also noch stärker.
Auch hier der Hinweis, dass je nach Steuersatz in der Ansparphase vom Finanzamt eine Günstigerprüfung vorgenommen wird und anstatt der staatlichen Förderung eine komplette steuerliche Anrechenbarkeit der eingezahlten Summe erfolgt, je nachdem was für den Steuerzahler vorteilhafter ist.
Szenario Stresstest: Was wenn ich im Alter 42 % Grenzsteuersatz zahle?
„Maschinist, was ist, wenn ich erstens keine weiteren Altersvorsorgezahlungen von der Steuer absetzen kann (weil schon der jährliche Höchstbetrag von 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € für Verheiratete inkl. aller Arbeitgeberanteile und staatlicher Förderungen ausgereizt ist) und ich im Alter als Gutverdiener auch ein hohes Einkommen aus Renten inkl. meiner Betriebsrente und weiteren Versorgungen zu erwarten habe und damit z.B. 42 Prozent Steuern auf die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot zahlen muss? Lohnt sich das noch für mich?“
Gute Frage. Im Altersvorsorgedepot wird nach aktuellem Gesetzstand die gesamte Auszahlung (Eigenbeiträge + Zulagen + Gewinne) mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Im normalen Depot zahlst Du nur auf die Gewinne (nach 30 % Teilfreistellung bei ETF) die Abgeltungssteuer von 26,375 %. Ein deutlicher Unterschied.
Rechnen wir es durch:
| Szenario | Endvermögen brutto | Besteuerung | Steuerlast | Endvermögen netto |
|---|---|---|---|---|
| AVD (0,5 % Kosten, 42 % Steuer) | ca. 174.500 € | 42 % auf gesamten Betrag | ca. 73.300 € | ca. 101.200 € |
| AVD (1,0 % Kosten, 42 % Steuer) | ca. 159.500 € | 42 % auf gesamten Betrag | ca. 67.000 € | ca. 92.500 € |
| Normales ETF-Depot | ca. 129.500 € | 26,375 % auf 70 % der Gewinne | ca. 14.000 € | ca. 115.500 € |
Das Ergebnis ist deutlich: Im Worst Case bei nichtabsetzbaren Sonderausgaben in der Ansparphase und bei 42 % Grenzsteuersatz im Alter verliert das Altersvorsorgedepot in beiden Gebührenszenarien gegenüber einem normalen ETF Depot. Der Grund: Im normalen Depot werden nur die Gewinne besteuert (bei ETF mit 70 % der Kapitalertragsteuer). Im AVD wird nach aktuellem Gesetzstand alles besteuert – Deine eingezahlten Beiträge, die staatlichen Zulagen und die Gewinne. Dafür gibt es die staatlichen Zuzahlungen als Ausgleich
Break-Even-Analyse: Das Altersvorsorgedepot mit 0,5 % Kosten schlägt das normale ETF-Depot bis zu einem Grenzsteuersatz von ca. 34 %. Bei 1,0 % Kosten liegt der Break-Even bei nur ca. 28 %, jeweils gerechnet mit der normalen Zulagen Berechnung.
Die Lektion für Freiheitskämpfer: Wer im Alter ein hohes Einkommen erwartet (z.B. durch Gesetzliche Rente plus Betriebsrente plus Mieteinnahmen oder noch eine selbstständige Tätigkeit), muss genau rechnen. Für diese Personengruppe kann das normale ETF-Depot weiterhin die bessere Wahl sein
Wer dagegen im Ruhestand einen eher durchschnittlichen Grenzsteuersatz erwartet, fährt mit dem Altersvorsorgedepot auch als Single bei günstigen Kosten besser. Für Familien mit Kindern ist das noch stärker der Fall.
Die Kostenfalle bei den Gebühren sichtbar gemacht:
| Effektivkosten p.a. | Endvermögen brutto | Endvermögen netto (25 % Steuer) | Verlust durch Kosten vs. 0,2 % |
|---|---|---|---|
| 0,2 % (günstiger ETF-Sparplan) | ca. 184.200 € | ca. 138.200 € | – |
| 0,5 % | ca. 174.600 € | ca. 131.000 € | ca. −7.100 € |
| 1,0 % (Kostendeckel Standardprodukt) | ca. 159.700 € | ca. 119.900 € | ca. −18.300 € |
| 1,5 % (Kostendeckel Nicht-Standard) | ca. 146.200 € | ca. 109.700 € | ca. −28.500 € |
Klare Botschaft: Jeder halbe Prozentpunkt an Gebühren kostet Dich über 30 Jahre fünfstellige Beträge! Und das gilt für Altersvorsorgedepot wie auch für Deine normalen Depots. Der Unterschied zwischen 0,2 % und 1,5 % Kosten beträgt über 28.000 Euro – das sind 15 komplette Jahreseinzahlungen, einfach weg, weil Du einen schlechten Anbieter oder bei einem normalen Aktiendepot auch die falschen (aktiven) Fonds / ETF gewählt hast.
–> Wähle einen Anbieter mit minimalen Kosten. Ein simpler ETF-Sparplan auf einen Welt-Index kostet weniger als 0,2 % TER pro Jahr. Wenn der Anbieter darauf noch 0,3 % aufsattelt, bist Du bei 0,5 % – das ist akzeptabel. Alles darüber frisst Dir unnötig Rendite weg.
Finanztip kritisiert zu Recht, dass der Kostendeckel von 1,0 % für Standardprodukte immer noch zu hoch ist und fordert maximal 0,5 %. Dem schließe ich mich an.
Hinweis: Alle Berechnungen sind vereinfachte Beispielrechnungen zur Illustration. Sie basieren auf der Barwertformel für regelmäßige Einzahlungen (Annuitätenendwert) mit einer angenommenen realen Rendite von 6 % p.a. (nach Inflation), einem Grenzsteuersatz im Alter von 25 % für das AVD und einem Steuer-Drag von 0,5 % p.a. für das normale Depot. Sie dienen nicht als Renditeversprechen. Die tatsächliche Entwicklung hängt von der Marktentwicklung, den konkreten Produktkosten und der individuellen Steuersituation ab.
7. Vergleich mit der Riester-Rente
Die Riester-Rente war in der Theorie eine gute Idee. In der Praxis aber nicht. Eine aktuelle Auswertung von Finanzwende zeigt: Die untersuchten Riester-Verträge erreichten im Schnitt nur rund 0,8 bis 1 Prozent Rendite – unterhalb der Inflationsrate! Wer sein eingezahltes Kapital real zurückerhalten wollte, müsste rechnerisch 99 Jahre alt werden.
Hier die wesentlichen Unterschiede:
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Riester-Rente (Bestand) |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | Keine – volles Kapitalmarktrisiko | Ja – 100 % Garantie auf eingezahlte Beiträge + Zulagen |
| Anlagemöglichkeiten | ETFs, Fonds, Anleihen – bis 100 % Aktienquote | Meist Garantieprodukte mit niedriger Aktienquote |
| Typische Kosten p.a. | 0,2–1,0 % (Deckel bei 1,0 % für Standard) | 1,5–3,0 % (inkl. Abschluss-/Vertriebskosten) |
| Grundzulage max. | 540 €/Jahr (beitragsproportional) | 175 €/Jahr (fester Betrag) |
| Kinderzulage max. | 300 €/Kind/Jahr (ab 25 €/Monat) | 300 €/Kind/Jahr (ab Geb. nach 2007), 185 € davor |
| Mindesteigenbeitrag | 120 €/Jahr (unabhängig vom Einkommen) | 4 % des Vorjahresbrutto minus Zulagen (kompliziert!) |
| Versicherungsmantel | Nicht nötig – reines Depot | Fast immer – erhöht Kosten |
| Auszahlungsoptionen | Leibrente, Auszahlplan, Kombination, bis 30 % Einmalzahlung | Mind. 70 % als lebenslange Rente, max. 30 % Einmalzahlung |
| Selbstständige | Ja – alle Selbstständigen förderberechtigt | Nein (nur rentenversicherungspflichtige) |
| Historische Rendite | Noch keine (erwartet: 5–7 % real bei Welt-ETF) | Durchschnittlich 0,8–1,0 % nominal |
| Anbieterwechsel | Erleichtert – Kapitalübertragung kostenfrei | Möglich aber oft mit Kosten verbunden |
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen weiter und die alte Fördersystematik bleibt erhalten. Du hast drei Optionen:
Option 1: Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen. Die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen dabei nicht zurückgezahlt werden. Für Singles und Gutverdiener ohne Kinder ist das in den meisten Fällen die beste Option.
Option 2: Vertrag beitragsfrei stellen und parallel ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen. Sinnvoll, wenn hohe Abschlusskosten bereits abbezahlt sind.
Option 3: Vertrag behalten und alte Förderung weiter nutzen. Für Geringverdiener mit mehreren Kindern kann die feste Riester-Kinderzulage unabhängig von der Sparrate weiterhin vorteilhafter sein.
Was Du auf keinen Fall tun solltest: Kündigen! Bei einer Kündigung musst Du sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das kostet schnell mehrere tausend Euro.
8. Vergleich mit der Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente ist ein komplett anderes Konzept und richtet sich primär an Selbstständige und Besserverdienende. Sie bleibt auch nach der Reform als eigenständiges Produkt bestehen.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot | Rürup-Rente (Basisrente) |
|---|---|---|
| Förderungsart | Zulagen + Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung) | Nur Sonderausgabenabzug (keine Zulagen) |
| Max. steuerlich absetzbar | 1.800 €/Jahr (förderfähig) | 30.826 € (ledig) / 61.652 € (verheiratet) in 2026 |
| Auszahlung | Leibrente, Auszahlplan, Einmalzahlung – flexibel | Nur lebenslange Rente – keine Einmalzahlung, kein Auszahlplan |
| Kapitalentnahme vor Rente | Möglich (aber förderschädlich) | Nicht möglich |
| Vererbbarkeit | Ja – Erben können Guthaben übernehmen | Stark eingeschränkt – Ehepartner bekommt ggf. Hinterbliebenenrente |
| Typische Kosten | 0,2–1,0 % | 0,5–2,5 % (je nach Anbieter/Variante) |
| Beste Zielgruppe | Alle Einkommensgruppen, Familien | Gutverdienende Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz oder zur Steueroptimierung im Jahr von Abfindungen |
| Schutz in der Grundsicherung | Ja – als zweckgebundene Altersvorsorge geschützt | Ja – vollständig geschützt |
| Besteuerung Rente (ab 2058) | Voller persönlicher Steuersatz (geförderter Anteil) | Voller persönlicher Steuersatz (100 % ab 2058) |
Fazit des Maschinisten zur Rürup: Die Rürup-Rente hat einen Vorteil: Den deutlichen steuerlichen Hebel durch den hohen absetzbaren Betrag für Versorgungsaufwendungen. Das läßt sich z.B. für Selbständige mit Spitzensteuersatz nutzen, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen aber auch für Bezieher von hohen Abfindungen, die damit im Auszahlungsjahr Ihr steuerliches Netto deutlich reduzieren können (Stichwort Fünftel-Regelung).
Der Preis dafür ist allerdings eine Inflexibilität. Du kommst an das eingezahlte Geld nicht mehr ran außer als lebenslange Rente. Es ist oft nicht vererbbar und die Kosten können auch höher sein. Für die meisten Menschen ist das Altersvorsorgedepot deshalb die bessere Wahl. Für Gutverdiener können beide Produkte parallel Sinn machen.
Wer auf dem Weg zur finanziellen Freiheit ist und vor dem 65. Lebensjahr aufhören möchte zu arbeiten, muss wissen: An das Geld im Altersvorsorgedepot kommst Du frühestens mit 65 (oder nur unter Rückzahlung aller Förderungen). An Rürup-Geld kommst Du gar nicht vor Rentenbeginn.
Dein normales, ungebundenes ETF-Depot bleibt daher weiterhin das Rückgrat für Deinen Vermögensaufbau!
9. Mögliche Nachteile des Altersvorsorgedepots
Der Maschinist wäre nicht der Maschinist, wenn er nicht auch die Schattenseiten benennen würde:
Nachteil 1: Dein eingezahltes Geld ist bis 65 gesperrt
Wer mit 45 oder 50 finanziell frei sein möchte, kann das Altersvorsorgedepot alleine also dafür nicht nutzen. Eine vorzeitige Entnahme ist zwar möglich, aber als „schädliche Verwendung“ eingestuft – dann musst Du sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Es gibt Ausnahmen: Entnahmen für selbstgenutzten Immobilienkauf, Hausbau, energetische Sanierung oder altersgerechten Umbau sind nicht förderschädlich. Aber als Liquiditätsreserve oder für die frühe finanzielle Freiheit taugt das Depot nicht. Das heißt das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein für Deinen Vermögensaufbau aber keine Universallösung.
Nachteil 2: Kein Kapitalschutz
Anders als bei Riester gibt es keine Beitragsgarantie. Dein Depot kann zwischenzeitlich deutlich im Minus sein. Bei einem Anlagehorizont von 15+ Jahren hat der MSCI World historisch noch nie Verluste verzeichnet. Freiheitskämpfer sind diese Kursschwankungen gewöhnt und es ist kein Grund, nicht zu investieren.
Nachteil 3: Kosten können hoch sein
Der Kostendeckel von 1,0 % für Standardprodukte und 1,5 % für Nicht-Standardprodukte ist immer noch hoch. Wie unsere Tabelle oben zeigt, kosten Dich ein Prozent Effektivkosten über 30 Jahre zigtausende Euro. Versicherer werden versuchen, teure Versicherungsmäntel um das Depot zu legen – obwohl diese keinen Mehrwert bieten, da es keine Beitragsgarantie gibt.
Merke: Ein Versicherungsmantel bringt beim Altersvorsorgedepot keinen Mehrwert, nur höhere Kosten. Suche Dir einen reinen Depotanbieter mit niedrigen Gebühren.
Nachteil 4: Begrenzte Anlageauswahl
Nur Fonds/ETFs der SRRI-Risikoklassen 1 bis 5 sind zugelassen. Keine Einzelaktien, kein direktes Bitcoin- oder Krypto-Investment, keine Gold-ETCs, keine Hebelprodukte. Wer Dinge wie in unserem Forum diskutiert – beispielsweise auch Beimischung von Gold, Silber oder Bitcoin – muss das weiterhin im normalen Depot tun.
Nachteil 5: Nachgelagerte Besteuerung kann teuer werden
Im Altersvorsorgedepot wird das gesamte Guthaben bei Auszahlung mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – nicht nur die Gewinne, sondern auch Deine eingezahlten Beiträge und die Zulagen. Im normalen Depot zahlst Du „nur“ die Abgeltungssteuer von 26,375 % auf die Gewinne (nach Teilfreistellung bei ETF von 30 %). Im Extremfall als Single ohne Kinder mit sehr hohem Einkommen während der Auszahlungsphase (und damit hohem Grenzsteuersatz) kann ein Altersvorsorgedepot deshalb trotz der Förderung nachteilhaft gegenüber einem normalen Depot mit Abgeltungssteuer sein.
Nachteil 6: Politisches Risiko
Das Altersvorsorgedepot bindet Dein Geld an einen politischen Rahmen, der sich über 30+ Jahre ändern kann. Was, wenn eine zukünftige Regierung die Besteuerung erhöht, die Auszahlungsregeln verschlechtert oder das System grundlegend umgestaltet? Bei einem normalen Depot gibt es zwar auch politische Risiken, Du kannst aber damit tendenziell besser darauf reagieren.
Wer die Millionär Interviews bei uns gelesen hat, weiß: Kontrolle und Flexibilität über das eigene Vermögen ist ein wichtiger Bausteine der finanziellen Freiheit.
10. Wegzug ins Ausland: Was passiert mit Deinem Depot?
Diese Frage ist für einige Freiheitskämpfer wichtig. Denn wer die Freiheit ernst nimmt, denkt möglicherweise auch darüber nach, eines Tages im Ausland zu leben.
Die Kurzversion: Es kommt darauf an, wohin Du gehst und ob Du weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bist.
Innerhalb der EU / des EWR (ab 2028):
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2028 auch Personen gefördert werden können, die in einem anderen EU- oder EWR-Land leben und arbeiten. Voraussetzung: Du bist Pflichtmitglied im gesetzlichen Rentensystem des jeweiligen Landes und in Deutschland unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig. Hintergrund ist die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV).
Das bedeutet: Wer innerhalb der EU umzieht und weiterhin in Deutschland Steuern zahlt (z.B. wegen Einkünften aus Deutschland), kann sein Altersvorsorgedepot potenziell weiter besparen und die Förderung behalten.
Außerhalb der EU oder vollständiger Wegzug:
Wer Deutschland dauerhaft verlässt, nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig ist und auch nicht in einem EU/EWR-Land lebt, verliert in der Regel die Förderungsberechtigung. Das Depot wird nicht automatisch aufgelöst, aber:
Es fließen keine neuen Zulagen mehr. Die bisherige Förderung bleibt grundsätzlich bestehen, solange Du das Depot nicht vor dem Rentenbeginn auflöst. Wer das Geld allerdings vorzeitig entnimmt oder eine andere „schädliche Verwendung“ vornimmt, muss auch hier sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Praxis-Tipp: Wenn Du über einen Wegzug ins Nicht-EU-Ausland nachdenkst, solltest Du die Rückzahlungspflichten sorgfältig kalkulieren. Bei einem langjährigen Vertrag mit hohen angesammelten Zulagen kann die Rückzahlung fünfstellig werden. In manchen Fällen ist es dann sinnvoller, das Depot einfach ruhen zu lassen und mit 65 die Auszahlung zu starten – auch wenn Du dann im Ausland lebst (die Besteuerung richtet sich dann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land).
Wichtig: Die genauen Regelungen für Auslandssachverhalte hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Die oben beschriebenen Regeln basieren auf dem aktuellen Gesetzentwurf (Stand März 2026). Wer einen Wegzug plant, sollte sich rechtzeitig steuerlich beraten lassen.
11. Die Frühstart-Rente für Kinder
Zusätzlich zum Altersvorsorgedepot plant die Bundesregierung die sogenannte Frühstart-Rente. Die Idee: Der Staat zahlt für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein eigenes Depot ein. Über 12 Jahre ergibt das 1.440 Euro staatliche Einzahlung. Bei einer angenommenen Rendite von 6 % pro Jahr können daraus rund 2.000 Euro Startkapital für die spätere private Altersvorsorge werden.
Der erste Jahrgang, der profitiert, ist der Geburtsjahrgang 2020. Die Auszahlung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen. Ein öffentlicher Träger wird ein eigenes Standarddepot anbieten, das einen nahtlosen Übergang von der Frühstart-Rente in das Altersvorsorgedepot ermöglicht.
Der Maschinist findet das gut. Nicht weil 10 Euro pro Monat die Welt verändern. Sondern weil frühe Berührung mit dem Kapitalmarkt das Mindset verändert. Wer als Kind sieht, dass ein Depot wächst, wird als Erwachsener eher selbst investieren. Das ist der eigentliche Wert dieser Reform.
12. Was der Maschinist selbst macht
„Maschinist, wirst Du selbst Altersvorsorgedepots eröffnen?“
Kurze Antwort: Ja.
Lange Antwort: Ich investiere bereits seit 25 Jahren am Kapitalmarkt und bin finanziell frei. Mein Vermögen steckt zum größten Teil in breit gestreuten Aktien-ETFs über mehrere Broker auf mehreren Kontinenten. Daran ändert das Altersvorsorgedepot nichts.
540 Euro Grundzulage pro Jahr plus Kinderzulage vom Staat, dazu Möglichkeit der steuerfreien Depotumschichtung und unbelaster Zinseszins in der Ansparphase sind trotzdem nett. Außerdem möchte ich auch schon einmal für meine Kinder durchspielen, wie das Depot funktioniert um sie dann besser beraten zu können. Mein Grenzsteuersatz in der Entnahmephase beträgt wahrscheinlich weniger als 42%, da der Großteil meines Einkommens aus Kapitalerträgen der „normalen“ Depots stammt und diese werden nach aktueller Gesetzgebung nicht als „Einkommen“ besteuert. Die Gesetzgebung kann sich natürlich immer ändern aber dieses Risiko gibt es für alle Anlageformen.
Die „normalen Depots“ sind und bleiben aber natürlich das absolute Hauptinstrument für den Vermögensaufbau und sollten es auch für Dich sein.
Die Strategie: Altersvorsorgedepot als weitere Ergänzung und nicht als Ersatz.
Wer wissen möchte, wie ich mein Vermögen aufgebaut habe, kann mein aktualisiertes Millionär Interview lesen. Und wer selbst gerade erst anfängt, dem empfehle ich den Vermögensaufbau-Leitfaden.
13. Fazit: Lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Für wen es sich definitiv lohnt: Familien mit Kindern (normaler Bonus plus Kinderzulage), Geringverdiener (50 % Förderquote auf die ersten 360 Euro plus Geringverdiener-Bonus) und für Berufseinsteiger unter 25 (200 Euro Bonus).
Für wen es sich als Ergänzung lohnt: Für generelle Investoren wie uns Freiheitskämpfer. Die Förderung mitnehmen, den Rest weiter im normalen Depot anlegen. 1.800 Euro pro Jahr als Baustein ändern sind nett.
Für wen es sich tendenziell weniger oder nicht lohnt: Wer kurz vor der Rente steht (zu wenig Zeit für den Zinseszins und höheres Marktrisiko), wer im Alter einen hohen Grenzsteuersatz erwartet, oder wer maximale Flexibilität braucht und plant, das Geld vor 65 zu verwenden.
Die Empfehlung des Maschinisten in drei Sätzen:
1. Eröffne ab Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot beim günstigsten Anbieter und zahle den förderfähigen Maximalbetrag von 150 Euro/Monat ein. Investiere in einen breit gestreuten Welt-ETF.
2. Investiere zusätzlich in Dein normales ETF-Depot – so viel Du kannst. Das Altersvorsorgedepot ist ein netter Bonus, aber Dein normales Depot gibt Dir die Freiheit.
3. Fange mit diesem Standard Depot schon heute an, nicht erst 2027. Wer jetzt noch kein ETF-Depot hat, eröffnet hier eines der Besten und startet sofort mit einem Sparplan. Die beste Zeit zum Investieren war vor 20 Jahren. Die zweitbeste ist jetzt.
Dein Maschinist
Weiterführende Links und Quellen:
Interne Links der Freiheitsmaschine:
Der Maschinist erklärt: Vermögensaufbau – Der vollständige Leitfaden zum systematischen Vermögensaufbau.
Der Maschinist erklärt: Finanzielle Freiheit – Wie Du die finanzielle Unabhängigkeit erreichst.
Die Millionär Interviews – Über 50 echte Selfmade-Millionäre berichten von ihrem Weg.
Die Freiheitskämpfer Interviews – Junge Menschen unter 35 auf dem Weg zum sechsstelligen Vermögen.
Depotvergleich und die besten Aktiendepots – Finde das beste Depot für Deinen ETF-Sparplan.
Der Maschinist im Interview – 8 Jahre später – Mein persönliches Update.
Die Freiheitsmaschine Community – Tausche Dich mit Gleichgesinnten aus.
Externe Quellen und weiterführende Informationen:
Bundesfinanzministerium: Neustart für die private Altersvorsorge (Januar 2026)
Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform
Gesetzentwurf Drucksache 21/4088 (PDF)
Finanztip: Altersvorsorgedepot – Funktionsweise, Förderung & Unterschiede
Finanzen.net: Altersvorsorgedepot – Staatlich gefördert ETF-Sparen
justETF: Altersvorsorge-Depot ab 2027
Bundestag: Anhörung zur Altersvorsorgereform
Bundesregierung: Eckpunkte Frühstart-Rente
MSCI World Index – Performance Daten
Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Alle Berechnungen sind vereinfachte Beispiele zur Illustration und basieren auf historischen Durchschnittswerten und dem aktuellen Gesetzentwurf (Stand: 25. März 2026). Die tatsächliche Wertentwicklung hängt von der Marktentwicklung, den konkreten Produktkosten und der individuellen Steuersituation ab. Der Maschinist empfiehlt, vor finanziellen Entscheidungen eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise bei Verbraucherzentralen oder Honorarberatern.
