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Mieteinnahmen - (Teil-)entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch an eigene Kinder

Fuso
 Fuso
(@fuso)
Verdienter Freiheitskämpfer

Guten Morgen,

ich habe zum Jahreswechsel eine vermietet Immobilie gekauft. Da ich den Cashflow für die weitere Vermögensbildung nutzen möchte besteht die Möglichkeit ihn meinen Kindern als (teil-)entgeltlichen Zuwendungsnießbrauch für die Ausbildungsfinanzierung zukommen zu lassen. Ich habe schon einiges dazu gelesen, abschließend wird aber der Steuerberater die offenen Fragen (hoffentlich) klären können. Um mit möglichst viel eigenem Wissen in das Gespräch starten zu können bin ich an Euren Erfahrungen interessiert. Hat das schon jemand von Euch umgesetzt? Oder ist hier gar jemand vom Fach? Oder hat ein Praxisbeispiel, in das ich meine Zahlen einsetzen kann?

Damit es keine Schwierigkeiten in richtung Steuerberatung gibt hier hypothetische Zahlen:

Kaufpreis: 862.500 Euro

Nebenkosten ca. 60.000 Euro

Tilgung und Zinsen: 2.041 Euro/Monat

Fläche: 560 m²

Mein Wunsch ist jedem unserer drei (hypothetischen ;)) Kinder so viel Geld zukommen zu lassen wie möglich, jedoch mit Verbleib in der Familienversicherung der KV. Soweit ich es verstanden habe also maximal 450 Euro pro Monat, ggf. plus Werbungskosten Pauschbetrag.

Die AfA soll bei mir erhalten bleiben. Grundsätzlich geht das wohl, aber ob es vollständig möglich ist ist mir nicht klar.

Weitere Informationen stelle ich bei Bedarf natürlich gerne zur Verfügung. Danke für Eure Antworten!

 

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 10. Januar 2022 10:50
AndreasE
(@andrease)
Aktiver Freiheitskämpfer

Hallo,

Punkte von mir, in der Annahme das es sich um jüngere Kinder handelt.

a) das ganze wird auch einem möglichen späteren Bafög-Bezug im Weg stehen. Nur falls das relevant ist. Wie die Gesetzteslage in x Jahren ist, weiß natürlich niemand.

b) Kannst Du mir kurz erläutern, wie/warum die AfA bei Dir erhalten bleiben kann? Denn normalerweise löst sich die AfA bei solchen Konstrukten in Luft auf, da der Bezieher der Einkünfte nicht mehr mit dem Eigentümer identischt ist.

c) falls deine unmündigen Kinder damit auch Pflichten eingehen (wovon ich ausgehe) bzw. generell bei Immobilienerwerb braucht es eine Zustimmung vom Familiengericht. Und das vermutlich auch für jeden späteren Vertrag, den deine unmündigen Kinder eingehen. Also vermutlich jeden Miet-,Verwalter-,Handwerkervertrag.

d) ich würde das keinesfalls so gestalten, das deine Kinder "knapp" unter der Familienversicherung bleiben, außer wenn sie schon absehbar eh in eine eigene KV wechseln.

e) das Thema geht eigentlich deutlich über das Feld "Steuerberatung" hinaus.

Grüße, A.

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 11. Januar 2022 17:03
Fuso und Yakari mögen das
Fuso
 Fuso
(@fuso)
Verdienter Freiheitskämpfer

Vielen Dank für Deine Antwort @andrease

Die Annahme stimmt. Die Kinder haben noch ein paar Jahre, bis sie auf eigenen Beinen stehen.

zu a) Darüber habe ich auch nachgedacht. Nach heutigem Stand würden sie dort keinen Anspruch haben.

zu b) Bei entgeltlichem Zuwendungsnießbrauch bleibt die AfA erhalten, da der Nießbrauchgeber weiterhin Einnahmen erzielt (das Entgelt). Unklar ist mir hier noch welche Fallstricke bei einer innerfamiliären Konstruktion lauern damit es auch anerkannt wird.

zu c) Zumindest für die Gewährung des Nießbrauchs wird ein Ergänzungspfleger hinzugezogen. Wie es später aussieht ist eine berechtigte Frage. Da habe ich noch keine Informationen zu gefunden.

zu d) Ist ein wichtiger Punkt. Sie sollen gerne noch lange in der Familenversicherung bleiben.

zu e) Was genau meinst Du damit? Jemand anderen als einen Steuerberater hinzuziehen?

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 12. Januar 2022 21:12