Nachrichten
Nachrichten löschen

Krankenversicherung - die größte Sorge

Seite 4 / 4
J.D.
 J.D.
(@j-d)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @smmn

@pkay
Notfalls geht auch Selbstzahler, auch schon gemacht.

Ist das dann unterm Strich günstiger als direkt in der PKV zu sein?

AntwortZitat
Veröffentlicht : 3. Juli 2022 22:52
J.D.
 J.D.
(@j-d)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @nero

Fazit? Immer zweite Meinung einholen.

Ich würde sagen es kommt drauf an. Bei einem Herzinfarkt auf die zweite Meinung zu warten, nimmt einem die Entscheidung ab, dann kann man den Herzkatheter nämlich lassen. Das Gefäß ist eh zu und der Infarktbereich totes Gewebe.

Bei einer elektiven OP wegen z.B. Knie/Rückenschmerzen würde ich das auch empfehlen oder zumindest eine Empfehlung von jemandem einholen, der den Eingriff nicht durchführen wird.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 3. Juli 2022 22:56
Maschinist mag das
AndreasE
(@andrease)
Aktiver Freiheitskämpfer

@hjp 

Zu deiner Frage betreff "PKV in eine Zusatzversicherung umwandeln kann und diese dann recht günstig ist, da auch die Altersrückstellungen berücksichtigt worden "  :   Ja, das geht. Habe ich selbst auch gemacht und sollte bei jeder PKV gehen - du mußt halt bei deinem PKV-Anbieter in eine Zusatzversicherung wechseln, zu einem anderen Anbieter kannst Du nicht.

Und vielleicht fast abschließend zum Thema KVdR / 9/10 Regelung in deinem Fall :  Wenn Du 2 Kinder hast und mit etwa 46 oder Anfang 47 zurück in der GKV gehst, sollte normalerweise die Zeit bis zum Renteneintritt mit  63 Jahre Jahren reichen das Du in de KVdR kommst.  Warum und wie die in der GKV ab dann versichert bist  ist egal (also Angestellt pflichtversichert, freiweilig versichert - egal warum ,  Familienversichert) . Wenn Du später wechselt, mußt Du Dir das durchrechnen. Ich weiß das weil ich selber mit Anfang 47 zurück in die GKV bin. Geht bei mir auch nur, weil ich auch 2 Kinder habe. Habe den ersten SV-Pflichtigen Job mit 16 angefangen. Wenn Du Zeit bei Rentenbeginn 63 Jahre nicht reicht und nicht soviel fehlt, kann man natürlich auch erst mit 64, 65 .. gehen.

 

Finanzielle Vorteile einer PKV wären:

a) Die meisten beruflichen Altersvorsorgeprodukte (Riester ist da glaube ich eine der Ausnahmen) sind Beitragspflichtig in der GKV. Das fällt in der PKV weg. Also wenn Du da bisher massiv eingezahlt hast und/oder weiter einzahlen willst, wäre das ein Argument für die PKV. So 15% gehen dann aktuell für die GKV weg und eigentlich rentiert sich das damit zumeist nicht mehr.  Wie die Gesetzeslage in paar Jahrzehnten ist weiß keiner. Aber vermutlich nicht wirklich besser, da die GKV Geld braucht ...

b) Desweiteren freiweillige Beitragszahlungen die gesetzliche Rente:
Bei GKV-Versicherten freut sich darüber auch die GKV - weil sie mehr Geld kriegt (d.h. ein Teil der Beiträge wird für die GKV verwandt => mehr Rente höherer GKV-Beitrag).
Wenn Du PKV versichert bist, bist Du im doppelten Vorteil: Dein PKV-Beitrag ist fest  UND Du erhältst on der Rentenkasse einen höheren Zuschuß für dafür PKV-Beitrag (natürlich nur bis zur Grenzen und nur bis max 50% deines Beitrages).

 

Grüße, Rainer 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 4. Juli 2022 11:39
HJP
 HJP
(@hjp)
Verdienter Freiheitskämpfer
Veröffentlicht von: @andrease

Finanzielle Vorteile einer PKV wären:

a) Die meisten beruflichen Altersvorsorgeprodukte (Riester ist da glaube ich eine der Ausnahmen) sind Beitragspflichtig in der GKV. Das fällt in der PKV weg. Also wenn Du da bisher massiv eingezahlt hast und/oder weiter einzahlen willst, wäre das ein Argument für die PKV. So 15% gehen dann aktuell für die GKV weg und eigentlich rentiert sich das damit zumeist nicht mehr.  Wie die Gesetzeslage in paar Jahrzehnten ist weiß keiner. Aber vermutlich nicht wirklich besser, da die GKV Geld braucht

Danke für die vielen Tipps und Hinweise. Zu o.g. Zitat hätte ich eine Frage: Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass o.g. Szenario nur greift wenn man es NICHT in die KVdR schafft? Jetzt lerne ich, dass es auch davon wieder Ausnahmen gibt. Wie finde ich das denn raus? Meine größte Position im Rentenbezug ist die betriebliche Altersversorge über meine Firma m.W. per „Direktzusage“

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. Juli 2022 12:13
viper2333
(@viper2333)
Verdienter Freiheitskämpfer

@hjp 

Du musst dich über den Einzelfall informieren, aber als Faustregel: In der KVdR zahlt man auf alle "Renten" auch Beiträge, nicht nur auf die Gesetzliche. Wie es dann konkret von der Höhe her ist, also worauf man "nur" seinen Anteil und worauf auch den AG Anteil zahlt, das muss geklärt werden.

Auf Kapital- und Mieteinkünfte zahlt man dann dafür keine Beiträge.

In der freiwilligen gesetzlichen zahlt man auf alle Einkünfte soweit mir bekannt.

PKV ist das ja alles egal.

   

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Juli 2022 08:20
Judge Dredd mag das
AndreasE
(@andrease)
Aktiver Freiheitskämpfer

Kurzes Googeln zu "direktzusage krankenversicherung" brauchte bereits:

In der Auszahlungsphase werden Steuern fällig. Außerdem müssen Betriebsrentner die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das sind derzeit etwa 17 Prozent.

Als Nachschärfen zur Vipers Aussage:

Das gilt für die meisten BERUFLICHEN Altersvorsorgen (Renten, auch bei Auszahlung als Einmalbetrag).

Auf deine private Rentenversicherung zahlst Du i.d.R. keine KV-Beiträge - wenn Du in der KVdR bist.  Wenn Du das nicht schaffst, zahlst Du als freiwillig krankenversicherter auch darauf Beiträge.

 

Grüße, Rainer

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Juli 2022 11:55
Yakari
(@yakari)
Freiheitskämpfer Silber

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp

Auf dieser Seite findet ihr die Grundsätze zur Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder (pdf) und darunter den praktischen Katalog zum Nachschlagen. 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Juli 2022 14:46
Judge Dredd und Natman mögen das
Seite 4 / 4