Neue Altersvorsorge...
 
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Neue Altersvorsorgedepot ab 2027

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 Fuso
(@fuso)
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Aktiver Freiheitskämpfer Plus
 

@der-autodidakt spannend, danke!

 

Erscheint es Dir sinnvoll unterschiedliche Grenzsteuersätze für Anlage- und Entnahmephase aufzunehmen?

 

Rein aus Interesse: Vermutlich mit KI-Unterstützung gebaut, oder? Welche hast Du genutzt?


 
Veröffentlicht : 28. März 2026 17:48
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Beiträge: 471
Silber Freiheitskämpfer
 

@fuso 

Ja kann man machen, aber das Problem ist, dass du mit mehr Komplexität die Sache nicht unbedingt besser machst. Das ist ja ohnehin nur ein Schuss aus der Hüfte und man kann damit einfach verschiedene Szenarien durchtesten und sehen wo man in etwa landet. Man kann das ohnehin nicht exakt ausrechnen, weil die Zukunft unbekannt ist!

Ja, hab ich mit KI gemacht. Nutze einen eigenen selbstprogrammierten Coding-Agent, der verschiedene LLMs nutzen kann. Hier habe ich Opus 4.6 verwendet. Den Rechner so zu bauen hat etwas über eine Stunde gedauert. Vorgehensweise:
- Einen existierenden Rechner, von dem ich ausgehe, dass er valide rechnet, reverse-engineered.
- Eigene Logik implementiert
- Test-Suite gebaut und die KI so lange gegen den Referenz-Rechner antreten lassen, bis die Implementierung meiner Berechnung korrekt war
- UI gebaut
- Hier hochgeladen 🤣 


 
Veröffentlicht : 28. März 2026 17:57
auf_dem_Weg, Sir Invest-a-Lot, Robi und 1 weitere Freiheitskämpfer mögen das
Maschinist
(@maschinist)
Beiträge: 3609
Maschinist Admin
 

Der Autodidakt hat uns netterweise erlaubt, seinen Code zu verwenden.

 

Hier findet Ihr den Altersvorsorgedepot Vergleichsrechner der Freiheitsmaschine.

https://freiheitsmaschine.com/altersvorsorgedepot-vergleichsrechner-vs-normales-depot/

 

Ich habe noch getrennte Parameter für den Grenzsteuersatz in der Ansparphase und der Entnahmephase hinzugefügt, da dieser für die meisten Menschen in der Entnahmephase als Rentner niedriger ist.

Falls Ihr noch einen Bug findet, verbessere ich das gerne und hoffe Ihr könnt das für euch nutzen.

Vielen Dank nochmal an den @der-autodidakt!

 

PS: Beim Klick auf die Kachel "Tools" findet Ihr alle aktuellen Rechner.

 


 
Veröffentlicht : 29. März 2026 00:31
Fuso mag das
(@adolar)
Beiträge: 20
Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @viper2333

"Ein Beispiel: Zurück zu Johannes, dem Berufstätigen ohne Kinder aus unserem Beispiel. Er zahlt 1.800 Euro pro Jahr in sein Altersvorsorgedepot ein. Dafür bekommt er vom Staat 480 Euro Zulage in sein Depot. Aufgrund der Steuerersparnis, für die wir einen Grenzsteuersatz von 33,3 Prozent annehmen, beträgt seine effektive Einzahlung 1.520 Euro pro Jahr. Das entspricht rund 127 Euro pro Monat. Da er noch etwas mehr für seinen Ruhestand vorsorgen möchte, zahlt Johannes diese Summe parallel auch in sein klassisches ETF-Depot ein.

Das ist einfach eine falsche Rechnung. 🙂

Woher hast Du die 1520 €? 

Der Mann zahlt 1800 € in den Vertrag ein, das ist das Maximum für die "Förderung". Das dürften (wie sinngemäß bei Riester) zunächst (!) 1.260 € "eigenes Geld" sein, nicht 1.520 €. Zu dem "eigenen Geld" kommen 540 € vorgezogene Steuererstattung dazu, die direkt in den Vertrag gehen, die streng genommen aber auch sein eigenes Geld sind. Bei seiner Steuererklärung kann er 1.800 € Sparleistung absetzen und bekommt bei 33,3% Steuersatz dafür eine Steuererstattung von 600 €. Halt! Die bekommt er natürlich nicht, denn er hat ja schon vorab 540 € bekommen. Mit der Steuererklärung bekommt er somit nur noch 60 € zurück. Die effektive Sparrate beträgt somit 1.200 € im Jahr (Die unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte machen einen kleinen Unterschied, den lassen wir hier aber mal weg). 

Willst Du einen eigenen ETF-Sparplan parallel rechnen, mußt Du dafür auch 1.200 € Sparleistung rechnen (oder pro Monat 100 €). 

Wenn Du dann Bilanz ziehen willst (nach beispielsweise 15 Jahren), dann darfst Du natürlich nicht einfach den Kapitalstand vergleichen, denn das Kapital im ersten Vertrag ist unversteuertes Geld, das bei der Liquidation vollständig zu versteuern ist. Das Kapital im zweiten Vertrag ist versteuertes Geld, bei dem Du nur den Gewinn versteuern mußt.

Es liegt nahe, daß im ersten Vertrag bei sonst gleichen Bedingungen deutlich mehr Geld stecken sollte als im zweiten. Die Sparrate war schließlich 50% höher! Aber das eine ist halt unversteuertes Geld und das andere versteuertes. 

Der Vorteil des ersten Vertrags ist der Ertrag der impliziten Steuer, die eben nicht zeitnah zum Finanzamt gegangen ist, sondern erstmal im Vertrag gelandet ist und sich dort vermehrt hast. Du kündigst diesen Vertrag jetzt förderschädlich und zahlst die Steuer auf einmal zurück, immerhin mit dem Nominalwert und nicht mit der Progression (sonst sähe es vermutlich düster aus!). Dir bleibt der Ertrag der impliziten Steuer. Abziehen mußt Du allerdings die Kosten des Vertrags (und zwar nicht nur die Kosten des Teils der impliziten Steuer, sondern die gesamten Kosten).

Wenn Du das getan hast, darfst Du vergleichen. Vorher nicht. 🙂

 


 
Veröffentlicht : 29. März 2026 01:35
 Fuso
(@fuso)
Beiträge: 193
Aktiver Freiheitskämpfer Plus
 

Meinem Verständnis nach kommt die Zulage auf die Sparleistung oben drauf. Die Steuerersparnis wird dann auf die Summe aus eigenen Zahlungen und Zulage (1.800 + 540 = 2340) berechnet und davon werden die 540 Zulagen dann wieder abgezogen.

 

2.340 * 0,333 = 780

780 - 540 = 240 (zusätzliche Steuerersparnis)

 

(Im zitierten Post war die Förderung noch 480 Euro, daher ist das Ergebnis nicht 2340 - 780 = 1560 sondern 1520)


 
Veröffentlicht : 29. März 2026 12:51
(@adolar)
Beiträge: 20
Freiheitskämpfer
 

Wir werden es sehen, ob die "Förderung" zur Grenze zählt oder nicht.

Ich habe lang nicht verstanden, warum man bei Riester die "Förderung" von der Steuer absetzen kann. Mir schien das widersinnig, ich glaubte irrig, daß die "Förderung" Staatsknete sei.

Ist sie in den meisten Fällen aber nicht.

In den meisten Fällen ist die "Förderung" das eigene Geld des Sparers, nämlich ein Teil seiner Steuerstundung. Deswegen ist es auch folgerichtig, daß er

a) die "Förderung" von der Steuer absetzen kann und
b) die "Förderung" in die Höchstgrenze mit hineinzählt.

Die Mechanik ist gerade andersherum als allgemein dargestellt: Man bekommt für seine Riesterei oder vermutlich das "Altersvorsorgedepot" nicht etwa primär eine staatliche Förderung und kann die Beiträge darüberhinaus auch noch von der Steuer absetzen (nachgelagerte Besteuerung), sondern man kann primär die Sparbeiträge von der Steuer absetzen. Sollte sich bei der Steuererklärung herausstellen, daß die dadurch bewirkte Steuerstundung geringer ist als ein gewisser Betrag, bekommt ein weniger verdienender (somit wenig Steuer bezahlender) Sparer Staatsknete obendrauf, speziell ein Mensch, der Kinder versorgt. Allerdings bekommt er erheblich weniger, als es auf den ersten Blick aussieht. 

Der Staat möchte seine Bürger in diese Art Anlage locken, deswegen wirft er mit eindrucksvollen Prozentzahlen um sich: "Für jeden Euro, den der Anleger spart, legt der Staat einen Euro drauf!" Einer nüchternen Nachrechnung hält diese Werbeaussage regelmäßig nicht stand. Aber nur wenige können oder wollen nachrechnen.

Psychologie schlägt Arithmetik allemal.

Bei Riester hat die Nichtanpassung der absoluten Werte über Jahrzehnte dazu geführt, daß am Ende sogar eine Durchschnittsverdienerin mit einem Kind (die meines Erachtens finanziell nicht besonders leistungsfähig, somit sehr wohl förderwürdig ist), keine staatliche Sparförderung erhalten hat.

Ich gehe davon aus, daß das bei diesem Altersvorsorgedepot nicht anders sein wird. Genau weiß das heute noch keiner, weil die Bedingungen im Detail noch nicht fix sind. Das ist bei staatlichen Programmen immer so. Sachlich angemessen wäre ein Gleiten mit der Inflation; das steht aber nie im Gesetz. So verlieren derlei Programme von Jahr zu Jahr um 2% oder 3% an Wirkung, bis irgendwann mal die Politik sagt: Das geht so nicht! Da müssen wir was drauflegen! Und dann die absoluten Zahlen in einem Schritt um beispielsweise 20% erhöht. Danach tut sich dann wieder 20 Jahre lang nichts.

Unumstritten scheint lediglich zu sein, daß Riester ein Schuß in den Ofen war und ist. Unisono tönt jetzt der Chor, daß das Altersvorsorgedepot unbedingt besser sein wird. Ich teile diese Meinung nicht und habe meine gegenteilige Auffassung auch begründet.

Auch das Altersvorsorgedepot ist zu kompliziert. Eine einfache Lösung wie das US-amerikanische 401k ist in Deutschland wohl nicht denkbar.


 
Veröffentlicht : 29. März 2026 13:46
Max mag das
Sir Invest-a-Lot
(@sir-invest-a-lot)
Beiträge: 50
Freiheitskämpfer Plus
 

Man könnte die 30 % der ausgezahlten Summe – steuerlich möglicherweise nachteilig – gleichzeitig nutzen, um Rentenpunkte zu erwerben, welche man von der Steuererklärung absetzen könnte. In diesem Fall müsste man als Gutverdiener jedoch etwa 76 Jahre alt werden (Rentenbeginn 67), um daraus einen finanziellen Vorteil zu ziehen.

Nicht zusätzlich wurde die Witwenrente betrachtet. 

In diesem Video wurde es gut erklärt. 

 


 
Veröffentlicht : 5. April 2026 10:19
Fuso mag das
Herr Vorragend
(@herr-vorragend)
Beiträge: 2454
Gold Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @sir-invest-a-lot

Man könnte die 30 % der ausgezahlten Summe – steuerlich möglicherweise nachteilig – gleichzeitig nutzen, um Rentenpunkte zu erwerben, welche man von der Steuererklärung absetzen könnte. In diesem Fall müsste man als Gutverdiener jedoch etwa 76 Jahre alt werden (Rentenbeginn 67), um daraus einen finanziellen Vorteil zu ziehen.

Als Person unter 45 würd ich da 0 Reinpacken. 


 
Veröffentlicht : 5. April 2026 12:28
(@adolar)
Beiträge: 20
Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @sir-invest-a-lot

1.

Veröffentlicht von: @maschinist

Du schreibst im Blog

"Zahlst Du über den förderfähigen Betrag von 1.800 Euro hinaus ein (bis maximal 6.840 Euro pro Vertrag), wird dieser ungeförderte Anteil separat behandelt: Bei monatlicher Auszahlung gilt die günstigere Ertragsanteilsbesteuerung."

Das ist interessant. Könntest Du dazu ein paar Beispiele nennen?

Nein 🙂

Veröffentlicht von: @sir-invest-a-lot

Wie verhält es sich während der Auszahlungsphase?

1.800 sind von 6.840 = 26,31 %

Das heißt, 73,68 % sind in der Ertragsanteilsbesteuerung?

Nichts Genaues weiß man noch nicht (und sollte ruhig abwarten, bis man weiß, was ist, bevor man Nägel mit Köpfen macht).

Bei Riester ist das so: Man darf maximal 2.100 € steuerbegünstigt einzahlen. Weil die "Zulage" das eigene Geld eines Riestersparers ist (der über Mindestlohn verdient), zählt die Zulage in diese 2.100 € mit hinein. Das Riestersparer zahlt also nur noch 1.925 € selber dazu. 

Ist einer von der Riesterei aber so begeistert, daß er mehr Geld in den Riestervertrag steckt, ist das so, als ob er einen zweiten Vertrag bespart. Wird der Vertrag (oder die "beiden Verträge") dereinst fällig, so versteuerst der Riestersparer die Riesterrente (die aus der förderfähigen Sparrate resultiert) voll. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung.

Irgendwelche Auszahlungen aus Überzahlungen werden versteuert wie eine normale Rentenversicherung. Man kann diesen Betrag auch auscashen lassen (Dann gilt das Halbeinkünfteverfahren). Läßt man diesen Teil verrenten, wird der Ertragsanteil versteuert, nicht halb (wie der Maschinist schreibt), sondern voll. Der Anrechnungssatz hängt vom Renteneintrittsalter ab, bei 65 Jahren Renteneintrittsalter beträgt er 18 %. Das heißt: Bekommt einer aus einer privaten Rentenversicherung ab 65 Lebensjahren eine Privatrente von 100 €, so gelten 18 € als Einkommen, die er mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Wie das beim Altersvorsorgedepot sein wird, darüber finden sich verschiedene Darstellungen im Netz.

Die einen sagen: Das wird genauso sein: Keine steuerliche Absetzbarkeit von Überzahlungen, dafür Versteuerung wie eine Rentenversicherung in der Leistungsphase. 

Die anderen sagen: Man kann die Zahlungen über 1.800 bis 6.840 € (Komischer Betrag!) im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen (maximal etwa 31 T€ im Jahr 2026, Rentenversicherungsbeiträge einschließlich Arbeitgeberanteil mit dabei) von der Steuer absetzen. Wenn das so sein sollte, wird sich der Fiskus in der Leistungsphase nicht mit der Ertragsanteilbesteuerung zufriedengeben, sondern auf Vollversteuerung bestehen. 

Grundsätzlich dürfte die steuerliche Bewertung beim Altersvorsorgedepot nicht anders sein als bei Riester: Die Zulage ist für sehr viele Leute das eigene Geld, also dürfte sie in die 1.800 € zählen, nicht obendrauf. Heißt: Wer 1.800 € einzahlen will, bekommt erst 540 € Zulage, legt dann 1.260 € drauf, und bekommt die 540 € bei der Steuererklärung eben nicht wieder, weil er sie ja schon bekommen hat. 

Sollte das anders sein, sollte die Zulage extra zählen, so muß sie steuersystematisch auch extra zählen. Nachdem die Zulage für sehr viele Alterssparer das eigene Geld ist, müßten bei Einzahlung von 1.800 € dann 2.340 € von der Steuer absetzbar sein. 

Zahlt einer mehr in den Vertrag ein, geht das extra (bis 6.840 €), wie genau, weiß man dann, wenn die entsprechenden Regeln im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das ist bis heute noch nicht erfolgt.  

Die "Förderung" des Altersvorsorgedepot soll rechnerisch laufen wie der Kinderfreibetrag: Prinzipiell steueranalog mit einer Untergrenze. Wer Kinder hat, bekommt Kindergeld ausbezahlt. Das gibt er bei der Steuererklärung an. Das Finanzamt rechnet aus, wieviel Steuervorteile es durch den Kinderfreibetrag gegeben hätte. Wenn das mehr ist als das bereits ausgezahlte Kindergeld, bekommen die Eltern die Differenz zusätzlich ausbezahlt. Man bekommt also für Kinder Kindergeld und ggf. zusätzlich Steuervorteile.

Riester ist aus der ursprünglichen Arithmetik so weit herausgewachsen, daß die Grundzulage bereits bei einem Mindestlöhner (30.000 € Jahreseinkommen) wirkungslos ist: Er bekommt mehr Steuervorteile als Grundzulage. Das wird man mit dem Altersvorsorgedepot erstmal ändern: Bei ihm bekommen alle, die weniger verdienen als das aktuelle Durchschnittsgehalt (aktuell etwa 52.000 € im Jahr) mehr Zulage als Steuervorteile, also extra Staatsknete. Das macht bei einem Mindestlöhner etwa 100 € im Jahr extra aus. Diesen Betrag kann man also als "Arbeitnehmersparzulage für das Altersvorsorgedepot" bezeichnen. Ja, ist schon Geld, ist aber überschaubares Geld. 

Den optimalen Fördersatz wird man beim Altersvorsorgedepot dann erzielen, wenn man genau 360 € einzahlt. Dann bekommt man nämlich erstmal 180 € Zulage obendrauf. Wenn ein Mindestlöhner diesen Betrag bei der Steuererklärung angibt, würde er dadurch 92 € Steuer gestundet bekommen. Das sind 25 % seiner Einzahlung. Er bekommt von den 50 % Zulage also effektiv nur 25 % zusätzlich. Der Rest ist Steuerstundung. In der Rentenzeit muß er seine Privatrente ja versteuern. Da zahlt einer einen guten Teil der Steuerstundung an den Fiskus.

Zahlt der Mindestlöhner 1800 € ein, erhält er 540 € Zulage, das sind scheinbar 30%. Allein über die Steuerstundung (nachgelagerte Besteuerung) würde er 25 % erhalten, ihm bleiben also effektiv nur etwa 5 % extra Staatsknete.

Das liest sich schon erheblich nüchterner als "50 % Zulage", nicht?  

Soweit die Sachlage für Ledige.

Sozialpolitik wäre nicht Sozialpolitik ohne Familienkomponente. Familien sind Körperschaften, die Kindergeld bekommen, aktuell um die 3.100 € im Jahr. Wenn diese Leute für ihr eigenes Alter sparen, bekommen sie zusätzlich pro Jahr 300 € Staatsknete in ihren Vertrag. Man könnte sagen: Für Familien erhöht der Staat das Kindergeld um etwa 10 %, nämlich um eine Privatrentenkomponente. Diese 300 € erhöhen die Rente des betreffenden Elternteils später mal um etwa 1 €/Monat. Wenn ein Elternteil das 25 Jahre lang macht (das ist einigermaßen die längstmögliche Kindergeldzeit), bekommt dasjenige in der Rentenzeit dann real (also inflationsindiziert) etwa 25 €/Monat Privatrente. Zum Vergleich: Die Mütterrente beträgt momentan etwa 123 € pro Kind. Anders ausgedrückt: Jedes Einzahlungsjahr Altersvorsorgedepot erhöht die Mütterrente um etwa 1 %. 

Auch das klingt nüchterner als "100 % Zulage".

Über Riester konnte man Bücher schreiben, weil seine Regularien so kompliziert waren. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß das beim Altersvorsorgedepot nicht groß anders ist. 

tl&dr; 

🙂

 


 
Veröffentlicht : 6. April 2026 01:56
(@adolar)
Beiträge: 20
Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @sir-invest-a-lot

Man könnte die 30 % der ausgezahlten Summe – steuerlich möglicherweise nachteilig – gleichzeitig nutzen, um Rentenpunkte zu erwerben, welche man von der Steuererklärung absetzen könnte. In diesem Fall müsste man als Gutverdiener jedoch etwa 76 Jahre alt werden (Rentenbeginn 67), um daraus einen finanziellen Vorteil zu ziehen.

Die 76 möchte ich anzweifeln. Ganz doof ist der Staat dann auch wieder nicht. Aktuell läuft eine Rente um die 20 Jahre; der Preis eines Rentenpunkts wird so dimensioniert, daß das Geld in etwa 20 Jahren "zurückkommt" und nicht etwa deutlich früher. 

Dieses Video ist eine sehr umfassende und sehr differenzierte Darstellung. Die Frage allerdings: "Lohnt es sich, Rentenpunkte zu kaufen?" ist hochkomplex und schon prinzipiell nicht eindeutig zu beantworten. Ein entscheidender Parameter in der Rechnung, nämlich die Zahlungsdauer, also die Überlebenszeit des Rentners bzw. Rentnerpaares ist nun einmal naturgemäß unsicher. Stirbt ein Rentner einen Tag nach oder gar noch vor Renteneintritt und das angesparte Geld verfällt, dann hat er ein schlechtes Geschäft gemacht (was ihn dann vermutlich nicht mehr kümmern wird). Wird er so alt wie Jopie Heesters, dann läuft eine Rentenversicherung irgendwelcher Art jedem Auszahlungsplan renditemäßig davon. Rendite ist aber regelmäßig nicht die Frage, sondern: "Bekomme ich Geld, solange ich lebe?" Viele Rentensparer sind bereit, einen Renditenachteil in Kauf zu nehmen für die Zusage, daß die Rente wirklich lebenslang läuft.  

Für einen Ehemann ist es typischerweise ein besseres Geschäft, Rentenpunkte zu kaufen, als für einen unverheirateten Mann oder für eine Ehefrau. Die Auszahlungsdauer einer Ehemannrente ist statistisch länger als die Auszahlungsdauer einer Ledigenrente, weil der Ehemann einen Anspruch auf Witwenrente erwirbt, der ihn bei der gesetzlichen Rente nichts kostet. Das kann bei einer Versorgungswerksrente anders sein: Da könnte der Ledige aus gleichen Beiträge mehr Rente bekommen als ein Ehemann, weil halt die Hinterbliebenenrente Geld kostet, das dem Ledigen zugutegehalten wird, weil es hier keine Witwenrente gibt.

Bei Frauen ist die Rendite von gekauften Rentenpunkten typischerweise höher als bei Männern, weil Frauen typischerweise länger leben als Männer, die Auszahlungsdauer der Rente bei gleichen Beiträgen also länger ist. Den Eheeffekt gibt es bei Frauen aber nicht in dem Maß wie bei Männern, weil Ehefrauen typischerweise jünger sind als ihre Ehemänner und dieselben daher typischerweise früher sterben als ihre Ehefrauen, eine Hinterbliebenenrente also überhaupt nicht ausgezahlt werden muß. Nachteil für die Ehefrau mit der Versorgungswerksrente: Die bekommt den Eheabzug in ihrer Rente, obwohl eine Hinterbliebenenrente statistisch allenfalls selten zum Tragen kommt.

Es gibt ein Mehrfaches an Witwen im Vergleich zu den Witwern (die es aber halt auch gibt). Die Statistik deckt den Einzelfall nicht ab.

Der Steuereffekt, den man bei Rentenversicherungen sonst hat (oder beim Altersversorgungsdepot), nämlich: höherer Steuersatz in der aktiven Zeit, niedriger Steuersatz in der Rentenzeit, gibt es bei der gesetzlichen Rente so nicht. Als Rentner kann man erwarten, daß der Steuersatz um die 12 bis 15 % niedriger liegt als in der aktiven Zeit. Eine gesetzliche Rente ist allerdings beitragspflichtig, das macht aktuell etwa 12 % aus - damit ist der Steuereffekt kompensiert.

Dafür ist die gesetzliche Rente inflationsindexiert (dafür sorgen schon die Gewerkschaften), was eine Privatrente und ein Auszahlplan regelmäßig nicht sind. 

Regelmäßig wird ausgerechnet, ob sich eine Rentenversicherung "lohnt", indem man die Nominalwerte der Auszahlungen addiert und prüft, wann die Summer der nominalen Auszahlungen den Einzahlungsbetrag übersteigt. Das ist kein fairer Vergleich. Vergleicht man die Auszahlungen einer Rentenversicherung mit dem Verzehr eines Kapitalstocks, muß man auf Seiten des Kapitalstocks den Kapitalertrag dazurechnen. Wer statt einer Rentenversicherung das Geld lieber selber anlegt, legt denselben ja nicht auf ein Girokonto. Das heißt: Man müßte für so einen Vergleich mit Barwerten rechnen und nicht mit Nominalwerten.

Es liegt nahe, daß sich eine Rente aus gekauften Rentenpunkten scheinbar besser rentiert, wenn man die Rentenpunkte viele Jahre vor der Rente gekauft hat. Fair gerechnet hätte das Geld in diesem Fall aber noch sehr lange Kapitalerträge bringen können, bevor die Auszahlungsphase beginnt.

 

 


 
Veröffentlicht : 6. April 2026 12:24
Maschinist mag das
Maschinist
(@maschinist)
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Maschinist Admin
 

@adolar 

Guter Beitrag. Hauptvorteile der GRV sind:

  • Quasi automatische Anpassung an die Inflation, egal wie hoch sie werden wird
  • Garantierte Auszahlung bis Lebensende
  • Unabhängigkeit von allen Kapitalmärkten und Fiat Systemen
  • Zusätzliche Begleichung fiktiver Arbeitgeberanteil der GKV (im Gegensatz zu Betriebsrenten)

Dafür ist es eine Wette auf das Land Deutschland selbst. Also gut als Baustein aber nie als alleinige Absicherung.

 

Hinzufügen würde ich, dass Witwenrenten bei höheren Einkommen des Überlebenden mitterweile gekürzt werden. Bei z.B. eigener Rente plus ordentlichen weiteren Dividendeneinkommen aus bleibt kaum / keine Witwenrente mehr übrig.

Hier die Berechnung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2024/2024_06_10_freibetrag.html

In meinem persönlichen Fall würde meine Frau später aufgrund unserer Kapitalerträge keine Witwenrente aus der GRV erhalten.

Schönen Tag

 

 


 
Veröffentlicht : 6. April 2026 13:57
(@adolar)
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Freiheitskämpfer
 

Hallo Marcel,

von der gesetzlichen Rente halte ich eine ganze Menge, aber sie ist halt das zentrale Instrument der deutschen Sozialpolitik und nicht etwa eine Versicherung, wie sie fälschlich genannt wird.

Sie hat die Vorteile, die Du nennst, nämlich Abdeckung des Langlebigkeitsrisiko und Unabhängigkeit von Inflation und Geldeswert. Da nimmt man dann gern in Kauf, daß mit ihr die deutsche Soziallegende weitergestrickt wird, die da heißt: Wenn ich als Werktätiger schon bluten muß für die Kranken- etc. Versicherung, da soll wenigstens der Arbeitgeber, dieser Blutsauger, auch etwas dazutun. Diese Legende gilt für Werktätige, also versucht man, sie auch für Rentner aufrechtzuerhalten. Ganz klappt das nicht, ganz will die Politik das vielleicht auch nicht. Für die Pflegeversicherung verlangt sie den Rentnern den "doppelten" Beitrag ab, nämlich den eigentlichen, den vollen. Aber wenigstens für die Krankenversicherung bekommen Rentner einen "Arbeitgeberzuschuß". 🙂

Das ist - wie die ganze Soziallegende - nichts als ein Rechentrick. Wer korrekt rechnet, nimmt die Krankenversicherung komplett aus der Rechnung heraus und addiert den "Arbeitgeberzuschuß" zur Rentenhöhe. Das obige Video halte ich für gut, aber diesbezüglich ist es auch ungenau: Es behauptet, die Rente eines PKV-Versicherten sei um 20% höher als die Rente eines GKV-Versicherten. Das stimmt aber nur auf den ersten Blick: Schaut man genauer hin, ist von der höheren GRV-Rente des PKV-Versicherten die PKV-Prämie noch nicht abgezogen, von der GRV-Rente des GKV-Versicherten aber sehr wohl. Die 20% Differenz dürften die PKV-Prämie eher nicht bezahlen, sondern sie dürfte teurer sein.

Es wäre durchaus ein Beitrag zur Wahrheit, wenn den Leuten klargemacht würde, was ihre GKV tatsächlich kostet. Der PKV-Versicherte (und der freiwillig GKV-Versicherte) erlebt das am eigenen Leib: Der überweist seinen Krankenkassenbeitrag selber.

Ein Nachteil der GRV sei dennoch hier genannt: Aktuell gilt noch das Äquivalenzprinzip. Wer mehr Beitrag zahlt, bekommt mehr Rente. Noch ist die Abhängigkeit linear. Speziell aus den Kreisen der fortschrittlichen Parteien hört man aber immer wieder Stimmen, die diese lineare Abhängigkeit zugunsten einer Degression aufgeben wollen. Sinngemäß wie bei der Steuer (wo Besserverdiener einen immer höheren Prozentsatz Steuer zahlen) sollen bei Besserrentnern jeder zusätzliche Entgeltpunkt weniger bringen, die Rente also degressiv gestaltet werden. Aktuell werden sehr niedrige Renten mit Staatsknete aufgepeppt (wie auch Niedrigverdiener, nämlich Midijobber für den gleichen Anspruch prozentual weniger eigenen Beitrag zahlen). Nach obenhin ist die Abhängigkeit aber noch linear. Das kann eine fortschrittliche, soziale Regierung aber durchaus kippen.

Daß eine Witwenrente je nach dem eigenen Einkommen der Witwe gekürzt wird, paßt ins Bild: Die Witwenrente ist keine berechenbare, beitragsabhängige Versicherungsleistung, sondern eine Sozialleistung, die nach anderen Kriterien kalkuliert wird. In Deinem Fall (zukünftiger Besserrentner und Besserrentnerin und auch ansonsten reiche Leute) hätte Deine Witwe so viel eigene Rente, daß sie des Zuschusses von Deiner Seite nach Meinung unserer Sozialpolitiker nicht bedarf.

In der Vergangenheit wurde eine Rente gekürzt, wenn der Rentner nennenswerte Neben-, besser Haupteinkünfte hatte. Das hat man mit Corona in zwei Schritten gestrichen, weil der Staat die Leute dazu animieren möchte, über den Beginn des Rentenbezugs hinaus zu arbeiten. Heute kann man voll erwerbstätig sein und daneben ungemindert Rente beziehen. Wenn der Staat will, daß nicht so viele Rentner arbeiten, muß er einfach die Anrechnung wieder einführen. Dann werden sich die Leute (wieder) sagen: "Ich bin doch nicht blöd, weiterzuarbeiten, wenn jeder Euro, den ich verdiene, einen Euro Rente kostet!"

Wer weiß? Man könnte die gesetzliche Rente ja auch kürzen, wenn der Rentner andere Einkünfte oder ein hohes Vermögen hat.

Auf die gesetzliche Rente haben die Sozialpolitiker leichter Zugriff als auf andere Renten oder andere Einkünfte.

Sozialpolitik ist subtrivial - aber das wußten wir ja bereits.

Wenn Du mich fragst, könnte man statt dem Zirkus um dieses Altersvorsorgedepot einfach den Kauf von Rentenpunkten freigeben (was aktuell nur unter ganz bestimmten Bedingungen in beschränktem Umfang möglich ist). Vermutlich geht die Politik diesen bürokratisch erheblich einfacheren Weg deswegen nicht, weil die gesetzliche Rente ganz anders "gefördert" wird als privatwirtschaftliche Alternativen. Aktuell stammt jeder dritte Renteneuro nicht aus Einzahlungen, sondern aus der Steuerkasse. Für unsere Prozentfreunde heißt das: Bezuschussung 50%, zu 2 Betragseuros legt der Staat 1 Steuereuro dazu.

Wenn das kein ordentlicher Zuschuß ist!

🙂


 
Veröffentlicht : 6. April 2026 16:11
Maschinist mag das
Mrtn17
(@mrtn17)
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Bronze Freiheitskämpfer
 

Nichts gegen den Rechner, den ihr hier verwendet habt, aber ich finde diesen Rechner klasse

https://www.capscale.io/rechner/

weil er nicht nur bis zum Ende der Ansparphase rechnet sondern auch die Entsparphase berücksichtigt. Und hier zeigt sich (unter der Annahme dass man ein Bruttojahresgehalt >57k€ hat, also in der Ansparphase einen Grenzsteuersatz von 42% und in der Entsparphase von 32%) dass die neue AV-Rente zwar zum Ende der Ansparphase deutlich vorne liegt aber dann aufgrund Steuernachteilen man letztendlich schlechter gestellt ist (in diesem Beispiel ist das Geld 2-3 Jahre früher alle als beim einfachen ETF-Depot). Das war mir so noch nicht bewusst und daher fand ich diese Visualisierung spannend.

Bildschirmfoto

 
Veröffentlicht : 6. April 2026 18:23
 Fuso
(@fuso)
Beiträge: 193
Aktiver Freiheitskämpfer Plus
 

Sieht gut aus. Mein erster Eindruck ist aber, dass irgendwas nicht stimmt.

 

 

  • Screenshot 20260406 194145 Chrome

Kann mir jemand erklären, warum bei der netto Police nur 12k Steuern anfallen sollen, beim AV-Depot aber 120k?

Der Rechner von Finanztip kommt auf ca. 50k Steuern und geht dabei noch von einem 5 Prozentpunkte höheren Grenzsteuersatz in der Entnahmephase aus (25% gegen 20%). In der Ansparphase bei beiden 30%.

Screenshot 20260406 194640 Chrome

 
Veröffentlicht : 6. April 2026 19:49
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Beiträge: 471
Silber Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @fuso

Mein erster Eindruck ist aber, dass irgendwas nicht stimmt.

Ja, bei dem Rechner stimmt so einiges nicht. Einige Effekte sind gegenläufig, fallen daher nicht groß auf und ich spare mir die Ausführungen, aber hier die zwei dicksten Schnitzer:
- Halbeinkünfteverfahren wird nicht angewendet: AVD zahlt daher bei Beträgen über 150€/Monat viel zu viele Steuern
- Kinderzulagen werden bis in alle Ewigkeit gezahlt (siehe Screenshot)

Screenshot 2026 04 06 at 23.59.10

Von daher: Nicht benutzen! Die Berechnungen sind (zumindest stand heute) falsch!

Veröffentlicht von: @fuso

Der Rechner von Finanztip kommt auf ca. 50k Steuern und geht dabei noch von einem 5 Prozentpunkte höheren Grenzsteuersatz in der Entnahmephase aus (25% gegen 20%). In der Ansparphase bei beiden 30%.

Der Finanztipp-Rechner berechnet die Steuer die bei Komplettverkauf fällig wird. Wohingegen dieser Rechner ein Entnahme-Szenario berechnet. Daher der Unterschied. Das im AVD verbleibende Kapital verzinst sich ja weiter. Außerdem könnte hier das oben genannte fehlende Halbeinkünfteverfahren ein weiterer Grund sein -  das hängt aber von deinen Parametern ab, ob sich der Fehler hier bei dir bemerkbar macht.


 
Veröffentlicht : 7. April 2026 00:34
Maschinist mag das
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