Grob lässt es sich glaube ich so zusammenfassen. Mit Kindern und möglichst niedrigem Gehalt ist es, individuell betrachtet, gut.
Volkswirtschaftlich ist Riester bescheiden...
In einem geldwertstabilen Umfeld möglich.
In unserer Situation macht das weder volkswirtschaftlich, noch bei kleinem Einkommen Sinn.
Hallo zusammen,
ich wollte mal wieder ein Update geben damit ich nicht komplett dem passiven Mitlesen hier im Forum verfalle :/ Und vlt habt ihr ja die eine oder andere Inspiration für mich, weil es gefühlt finanzielle nichts zu tun gibt gerade...
Unser Familienvermögen ist zum Stichtag 31.12.2025 auf ca 620.000 Euro angestiegen. Darin ist die ETW ( laut Immoscout Wert von ca 330- -350.000 Euro) konservativ geschätzt mit 300.000 Euro enthalten. Der Rest liegt zu 70 % in globalen Aktien ETF und 30 % und Festgeld/ Geldmarktfonds ( DBX0AN).
Die ETW ist mittlerweile abbezahlt und bringt monatlich 850 Euro brutto Mieteinnahmen ( nach Steuern vlt so ca 600 Euro).
Ich arbeite nur noch 80 % und verdiene ca 4800 Euro netto dabei. Davon spare ich aktuell wohl so ca 1100 - 1500 Euro monatlich. Frau verdient ca 2700 Euro netto bei 60%. Miete ist leider ein Riesen Batzen mit 2100 Euro.
2. Kind (und damit wieder Elternzeit der Frau) ist unterwegs. Die Sparrate wird also zeitnah wieder sinken.
Es fühlt sich so an als wäre alles erledigt erstmal. Trotzdem habe ich den Drang aktiv zu werden ohne zu wissen was es sinnvolles zu ändern gäbe. Ach ja,wir sind 40 und 34 Jahre alt.
Vlt hat das Forum ja noch einen Rat für uns ?
Darin ist die ETW ( laut Immoscout Wert von ca 330- -350.000 Euro) konservativ geschätzt mit 300.000 Euro enthalten.
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Die ETW ist mittlerweile abbezahlt und bringt monatlich 850 Euro brutto Mieteinnahmen ( nach Steuern vlt so ca 600 Euro).
Wenn du Beschäftigung(!) suchst, die dein Vermögen steigert, dann sehe ich hier einen dicken Hebel: Wenn du für die Wohnung tatsächlich 300-350k bekommst und die Haltefrist von 10 Jahren durch ist, dann hast du hier im Moment eine ziemliche magere Eigenkapitalrendite von gerade mal rund 3% - da du kein Fremdkapital mehr drin hast. Verkaufe die Wohnung und finanziere mit dem freigewordenen Eigenkapital 3-5 neue Wohnungen. Dann hast du wieder einen ordentlichen Hebel auf dein Eigenkapital und Beschäftigung.
Ich habe vergangenes Jahr auch eine Eigentumswohnung verkauft: Die Wohnung war abbezahlt und im Vergleich zum hohen Marktwert war die Mietrendite einfach zu schlecht.
Wenn du für die Wohnung tatsächlich 300-350k bekommst und die Haltefrist von 10 Jahren durch ist
Grundsätzlich gebe ich @Autodidakt recht. Allerdings korrelieren Immobilien kaum mit Aktien. Das kann sehr erfreulich sein. Ich persönlich nutze beides: eine private, selbstgenutzte und abgezahlte Immobilie, die mir bei Inflation Sicherheit gibt, sowie vermietete Immobilien, die ich mit Fremdkapital finanziert habe. Es ist beruhigend zu wissen, dass man nicht zu 100 % in Aktien investiert ist, falls der Aktienmarkt über einen sehr langen Zeitraum keinen neuen Allzeithöchststand erreicht.
Der NASDAQ war zwischen dem AHZ 10. März 2000 und AHZ 23. April 2015 im Bärenmarkt. Man muss auch die Nerven haben, um so eine lange Zeit zu überstehen. Da kann ein anderes Investment im anderen Bereich positiv sein.
Falls die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird und du sie länger als zehn Jahre besitzt, würde ich prüfen, ob du sie nicht im Wege der Eheschaukel an deinen Ehepartner verkaufst – etwa durch einen Privatkredit.
Vorteile:
- Keine Grunderwerbsteuer.
- Höhere AfA-Abschreibung auf das Gebäude.
- Kein Kreditrisiko, da ein Privatkredit vergeben wird.
- Krediteinnahmen werden mit 26,375 % versteuert statt mit 42 % Einkommensteuer.
- Kreditkosten können auf die Immobilie abgeschrieben werden.
- Bei einem zukünftigen Verkauf hätte die Immobilie einen höheren Einkaufspreis und wäre auch bei Steueränderungen vorteilhaft, falls die Spekulationsfrist für Immobilien abgeschafft wird.
Nachteil: Notargebühren, die jedoch im selben Jahr als Werbungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden können.
Falls die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird und du sie länger als zehn Jahre besitzt, würde ich prüfen, ob du sie nicht im Wege der Eheschaukel an deinen Ehepartner verkaufst – etwa durch einen Privatkredit.
Ja, das ist die andere Variante. Im Übrigen auch mit ganz normalem Bankdarlehn anstelle eines Privatkredits möglich: Dann habt ihr wieder frisches Kapital zum Investieren zuzüglicher der genannten Vorteile von @sir-invest-a-lot. Natürlich mit dem üblichen Fremdkapitalrisiko bei einer Immobilienfinanzierung - aber man muss ja nicht bis ans Limit finanzieren, man kann ja nur einen Teil frisch beleihen und den Rest über ein privates Verkäuferdarlehn abwickeln.
Wenn ihr steuerlich gemeinsam veranlagt seid, gibt es beim privaten Verkäuferdarlehn noch einen netten Effekt: Deine Frau setzt die Zinsen, die sie an dich zahlt, mit 42% von der ESt ab, du wiederum versteuerst Sie aber nur mit den ~29% KESt. Oder halt umgekehrt, je nachdem wer als Käufer bzw Verkäufer agiert.
Aber: Das ganze Model ist nur möglich, wenn einer von euch als alleiniger Eigentümer im Grundbuch steht. Wenn ihr für die Immobilie gemeinsam im Grundbuch eingetragen seid, dann funktioniert das alles nicht!
Wenn ihr steuerlich gemeinsam veranlagt seid, gibt es beim privaten Verkäuferdarlehn noch einen netten Effekt: Deine Frau setzt die Zinsen, die sie an dich zahlt, mit 42% von der ESt ab, du wiederum versteuerst Sie aber nur mit den ~29% KESt. Oder halt umgekehrt, je nachdem wer als Käufer bzw Verkäufer agiert.
Das funktioniert nicht.
Unter nahen Angehörigen kommt beim Gläubiger der persönliche Steuersatz auf die Zinsen zur Anwendung, wenn die Zinsen bei dem Schuldner als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Das funktioniert nicht.
Unter nahen Angehörigen kommt beim Gläubiger der persönliche Steuersatz auf die Zinsen zur Anwendung, wenn die Zinsen bei dem Schuldner als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Doch! Es gibt dazu höchstrichterliche Urteile, dass § 32d Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a EStG bei fremdüblichen Darlehen keine Anwendung findet. Eheleute dürfen untereinander nicht schlechter als gegenüber Dritten gestellt sein. Der entscheidende Punkt ist, dass das Darlehn fremdüblich ausgestaltet werden muss, also mit Vertrag, Grundschuld, entsprechenden Zinsen usw.
Eheleute dürfen untereinander nicht schlechter als gegenüber Dritten gestellt sein
Been there, done that!
Das habe ich selbst einmal gemacht. Als die Zinsen gestiegen sind ca. 2023, habe ich auf eine Anschlussfinanzierung bei der Bank für meine vermietete Wohnung verzichtet und stattdessen einen Kredit von meiner Ehefrau aufgenommen – natürlich zu fremdüblichen Konditionen. Ich habe die Kreditkosten bei der Wohnung abgesetzt, während meine Ehefrau die Zinseinnahmen mit der Abgeltungssteuer versteuert hat. Das Finanzamt hat den Vertrag, den wir vorher aufgesetzt hatten, anerkannt.
Als Zins habe ich 5% bei 30.000€ angesetzt gehabt. Die Zinsen wurden pünklichst per Banküberweisung überwiesen. Als ich die Wohnung letztes Jahr verkauft habe, habe ich das Darlehen komplett zurückgezahlt. Meine Gattin fand es toll, da Sie eine sichere Anlage haben wollte und kein Fan von Finanzprodukten (Aktien, Anleihen usw.) ist.
Psychologisch war die Wohnung, jedoch vorher abgezahlt, weil der Kredit nicht von der Bank war. Die Grundschuld von der Bank hatte ich vorher löschen lassen.
Bei meinen anderen vermieteten Wohnungen habe ich noch Verbindlichkeiten von etwa 780.000 € (0,69% Zins). Falls meine Ehefrau vor Ablauf der Festschreibung 2031 erben sollte, würden wir die Anschlussfinanzierung erneut über sie regeln. Das ist gut für sie, gut für mich, vorteilhaft bei der Steuer. Sonst müsste ich nicht gegebenenfalls Aktien verkaufen, um die Bankkredite abzulösen und hohe Zinsen bedienen zu müssen.
Das funktioniert nicht.
Unter nahen Angehörigen kommt beim Gläubiger der persönliche Steuersatz auf die Zinsen zur Anwendung, wenn die Zinsen bei dem Schuldner als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Doch! Es gibt dazu höchstrichterliche Urteile, dass § 32d Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a EStG bei fremdüblichen Darlehen keine Anwendung findet. Eheleute dürfen untereinander nicht schlechter als gegenüber Dritten gestellt sein. Der entscheidende Punkt ist, dass das Darlehn fremdüblich ausgestaltet werden muss, also mit Vertrag, Grundschuld, entsprechenden Zinsen usw.
Stimmt, da klingelt wieder etwas. Der Bereich ist bei mir schon einige Jahre her, hatte daher nur noch dunkel das Gesetz im Kopf und nicht weiter nachgelesen.
Die Urteile sind aber nicht über den Fremdvergleich an sich gefällt worden, sondern über Beherrschungs- und Abhängigkeitsverhältnisse.
Aber ihr habt recht. Grundsätzlich bekommt man es wohl hin, den Steuervorteil unter Ehegatten auszugestalten.
Hallo Schwarmintelligenz,
sind hier etwa Steuerberater unterwegs?
sind hier etwa Steuerberater unterwegs?
Ich denke in diesem Fall eher nicht. Ein Steuerberater wäre sicher nicht so doof und würde sich in die Nesseln setzen indem er steuerliche Beratung/Aussagen in einem öffentlichen Internetforum macht...
sind hier etwa Steuerberater unterwegs?
Ich denke in diesem Fall eher nicht. Ein Steuerberater wäre sicher nicht so doof und würde sich in die Nesseln setzen indem er steuerliche Beratung/Aussagen in einem öffentlichen Internetforum macht...
Da gebe ich dir Recht.. Wäre allerdings um ein anderes Thema gegangen (Fünftel-Regelung)
