Neue Altersvorsorge...
 
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Neue Altersvorsorgedepot ab 2027

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Robi
 Robi
(@robi)
Beiträge: 977
Silber Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @viper2333

Im Altersvorsorgedepot von Johannes liegen nach 40 Jahren nach Abzug von Steuern circa 20.000 Euro mehr als in seinem klassischen Depot.

Diese Passage hat mich auch etwas überrascht, genauso wie das steuerfreie Umschichten. Bin gespannt ob das so bestand hat bis zur Einführung. Falls dem tatsächlich so ist, wäre es wirklich eine Überlegung Wert das Vorsorgedepot zusätzlich zu nutzen.

Ebenso interessant finde ich die Option "Auszahlplan 85" ohne die Umschichtung in eine Rentenversicherung.


 
Veröffentlicht : 4. Februar 2026 13:11
Keinen_Plan mag das
Vroma
(@vroma)
Beiträge: 776
Silber Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @viper2333

Finde ich bemerkenswert unkompliziert. Habe ich da etwas übersehen?

Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen.

Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen zählen beispielsweise:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sowie selbstständig Tätige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung betreuen,
  • Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit (Kindererziehungszeiten sind beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen),
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld aufgrund einer Rehabilitationsmaßnahme, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren,
  • Minijobberinnen und Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden,
  • Landwirtinnen und Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind,
  • Pflichtversicherte Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes,
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit,
  • Helferinnen und Helfer im Bundesfreiwilligendienst,
  • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit, wenn sie eine Einwilligung zur Übermittlung der erforderlichen Daten gegenüber ihrer zuständigen Stelle (z. B. ihr Dienstherr) abgegeben haben.

Personen, die keiner der beispielhaft genannten Gruppen angehören, können unter bestimmten Voraussetzungen die Grundzulage über ihre unmittelbar zulageberechtigte Ehegattin beziehungsweise ihren unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten erhalten.

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:

  • freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Selbständige, die nicht in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind,
  • Minijobberinnen und Minijobber, die sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen,
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters.

 

Zum Seitenanfang

Sind Ehegattinnen und Ehegatten von unmittelbar Förderberechtigten weiterhin förderberechtigt?

Bei Verheirateten genügt es weiterhin, wenn eine Person die persönlichen Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt. Ist dies der Fall, kann auch die Ehegattin beziehungsweise der Ehegatte die Zulagenförderung erhalten – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden (u. a. eine eigene Mindestsparleistung der mittelbar berechtigten Person in Höhe von mindestens 120 Euro; die Ehegatten dürfen nicht dauerhaft getrennt gelebt haben). Dies gilt auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Diese sogenannten mittelbar Zulageberechtigten haben wie bisher keinen eigenen Sonderausgabenabzugsbetrag, erhalten aber die Zulagen. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach den Beitragszahlungen der unmittelbar förderberechtigten Ehegattinnen beziehungsweise Ehegatten und beträgt maximal 175 Euro.


 
Veröffentlicht : 5. Februar 2026 13:04
Fuso mag das
(@arne)
Beiträge: 11
Freiheitskämpfer
 

Es gibt Updates zum Altersvorsorgedepot: 

https://www.finanztip.de/daily/altersvorsorge-depot-stark-verbessert-aber-kostenproblem-bleibt/

Ich teile viele der von Euch angesprochenen Punkte bezüglich der Flexibilität des Depots gegenüber der privaten Vorsorge. Durch die Zulagen könnte es aber als ein Baustein besonders für Familien interessiert sein.


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 08:28
Heisenberg und viper2333 mögen das
(@viper2333)
Beiträge: 271
Bronze Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

@arne 

 

Danke dir, ich habe mich eben eingeloggt, weil ich ebenfalls einen Artikel diesbezüglich gelesen hatte.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/koalition-nachfolger-riester-rente-100.html

Selbstständige und Mitglieder von Versorgungswerken werden integriert.

Förderung wird anders gestaffelt (mehr für geringe Einzahlungen) und insgesamt erhöht (auf 540€ im Jahr bei 1.800€ Einzahlung).

Volle Förderung für Kinder deutlich schneller erreicht (bei 300€ pro Jahr gibt es 300€).

 

Standardprodukt wird auf 1% TER statt 1,5% TER gedeckelt. (Es gibt eine Petition für maximal 0,5% für alle Produkte).

 

Es soll ein öffentlich organisiertes Altersvorsorgedepot geben.  

 

Finde ich auf den ersten Blick alles sehr sinnvoll.


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 10:31
Heisenberg und Keinen_Plan mögen das
(@arne)
Beiträge: 11
Freiheitskämpfer
 

Ich bin Mal auf die konkreten Produkte gespannt. Besonders spannend ist, wie das öffentlich organisierte Produkt aussehen wird. 

Fakt ist aber auch: Richtig Vermögen kann man damit nicht aufbauen, da bleibt nur der selbst organisierte Weg an die Börse oder an die Immobilienmärkte 💰🏘️


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 10:43
Heisenberg und viper2333 mögen das
(@viper2333)
Beiträge: 271
Bronze Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

Ja definitiv.

150€ pro Monat sind kein Betrag für finanzielle Freiheit. Aber eine Ergänzung.

 

Wenn ich bei Wünsch dir was wäre, würde ich mir auch 401ks und IRAs (mit Roth oder ohne) wünschen. Allein schon die Beträge (über 600€ je Monat in IRAs möglich) sind klasse.

Gerne auch einen Teil der normalen GRV-Beiträge (analog Schweden) in einen Fond anlegen.

 

Aber wir sind eben in Deutschland und dafür ist die aktuelle Reform schon ein gewaltiger Schritt. 

 


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 12:11
Keinen_Plan mag das
Heisenberg
(@heisenberg)
Beiträge: 315
Bronze Freiheitskämpfer
 

@Maschinist

Wie ist deine Meinung zu den neuen Konditionen und der staatlichen Förderung (insbesondere für Familien?

Um ehrlich zu sein finde ich die Eckdaten aktuell sehr gut.


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 14:18
Sir Invest-a-Lot
(@sir-invest-a-lot)
Beiträge: 22
Freiheitskämpfer
 

Das Altersvorsorgedepotgesetz ist ein neues Gesetz und wird voraussichtlich noch zahlreiche Gerichtsverfahren nach sich ziehen

 

1. Beamte, Richter und Soldaten

Ich glaube, hier gilt etwas anderes.

Für Beamte, Richter und Soldaten ist dies wenig relevant, da sie bei eigenen Rentenansprüchen aus dem gesetzlichen Rentensystem nur dann eine geringere Pension erhalten, wenn diese zusammen mit ihrer Besoldungspension einen bestimmten Betrag überschreitet.

Beim Beamten gilt das Alimentierungsprinzip. 

Die Beamten bekommen jetzt schon keine Förderung aus Riester. 

2. Selbstständige 

Ggf. ist das Altersvorsorgedepot nicht insolvenzgesichert.

3. Geringverdiener

Ggf. wird das Altersvorsorgedepot zur Grundsicherung herangezogen.  

4. Versorgungsausgleich im Scheidungsfall. 

Ggf. wird das Altersvorsorgedepot bei Scheidungsfällen mit herangezogen und ggf. Gütertrennung nicht.

5. Emittentenrisiko. 

6. Rechts- und Gesetzesrisiko

Auch im Nachhinein kann sich eine Lage komplett ändern. 

7. Auswanderrisiko im Alter

Soweit mir bekannt ist, erhält man die Riester-Förderungen nur, wenn man sich auch in der Auszahlungsphase innerhalb der EU oder des EWR aufhält.

8. Gesundheitsprobleme

Damit meine ich: Was passiert, wenn ich an Krebs erkranke und absehbar ist, dass ich das Rentenalter nicht erreichen werde? Kann ich dann das Geld aus meinem Altersvorsorgedepot vorzeitig beziehen?

 

Fazit

Ich bin froh, dass ich keinen Riestervertrag abgeschlossen habe. Damals hat man zunächst nur die Vorteile gesehen.

Aktuell wird über Änderungen bei der Familienversicherung und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 21 % diskutiert. Der Staat hat kaum noch Spielraum für finanzielle Zugeständnisse. Gleichzeitig sind die Zinsen gestiegen, und die Gewinne der Unternehmen in Deutschland sowie die Gewerbesteuereinnahmen haben abgenommen. 

Bitte nicht falsch verstehen. Ich würde mich über eine vernünftige Altersdepotvorsorge freuen, jedoch bezweifle ich, dass die Vorteile überwiegen werden. 

 

 


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 15:06
Maschinist
(@maschinist)
Beiträge: 3591
Maschinist Admin
 

Hallo Zusammen,

 

ich habe zu dem Thema einen umfangreichen Artikel geschrieben:

Der Maschinist erklärt - Altersvorsorgedepot-2027

Falls Ihre Anregungen habt, oder auch Fehler findet (das Gesetz ist noch in der Verabschiedung), bitte gerne melden. Danke!


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 15:49
Siduva mag das
Sir Invest-a-Lot
(@sir-invest-a-lot)
Beiträge: 22
Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @maschinist

Falls Ihre Anregungen habt, oder auch Fehler findet (das Gesetz ist noch in der Verabschiedung), bitte gerne melden. Danke!

Der Artikel ist ausgezeichnet. Danke. Ich glaube, das mit dem Emittentenrisiko ist nicht mit drin (Versicherung geht pleite und dann?). 

Was ich interessant finde, ist es mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird und dass es sich mit dem Grenzsteuersatz von 34 % nicht lohnt. Die KI sagt mir, dass man diesen Grenzsteuersatz bei 73.500 € Einkommen erreicht.

Ich finde es für einen 20-Jährigen, der dieses Produkt abschließen soll, kaum planbar. Letztlich weiß man nicht, wie hoch der Steuersatz im Rentenalter sein wird – und wenn er zu hoch ausfällt, ist das Produkt im Nachhinein unattraktiv. Bekommt man Kinder? Wann geht der Partner/in in den Ruhestand? Bleibt man während der Ansparphase in Deutschland?

Das bedeutet, dass ich in dem Jahr, in dem ich gegebenenfalls eine Auszahlung von 30 % erhalten möchte, wissen muss, ob ich unter dem maßgeblichen Steuersatz bleibe. Andernfalls kann die Auszahlung effektiv zu einer Negativrendite führen. Zudem muss ich danach wissen, wie hoch weiterhin mein persönlicher Steuersatz sein wird. 

Ferner muss ich berücksichtigen, ob ich im Rahmen einer Ehe zusammenveranlagt werde und welcher Steuersatz sich daraus ergibt. Nicht zu vergessen ist, dass die Partnerin zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht im Ruhestand ist – in diesem Fall könnte der gemeinsame Steuersatz insgesamt zu hoch ausfallen.

Ebenfalls nicht zu vergessen ist, dass meine Ehepartnerin oder ich im hohen Alter möglicherweise eine Wohnung vermieten möchten. Die daraus erzielten Einkünfte sind steuerlich relevant, das heißt, der Gewinn muss mit meinem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Auch die sogenannte „Aktivrente“ sollte man nicht unterschätzen. Wenn es – wie in den Vereinigten Staaten – üblich wird, im hohen Alter weiterzuarbeiten, kann sich das Modell aufgrund des dann geltenden persönlichen Steuersatzes als nachteilig erweisen.

Wenn die Auszahlung nach dem persönlichen Steuersatz versteuert wird und gleichzeitig einige Parteien über Sozialabgaben auf Kapitalanlagen sprechen, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass künftig auch auf solche Auszahlungen Sozialabgaben fällig werden könnten.

Über den Auszahlungsplan müssen wir gesondert sprechen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass anfangs hohe Beträge ausgezahlt werden und später weniger. Im hohen Alter bin ich immobil und kann daher weniger reisen. Deshalb sollte man diesen Aspekt nicht unterschätzen.

Fazit:

Das Altersvorsorgedepot ist aufgrund der Abhängigkeit vom persönlichen Steuersatz nicht kalkulierbar. Zudem birgen sie Risiken beim Auszahlplan.

Ich bin Vermieter und Ehemann und möchte es auch bleiben. Angesichts dessen ist ein solches Produkt für mich nicht attraktiv.


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 19:22
(@pumuckle)
Beiträge: 29
Freiheitskämpfer
 

Hallo maschinist, vielen Dank für die gute Aufbereitung!
Du schreibst jeder Ehepartner erhält eine Kinderzulage. Ist das nach jetzigem Stand gesichert? Ich hatte es bisher so verstanden, dass die Kinderzulage pro Kind nur ein Elternteil beziehen kann.

Ich überlege für die Kinder ein AV-Depot zu eröffnen und pro Kind jährlich 1.800 € einzuzahlen um den max. Förderbetrag mitzunehmen. Spielen hier noch Andere mit dem Gedanken?

@Sir Invest-a-Lot: ich kann Deine Gedanken nachvollziehen. Es gibt aber auch keine Garantie, dass die Kapitalertragssteuer in 20 Jahren noch der heutigen Regelung entspricht. Wenn es blöd läuft sind dann Kapitalerträge später ohnehin nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ich überlege daher zukünftig zumindest einen Teil der Altersversorge über das neue AV-Depot abzubilden und den Rest "normal" zu besparen.


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 20:26
Maschinist mag das
Sir Invest-a-Lot
(@sir-invest-a-lot)
Beiträge: 22
Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @pumuckle

Wenn es blöd läuft sind dann Kapitalerträge später ohnehin nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Ich persönlich rechne damit, dass die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag auf 30 % erhöht wird. Dann wäre es gleich mit den USA. Viel höher kann sie nicht werden, da sonst Vermögende auswandern würden.

Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass Kapitalerträge zukünftig über den persönlichen Steuersatz verkompliziert werden. Das würde bedeuten, dass man sie unter Umständen mit anderen Gewinnen verrechnen und so gegebenenfalls Steuern sparen könnte. z.B. Denkmalschutzimmobilien

Viel eher rechne ich damit, dass die Versteuerung von Immobilieneinnahmen vereinfacht wird – einfach die Abgeltungsteuer auf die Nettokaltmiete. Das wäre eine einfache und leicht erhebbare Steuer, ohne unnötige Komplexität. Zudem könnte man die steuerfreie Spekulationsfrist nach 2 bzw. 10 Jahren damit abschaffen.

Das mit den 1.800€ kann ich verstehen. Ich bin selbst noch hin und hergerissen. Ich traue dem Braten noch nicht.


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 20:50
(@arne)
Beiträge: 11
Freiheitskämpfer
 
Das Risiko, dass sich da steuerlich etwas ändert bis zur Rente ist sehr hoch. Natürlich kann sich auch bei ETF- oder Aktieninvestments etwas ändern, aber da hat man wenigstens die Möglichkeit halbwegs flexibel zu reagieren und umzuschichten. Dies wird beim AVD vermutlich nicht möglich sein (oder nur über den Umweg Immobilie?).
 

 
Veröffentlicht : 25. März 2026 21:11
Sir Invest-a-Lot
(@sir-invest-a-lot)
Beiträge: 22
Freiheitskämpfer
 

Veröffentlicht von: @arne

man wenigstens die Möglichkeit halbwegs flexibel zu reagieren und umzuschichten

Im ersten Moment klingt das nach einem Vorteil, das dachte ich auch. Allerdings ist die Realität eher so, dass man mit einem solchen Depot wahrscheinlich einfach einen Welt-ETF halten und nicht aktiv ändern würde. Das heißt, den Vorteil würde man über die gesamte Laufzeit nicht nutzen. 

Natürlich könnte es aber auch eine sehr interessante Variante sein, strategisch das AVD als Satelliten- oder Alpha-Depot zu nutzen. Das wäre ein strategischer Vorteil. Dafür würde ich mir tatsächlich vielleicht ein solches Depot eröffnen. Das würde jedoch davon abhängen, wie häufig man wirklich seine Anlageform ändern darf, ohne zusätzliche Kosten, und wie schnell diese Änderungen umgesetzt werden. 


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 21:55
Maschinist mag das
Maschinist
(@maschinist)
Beiträge: 3591
Maschinist Admin
 

Hallo @pumuckle,

ich hatte mich wahrscheinlich unklar ausgedrückt. Die Kinderzulage ist jeweils für ein Depot. Wenn Eherpartner zwei Depots haben, gibt es die Kinderzulage für eines davon. Ich habe es im Artikel nun klarer formuliert, danke!

Die Rechnungen dazu im Artikel waren richtig und sind unverändert (da zwei Kinder).

 

Schönen Abend!

 


 
Veröffentlicht : 25. März 2026 22:19
Siduva und Heisenberg mögen das
(@pumuckle)
Beiträge: 29
Freiheitskämpfer
 

Die Regelung entspricht in Ihrer Systematik dann i.W. der Riester-Förderung. Danke für die Klarstellung.

Ich bin zudem irrtümlich davon ausgegangen, dass auch Kinder das AV Depot nutzen können. Das ist aber wohl nicht richtig. Zumindest der Rechner auf Finanztip.de verweist darauf, dass man zum 01.01.2027 mindestens 18 Jahre alt sein muss. 🙁


 
Veröffentlicht : 26. März 2026 06:54
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