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Kindergeld und Kinderfreibetrag

Feivel2000
(@feivel2000)
Freiheitskämpfer Silber

Hallo,

ich versuche gerade das mit dem Kindergeld und Kinderfreibetrag zu verstehen. Meine Freundin und ich sind nicht verheiratet, zusammenlebend und natürlich getrennt veranlagt. Zunächst einmal wird sie 12 Monate in Elternzeit gehen.

Sie wird das Kindergeld bekommen, was definitiv vorteilhaft ist, verglichen mit dem Kinderfreibetrag, da sie dieses und nächstes Jahr ja nur ein halbes Jahr arbeiten wird und dann ggf. auch in Teilzeit gehen könnte.

Wenn ich das richtig verstanden habe, steht mir aber weiterhin der Kinderfreibetrag zu, also kann ich 4.476 € steuerlich geltend machen (wahrscheinlich anteilig, da das Kind ja nicht am 1.1. geboren wurde). Womit ich, dank Spitzensteuersatz, gut 1.880€ von der Steuer zurück bekomme, also über 150€ pro Monat.

Stimmt diese Rechnung? 

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 22. Juni 2023 14:16
Chupete
(@chupete)
Verdienter Freiheitskämpfer

Hallo @Feivel2000,

deine Rechnung stimmt so leider nicht. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und berücksichtigt dabei deinen Anspruch auf Kindergeld. Wer es tatsächlich erhält ist egal.

Insofern würde der steuerliche Vorteil so berechnet werden, dass deine Einkommensteuerbelastung einmal mit und einmal ohne hälftigen Freibetrag berechnet wird und die Differenz wird dann mit deinem Anspruch auf hälftiges Kindergeld verglichen.
Ist das Kindergeld günstiger, keine Berücksichtigung der Freibeträge. Sind die Freibeträge günstiger: Steuerersparnis abzgl. Anspruch auf Kindergeld = Erstattungsbetrag.

Gesetzliche Grundlage ist § 31 EStG ivm. § 32 Abs. 6 EStG

Hoffe das ist einigermaßen verständlich, da nur fix auf dem Handy von unterwegs getippt…

AntwortZitat
Veröffentlicht : 23. Juni 2023 16:53
Yakari, BananenRapper, Herr Vorragend und 1 User mögen das