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Finanziell sinnvoll durch die Elternzeit

Garagengold
(@garagengold)
Verdienter Freiheitskämpfer

Hallo allerseits,

ich war mit meiner Partnerin auf einer Veranstaltung zum Thema Elterngeld/Elternzeit. Das ganze Thema ist in Deutschland ja wirklich umfangreich.

Ich bin schon lange selbstständig, meine Partnerin angestellt in der Landwirtschaft auf mithelfende Familien-AK auf dem elterlichen Betrieb, dazu kommt eine gemeinsame GbR seit dem 1.1.23. Sollte sie schwanger werden, hätte sie wohl sofort ein Berufsverbot, da die landwirtschaftliche Krankenkasse keine Umlagekasse ist, wird der elterliche Betrieb voll auf den Kosten der Arbeitsunfähigkeit sowie Mutterschutzfristen sitzen bleiben. Dieses Geld fehlt schonmal.

Wir überlegen derzeit, ob es nicht klüger für sie wäre, für rund ein Jahr in ein normales Angestelltenverhältnis zu wechseln. Insgesamt haben wir das Gefühl, dass wir durch die Selbstständigkeit auf viele Förderungen keinen Zugriff haben weil wir Einkünfte haben, es andersrum aber auch knapp werden könnte. Die GbR ist zu jung um schwarze Zahlen zu schreiben, wenn wir als Erleichterung eine 520eu-Kraft einstellen, muss sie sich selbst Krankenversichern. 

Für uns ist das Thema sehr neu und auch nicht akut, trotzdem interessiert es mich, wie man gut durch diese Zeit kommt, auch ohne viel von seinen Rücklagen zu verlieren. Dazu habe ich sehr schwankende Jahresgewinne, da sind wir eh ein Sonderfall.

Wir sind grundsätzlich keine Leute, die sich alles vom Staat bezahlen lassen wollen. Ihr ist ihre finanzielle Eigenständigkeit außerdem sehr wichtig (wir haben getrennte Konten, und eine gemeinsame Haushaltskasse, alles geht 50%).

 

Wie habt ihr diese besondere Zeit gestaltet?

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 29. Mai 2023 10:52
Nero und Maschinist mögen das
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold

Wir sind beide angestellt, von dem her haben wir rechtzeitig die Steuerklasse gewechselt (der geringer verdienende in 3) damit meine Frau auch den vollen Satz Elterngeld bekommt. Wenn man nicht verheiratet ist fällt das weg.

Wir waren beim ersten Kind in Summe 16 Monate in Elternzeit, beim zweiten 15. Davon haben wir jeweils 14 Monate Elterngeld bezogen.

Wie die Regelungen bei Selbstständigkeit sind weiß ich nicht genau, vermutlich wirst du deinen Steuerbescheid einreichen müssen, damit dein Elterngeld berechnet werden kann. 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 29. Mai 2023 16:57
Nero mag das
Yakari
(@yakari)
Freiheitskämpfer Silber

Guten Morgen,

zu dem Thema gibt es ausufernd viele "Tricks", und nicht alle führen zwangsläufig zum gewünschten Erfolg. Am besten einen Steuerberater, der sich damit auch wirklich auskennt, befragen.

Grundsätzlich ist es ratsam, das Einkommen vor der Geburt zu erhöhen, und zwar schon möglichst frühzeitig. Also neben dem bereits empfohlenen Wechsel der Steuerklassen bei Verheirateten kann es auch sinnvoll sein, das Grundgehalt zu erhöhen durch monatliche Auszahlung etwaiger Sonderzahlungen. Gibt jedenfalls weniger Ärger. ;)

Achtung: wie bei jeder Mauschelei kann's einen hinterher derb treffen, im Fall einer Trennung bemisst sich natürlich auch der Betreuungsunterhalt, den der frischgebackene Vater der frischgebackenen Mutter zu zahlen hat bis das KInd 3 J. alt ist (und die Mutter muss nicht arbeiten, tut sie es, wird ihr Gehalt allenfalls teilweise angerechnet!!), nach dem vor der Geburt erzielten Einkommen. Nur mal so als Denkanstoß für künftige Kneipen-Gespräche ;)

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Juni 2023 07:07
Garagengold mag das
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold
Veröffentlicht von: @yakari

Grundgehalt zu erhöhen durch monatliche Auszahlung etwaiger Sonderzahlungen

Das wird aber nicht aufs Elterngeld angerechnet.

Bei einer Kollegin von mir hat das nicht funktioniert. Die hatte sich regelmäßig Überstunden auszahlen lassen. Berechnungsgrundlage ist das reine Fixgehalt, Urlaubsgeld und Überstunden werden nicht gezählt.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Juni 2023 08:40
Yakari
(@yakari)
Freiheitskämpfer Silber

@robi Überstundenabgeltung war jetzt mit den von mir erwähnten Sonderzahlungen nicht gemeint, sondern Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Prämien, Provisionen… Wenn es möglich ist, dies in das „normale“ Gehalt zu integrieren (geht manchmal in kleinen Firmen, gerade im familiären Kontext), dann steigert man so die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld.

Ansonsten ist Streit mit der Behörde vorprogrammiert…

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Juni 2023 08:47
Natman und Robi mögen das
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold

Okay, jetzt verstehe ich wir du es meinst, das geht natürlich.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Juni 2023 09:32