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Finanzielle Freiheit bei drohendem Elterninterhalt

Eboli
(@eboli)
Neuer Freiheitskämpfer

Hallo Freiheitsmaschine, 

einige Monate lese ich interessiert in diesem Forum. Bisher habe ich jedoch keinen Beitrag zu einem Thema gefunden, welches uns besonders umtreibt. 

Wir sind Mitte 40 und beim Thema Vermögensbildung schon um einiges weiter gekommen. 

Im Gegensatz dazu befinden sich unsere Eltern in einem Bereich der Altersarmut. Bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit (bei 4 möglichen Personen um die 80 recht wahrscheinlich) drohen uns Unterhaltszahlungen. 

Vor diesem Hintergrund macht ein Vermögen angelegt in Aktien oder vermieten Immobilien über den Grundfreibetrag wenig Sinn, oder? 

Gibt es in diesem Forum auch Leser die das ähnliche Problem haben? Wie geht ihr damit um? 

Eboli

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 8. Dezember 2018 10:09
Maschinist
(@maschinist)
Maschinist

Hallo Eboli,

willkommen bei der Freiheitsmaschine.

Das ist auf jeden Fall ein komplexes Thema, dass von Dingen wie der Höhe der eigenen monatlichen Sparleistung, der Vermögenshöhe, dem Kreditstand einer selbstgenutzten Immobilie, einer Immobilie oder dem Besitz der Eltern und anderen Dingen abhängt.

Ich habe damit selbst noch keine Erfahrung und meine Familie wird es nicht / nicht wirklich Treffen, da:

- Beide Elternpaare mit eigenem Besitz/Vermögen vorgesorgt haben.

- Unser eigenes Vermögen und die Sparleistung nun eine Höhe erreicht haben, dass es keinen großen Unterschied machen würde.

Das heißt auch hier gilt: Schon in jungen Jahren so schnell und so viel eigenes Vermögen aufbauen wie möglich. Dadurch wird die eigene Familie so robust, dass all diese Dinge kein echtes Problem mehr darstellen.

 

Natürlich ist das im Fall von gleich beiden eventuell betroffenen Elternpaaren schwieriger.

Es macht wie immer Sinn, sich die Zahlen zu diesem Thema emotionslos anzuschauen.

Gibt es hier andere Leser, die zu diesem Thema schon eigene Erfahrungen gemacht haben? Wie habt Ihr das Thema fuer euch gelöst und wie plant Ihr langfristig?

AntwortZitat
Veröffentlicht : 8. Dezember 2018 12:22
marsupilami
(@marsupilami)
Freiheitskämpfer Silber

Hi zusammen,

interessanterweise beschäftigt mich genau das selbe Thema seit Kurzem.
Ich habe zwar erst angefangen in ETF zu investieren, aber die Mutter meiner Frau wird ebenfalls in schätzungsweise 15 Jahren an einem Punkt sein, an dem sie nicht mehr für sich selbst Sorge tragen können wird.

Was ich bisher dazu herausgefunden habe:
-Zahlungspflichtig sind jeweils die DIREKTEN Nachkommen, d.h. grds haftet ein Schwiegersohn oder -tochter nicht.
- Allerdings "schuldet" ein Ehemann seiner Ehefrau oder andersum bei Einkommensgefälle ein sogenanntes "Taschengeld" über das die Sozialämter dann indirekt zugreifen können. Allerdings ist die Berechnung hier recht komplex und ich bin auch kein Experte in dem Thema.

Was allerdings sicher ist, ist dass man nicht mit seinem gesparten Vermögen für die Schwiegereltern haftet. D.h. was ich in meinem Fall machen werde:

- Das ETF Depot auf dem ich die Einzahlungen leiste läuft auf meinen Namen, es ist damit KEIN Gemeinschaftsdepot
- Dadurch verliere ich zwar den höheren Freibetrag im Jahr (801 statt 1602), da das Vermögen aber unter meinem Namen läuft hafte ich damit NICHT für meine Schwiegermutter
- D.h. wenn wir in den Fall laufen, dass das Sozialamt meine Frau um Angabe der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bittet, werden wir ihre Konten listen aber nicht mein Depot
- Wichtig auch dabei: Man ist als Schwiegerson/-tocher NICHT verpflichtet Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen zu machen, wohl aber zum Einkommen.

D.h. wenn ich in eurer Position wäre würde ich mir überlegen unter welchem Namen welche Konten/Depots laufen und was ihr bei einer Beasukunftung durch das Sozialamt von euch preisgeben müsstet.

Generell: Ich denke dass es in eurem Fall auf jeden Fall Sinn macht bereits jetzt vorzusorgen und einen Anwalt oder freien Berater einzuschalten, der eure individuelle Situation bewertet und für euch die beste Lösung findet. Von den Sozialämtern dürft ihr keine Hilfestellung erwarten, die lassen euch ins offene Messer laufen. Von daher, bevor ihr irgendwelche Angaben macht sprecht das dringend mit einem Anwalt durch oder sucht bereits jetzt professionellen Rat dazu.

Ich hoffe ich konnte euch zumindest ein ganz klein wenig weiterhelfen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 11. Dezember 2018 14:35
Maschinist mag das
Herr Vorragend
(@herr-vorragend)
Freiheitskämpfer Gold

@Elboli:
Die rechtssprechung sieht in dem Fall, wenn du zahlungspflichtig wirst, selbstbewohnte Immobilen vor. Weil man hierfür großzügig Rücklagen bilden kann, die das Schonvermögen steigern.
Welches bei dem Depot leider herausfällt. Bei den Zins/Tilgungsabzug sieht es nicht mehr so gut aus.

Weiteres Schonvermögen 5% des Bruttogehaltes pro Jahr zu 4% verzinst (welches tschuldigung ein Witz ist), evtl. Rücklagen für ein Auto (etc.), (dies ist der Part wo dein Anwalt und du sehr Kreativ werden müsst). 
Alles was nicht zum Schonvermögen gehört wird via dieser Tabelle (die 2016er gilt auch für 18) umgewandelt und zum Unterhalt herangezogen.

Ich habe mich auch schon mit den Thema beschäftigt, schließlich werde ich wahrscheinlich bei 3 Personen herangezogen: (Mutter (ohne vermögen), Mutter von der Mutter (weil Mutter ohne vermögen, dann kommt man auch als Kind in die Haftung) und Vater (fast nix). Obwohl ich mir sehr sicher bin, 2 von 3 heraussteichen zu können.

Einen guten Vermögensschutz bieten in diesem sinne Familenstiftungen. Darauf darf der Staat beim Unterhalt nicht zugreifen, nur auf die evtl. anfallenden Erträge. Steuerlich wie eine GmbH aber Fixkosten sind (wenn richtig implementiert) niedriger. Heraus bekommt man das Geld auch nicht mehr direkt. Mit Immobielen und deren Krediten kann man beim Vermögensübertrag sogar noch eine menge herum spielen, so dass man die Steuerlast minimert wird Smile

Schnappt euch einen Anwalt rechnet das mal durch:
Die durchschnittliche (nicht median!) Pflegedauer bei Personen ab 60 ist bei Männern 3,6 Jahre, Frauen 4,9 Jahre laut dem Pflegereport der Bramerersatzkasse 2015. (okay, da wird dann auch jeder Krankenhaus aufenthalt vorher mit drauf gerechnet). Das durschnittliche Einzugsalter liegt bei Frauen bei 84,2 Jahren und bei Männern bei 80,4 Jahren.
Also höchste Eisenbahn Smile

@marsurpilami, das mit der Vermögensauskunft wusste ich noch nicht Smile
Ich kann deine Worte nur wiederholen, generell dieses Thema mit einem Anwalt besprechen.

Gruß,
Pascal

AntwortZitat
Veröffentlicht : 12. Dezember 2018 18:22