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Hallo Community,
ich bin seit März 2020 an mindestens 4 Tagen zuhause und arbeite von meinem „Arbeitszimmer“.
Mein Arbeitszimmer erfüllt auch alle Anforderungen des Finanzamts.
Nur bei einer Anforderung bin ich mir nicht sicher. Bildet mein Arbeitszimmer meinen beruflichen Mittelpunkt, wenn ich an 4 Tagen die Woche zu Hause arbeite?
Themenstarter Veröffentlicht : 9. Februar 2021 23:38
Maschinist mag das
Das kommt drauf an: Darfst du nicht ins Büro oder SOLLST du möglichst von zu Hause arbeiten?
Andererseits, bei mir ist Homeofficepauschale von 5 € nur 0,10 € weniger als die KM-Pauschale....ich werde irgendeine lustige Aufteilung finden...
btw. Mein "Büro" setze ich bislang einfach über meine geringfügige Selbstständigkeit ab....
Veröffentlicht : 10. Februar 2021 07:53