Nachrichten
Nachrichten löschen

Vorabsteuer Schenkung an Kind

2 Beiträge
2 Benutzer
3 Reactions
175 Ansichten
Sir Invest-a-Lot
(@sir-invest-a-lot)
Beiträge: 23
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

Was passiert mit der Vorabpauschale / Vorabsteuer, wenn man einen ETF an sein Kind verschenkt?

Werden die Steuerdaten (Vorabsteuer) an das Kind übertragen, oder entfällt diese beim Schenken? 

Nach meinen Recherchen entfällt die Vorabsteuer in diesem Fall und wird beim zukünftigen Verkauf durch das Kind nicht angerechnet, da man den ETF selbst nicht verkauft hat.

Die KI sagt: 

"Ein „Verlustvortrag“ oder eine nachträgliche Anrechnung der Vorabsteuer von dir auf das Kind gibt es nicht."

Für mich ist diese Information neu.

Meine Absicht war es, ein Teil meiner zukünftigen Gewinne der ETFs nicht selbst zu realisieren, sondern die ETFs an mein Kind zu schenken. Das Kind kann die ETFs dann verkaufen, dabei unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags bleiben und so Kapital für einen Führerschein oder für ein Studium zu verwenden. 

Hat jemand Erfahrung mit der Vorabsteuer Schenkung an ein Kind oder kennt jemand die korrekte Antwort?

Vielen lieben Dank.


 
Veröffentlicht : 11. März 2026 16:08
BananenRapper und Maschinist mögen das
(@eveda)
Beiträge: 34
Freiheitskämpfer Plus
 

Grundsätzlich wird Vorabpauschale auf den Veräußerungsgewinn angerechnet, auch bei unentgeltlichen Depotüberträgen. Alle während der Haltedauer vom Anleger versteuerten Vorabpauschalen werden von einem etwaigen Veräußerungsgewinn abgezogen.

Wichtig ist, dass die Vorabpauschalen vom abgebenden Institut mit übermittelt werden - ähnlich wie bei den Einstandskursen. Eine Garantie dafür gibt es gerade im Hinblick auf ausländische Broker nicht.


 
Veröffentlicht : 12. März 2026 17:00
Robi mag das
Teilen: