auch von mir herzlichen Glückwunsch und alles Gute für euch! Dann haben wir ja nächstes Jahr beim großen Freiheitskämpfertreffen noch einen weiteren Grund um anzustoßen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung für mich: 26€
Habe nochmal den ersten Post gelesen. Bin über den Betrag deiner BU gestoplert, das kommt mir irgendwie sehr wenig vor. Wie hoch ist den die mögliche Auszahlung? Nicht dass die Absicherung zu niedrig ist, dann bringt die BU auch nichts.
Man kann bestehende BU meistens ohne GEsundheitsprüfung aufstocken, bei Umzug, Heirat, Kinder...
Herzlichen Glückwunsch!
Und nicht vergessen, am besten gleich Steuerklasse wechseln
Glückwunsch zum Nachwuchs!
- Berufsunfähigkeitsversicherung für mich: 26€
Habe nochmal den ersten Post gelesen. Bin über den Betrag deiner BU gestoplert, das kommt mir irgendwie sehr wenig vor. Wie hoch ist den die mögliche Auszahlung? Nicht dass die Absicherung zu niedrig ist, dann bringt die BU auch nichts.
Man kann bestehende BU meistens ohne GEsundheitsprüfung aufstocken, bei Umzug, Heirat, Kinder...
Die mögliche Auszahlung beträgt 1.500€. Die BU ist in den ersten 5 Jahren nur so günstig, wird dann auf rund 45€ ansteigen
Herzlichen Glückwunsch!
Und nicht vergessen, am besten gleich Steuerklasse wechseln
Der Antrag wurde bereits gestern ans Finanzamt geschickt ?
Herzlichen Glückwunsch!
Und nicht vergessen, am besten gleich Steuerklasse wechseln
glücklicherweise greift der Wechsel bereits ab dem 1.10.21 ?
Ich habe allerdings dazu noch eine Frage: Wir haben jetzt durch den Wechsel der STeuerklasse bis zur Geburt ca. 100-150€ weniger im Monat zur Verfügung. Durch den Wechsel erhalten wir aber rund 200€ pro Monat mehr an Elterngeld. Ich habe in verschiedenen Artikel gelesen, dass man sich keine Sorgen machen muss, man erhalte die 100-150€ die man bis zur Geburt weniger hat wieder über die Steuererklärung.
Muss ich dann eine bestimmte Angabe in der Steuererklärung machen oder wie läuft das?
Und nach der Geburt des Kindes dann wieder wechseln auf 3 Ehemann und 5 Ehefrau?
Danke im Voraus
Du machst eine normale Steuererklärung. Das zuvor bezahlte Geld bekommst du dann wieder raus.
Genau, Wechsel zurück dann nach Geburt des Kindes.
Glückwunsch zum Nachwuchs!
- Berufsunfähigkeitsversicherung für mich: 26€
Habe nochmal den ersten Post gelesen. Bin über den Betrag deiner BU gestoplert, das kommt mir irgendwie sehr wenig vor. Wie hoch ist den die mögliche Auszahlung? Nicht dass die Absicherung zu niedrig ist, dann bringt die BU auch nichts.
Man kann bestehende BU meistens ohne GEsundheitsprüfung aufstocken, bei Umzug, Heirat, Kinder...
Die mögliche Auszahlung beträgt 1.500€. Die BU ist in den ersten 5 Jahren nur so günstig, wird dann auf rund 45€ ansteigen
Meine Freundin zahlt 50€ für ~900€ Auszahlung... letzte Woche festgestellt, dass das praktisch nichts nutzt, da man damit nur die Gemeinschaft entlastet (außer bei Heirat? in einer Bedarfsgemeinschaft wäre es wahrscheinlich besser, sie bezieht die BUR).
Bei welchem Anbieter bist du?
Glückwunsch zum Nachwuchs!
- Berufsunfähigkeitsversicherung für mich: 26€
Habe nochmal den ersten Post gelesen. Bin über den Betrag deiner BU gestoplert, das kommt mir irgendwie sehr wenig vor. Wie hoch ist den die mögliche Auszahlung? Nicht dass die Absicherung zu niedrig ist, dann bringt die BU auch nichts.
Man kann bestehende BU meistens ohne GEsundheitsprüfung aufstocken, bei Umzug, Heirat, Kinder...
Die mögliche Auszahlung beträgt 1.500€. Die BU ist in den ersten 5 Jahren nur so günstig, wird dann auf rund 45€ ansteigen
Meine Freundin zahlt 50€ für ~900€ Auszahlung... letzte Woche festgestellt, dass das praktisch nichts nutzt, da man damit nur die Gemeinschaft entlastet (außer bei Heirat? in einer Bedarfsgemeinschaft wäre es wahrscheinlich besser, sie bezieht die BUR).
Bei welchem Anbieter bist du?
sorry habe nochmal nachgesehen. Bis Oktober 2024 zahle ich 26€ und danach 59€ für 1500€ im Monat bei der Hannoversche.
Habt ihr bessere Angebote? Bin 30 Jahre alt
@heisenberg auch von mir herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.
Ja, die Steuerklassen bestimmen nur deinen "Abschlag", abgerechnet wird am Ende mit der Steuererklärung. Ähnlich wie beim Strom zahlt man monatliche Abschläge und die Nachzahlung oder Rückzahlung bestimmen sich nach der Höhe der Abschläge und dem tatsächlichen Verbrauch, bzw. dann nach dem gesamten Einkommen.
Meine BU hat folgende Daten:
monatliche Kosten 58,80 €
Höhe BU: 2.211 € monatlich
Zahlung bis 65 Jahre
Bin bei der Gothaer, habe diese 2013 im Alter von 26 Jahren bei einer Aktion ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen und die Leistung nach der Geburt meines Sohnes um 500 € monatlich erhöht.
- ich habe nochmal eine Frage dazu an die Community: Wechsel der Steuerklassen erst nach der Geburt des Kindes oder bei Start des Mutterschutzes? Da dieser ja nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen wird? Wir würden dann auf 3(ehemann) und 5(Ehefrau) wechseln
EDIT: bezieht sich auf meinen Post bzgl. Steuerklassenwechsel um das Elterngeld zu pushen
Du kannst den Rückwechsel schon kurz vor der Geburt machen.
Du kannst den Rückwechsel schon kurz vor der Geburt machen.
Also nicht bei start des Mutterschutzes?
Wegen dem einen Monat würde ich da nichts riskieren. Das zu viel gezahlte Geld bei der Steuer bekommst du ja bei der Steuererklärung wieder raus.
In der Theorie zählen die letzten 6 Wochen nicht mehr dazu. Es kann aber sein, das man sie teilweise gelten lassen muss, wenn man nicht rechtzeitig gewechselt hat.
Wegen dem einen Monat würde ich da nichts riskieren. Das zu viel gezahlte Geld bei der Steuer bekommst du ja bei der Steuererklärung wieder raus.
In der Theorie zählen die letzten 6 Wochen nicht mehr dazu. Es kann aber sein, das man sie teilweise gelten lassen muss, wenn man nicht rechtzeitig gewechselt hat.
Hallo Robi, Hallo liebe Community,
der errechnete Geburtstermin unseres Sohnemannes ist der 3.6.2022. Wäre es dann Ok wenn ich bereits im Mai den Antrag für den (Rückwechsel) Steuerklassenwechsel zum 1.6 stelle oder sollte ich dann den 1.7 wählen?
Wie seid ihr hier vorgegangen?
@heisenberg
Hallo Heisenberg,
wenn ich mich Recht erinnere, zählt für die Berechnung des Kindergeldes die Steuerklasse, welche man überwiegend in den 12 Monaten vor Geburt gehabt hat. So dass auch ein Wechsel zum 01.06. (bzw. theoretisch sogar noch etwas früher) nicht elterngeldschädlich ist (sofern mind. 7 Monate schon die bessere Steuerklasse gilt).
Wir hatten den Antrag zum zurück wechseln erst nach der Geburt ausgefüllt, als wir beide in Elternzeit waren, da es vorher Recht stressig war (das Geld erhält man ja mit der Steuererklärung wieder zurück und ist nicht verloren, also haben wir das Recht entspannt gesehen).