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Steuerliche Handhabung von Aktien welche vom Handel ausgesetzt sind

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investpuzzle
(@investpuzzle)
Beiträge: 13
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Aktien welche vom Handel ausgesetzt sind.

Es geht bei mir um die Aktie von Tiger Resources.

Ich habe dies Aktie im Depot mit Wert 0,-Euro. Diese Aktie wird auch nicht mehr gehandelt.

Laut meiner Bank kann ich dies Aktie nur "wertlos Ausbuchen" lassen.

Hätte ich dies Aktie am letzten möglichen Handelstag Verkauf. Mit wahrscheinlich 99% Verlust könnte ich diesen wenigsten steuerlich mit Gewinnen verrechnen.

Kann jemand von euch mir hier weiterhelfen oder hat ein ähnlichen Fall?

 

Viele Grüße

Roland

 


 
Veröffentlicht : 12. Januar 2021 13:35
Natman reacted
Temprano
(@temprano)
Beiträge: 56
Freiheitskämpfer Plus
 

"6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden...."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

Leider nur noch bis 20k maximal Möglich. Der Bundesregierung sei dank s. §20 EStG Exclamation .

 


 
Veröffentlicht : 12. Januar 2021 14:19
Natman reacted
investpuzzle
(@investpuzzle)
Beiträge: 13
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

@temprano.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Kann ich diese maximal 20k,-Euro dann nur im Jahr der Ausbuchung steuerlich nutzen oder auch später?

 

Viele Grüße Roland


 
Veröffentlicht : 13. Januar 2021 06:19
Temprano
(@temprano)
Beiträge: 56
Freiheitskämpfer Plus
 

Kapitaleinkünften unterliegen der Einkommensteuerpflicht und sind somit eine "Jahressteuer", sprich die Festsezung muss im jeweiligen Kalenderjahr geschehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Sollte dein Verlust aus Kapitalvermermögen die Einkünfte aus Kapitalvermögen des jeweiligen Jahres übersteigen, so wird ein Verlustvortrag gewährt, welcher für die folgenden Jahre zur Anwendung kommt.


 
Veröffentlicht : 13. Januar 2021 11:15
investpuzzle
(@investpuzzle)
Beiträge: 13
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

@temprano

OK. Das habe ich fast vermutet.

Ich habe ein bisschen darauf gehofft, das es in den Aktienverlusttopf kommt.

Aber ich kann die Aktien ja zu einem für mich günstigen Zeitpunkt ausbuchen.

 


 
Veröffentlicht : 13. Januar 2021 16:30
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