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Vorsorge und Testament

nonkonform1977
(@nonkonform1977)
Aktiver Freiheitskämpfer

Hallo zusammen,

blödes Thema - weiß ich, aber wenn man mitbekommt, dass immer mal wieder auch Personen im erweiterten Bekanntenkreis in meinem Alter mit Mitte 40 leider sterben, macht mich das auch nachdenklich. Ich will für diesen Fall zumindest eine Regelung treffen und nicht alles dem Zufall überlassen.

 

Aktuelle Situation:

- Freundin lebt bei mir in meiner Eigentumswohnung

- Kind von Ex-Freundin ist erst 7 Jahre alt

 

Was ist gerne regeln würde, bzw. einfach nicht weiß, wie es das Gesetz vorsieht im Falle meines Todes::

- Sollte mein Kind noch minderjährig sein, soll meine Freundin weiter in der Eigentumswohnung bleiben dürfen, aber bis zum 25. Lebensjahr meines Kindes diesem 50% der ortsüblichen Miete monatlich bezahlen. 

Warum 25. Geburtstag und nicht 18. Lebensjahr? Ich denke mit 18 ist man einfach noch nicht reif genug und mein Kind würde auch so schon genug erben. 

Ich denke so eine Regelung ist fair, denn im Falle meine Todes bekommt ja mein Kind keinen Unterhalt mehr und der kann dann zumindest in Teilen durch die 50% Miete gedeckt werden. Ich will aber natürlich auch meiner Freundin etwas faires bieten und ihr damit weiterhin ein Wohnrecht einräumen zu einem fairen Preis. Was meint ihr?

Jetzt könnte es natürlich sein, dass meine Freundin einen neuen Partner kennenlernt nach meinem Tod (damit habe ich auch kein Problem), aber wenn dieser dann in die Wohnung einziehen sollte, müsste auch die Miete auf 100% der ortsüblichen Vergleichsmiete hochgehen.

Sollte ich nach dem 25. Geburtstag meines Kindes versterben, soll meine Freundin natürlich auch nicht leer ausgehen, aber das würde ich dann regeln, wenn ich in die Nähe dieser Grenze komme, weil ich einfach noch nicht weiß, ob meine Freundin und ich mal heiraten, wie sich das Verhältnis zu meinem Kind weiterentwickelt und ob ich die Wohnung nicht später mal verkaufe, wenn ich in Rente gehe etc.

Jetzt besitze ich natürlich noch mehr als die selbst bewohnte Eigentumswohnung, nämlich zwei vermietete Wohnungen und ein sechsstelliges Depot und weitere Assets, in Summe ordentlich 6-stelliger weiterer Wert. Was passiert gesetzlich, wenn mein Kind noch nicht 18 ist? Wer verwaltet das?

Die Exfreundin und Mutter soll weiterhin den Unterhalt für das Kind bezahlt bekommen, da gibt es ja die Düsseldorfer Tabelle an der man sich orientieren kann - ich zahle aktuell sogar noch 30% mehr, weil es ja für mein Kind ist und es mich nicht einschränkt. Das sollte aus dem "Rest" auf jeden Fall finanziert werden.

Klar ich kann natürlich jetzt zu einem Anwalt/Notar laufen und das regeln und bin dann durch den Wert einige Tausend Euro los, aber wahrscheinlich gibt es keinen anderen Weg, oder?

Mich stört daran eben, dass es nur temporär ist und ich das alle paar Jahre gerne überarbeiten würde, je nach dem wie sich mein Leben weiter entwickelt.

Auch habe ich noch eine Schwester mit zwei Kindern und eine Mutter, die natürlich auch nicht leer ausgehen sollten und im Rahmen des jeweiligen Freibetrags auch etwas vom Kuchen abhaben sollen.

 

Wie regelt ihr das?

 

 

 

 

 

 

 

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 5. August 2022 17:26
Natman und Judge Dredd mögen das
Siduva
(@siduva)
Freiheitskämpfer Silber

Ich lebe in einer anderen Familienkonstellation, meine aber (ohne Gewähr), dass die Konstellation in Deinem Fall recht simpel ist: Solange Du nicht heiratest oder weitere Kinder bekommst ist Dein Kind momentan Alleinerbe. Solange Dein Kind nicht volljährig ist, wäre die Mutter (bzw. die anderen Sorgeberechtigten) Vermögensverwalterin für das Kind bis zu dessen Volljährigkeit.

Möchtest Du weitere Dinge darüber hinaus regeln (Berücksichtigung von Freundin, Eltern, Geschwistern etc.), müsstest Du ein Testament machen, dass Du dann jederzeit bei Bedarf anpassen könntest. Allerdings klingt der Plan mit Wohnrecht für Freundin, Mietzahlungen an das Kind bis 25 in ggf. unterschiedlicher Höhe, Unterhalt usw. nicht sonderlich trivial, so dass ich da auf jeden Fall zum Notar gehen würde um mich beraten zu lassen.

Generell würde ich nochmal überlegen bzw. auf Beratung zurückgreifen, was Du überhaupt alles regeln und welche Fälle Du wie lange nach Deinem Ableben berücksichtigen möchtest. Nicht alles was man regeln kann ergibt auch Sinn. Die Mietzahlungen in Abhängigkeit der Lebenssituation Deiner Freundin zu regeln erscheint mir persönlich zu kleinteilig.

Wir haben jedenfalls als Eheleute ein Berliner Testament.

Wenn es minderjährige Kinder mit Ex-Partnern gibt kenne ich die meisten Fälle derart, dass im Testament einer anderen Person als dem Ex-Partner das Vermögensverwaltungsrecht zugesprochen wird. Wohl also jenen, die in Einvernehmen mit Ex-Partnern leben, es scheint die Minderheit zu sein Wink  

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. August 2022 17:53
Judge Dredd
(@judge-dredd)
Freiheitskämpfer Gold

Wichtiges Thema, genau wie Vorsorgevollmachten und ähnliche Dinge.

 

Gerade bei hohen Vermögen würde ich immer guten anwaltlichen Rat einholen. Der Anwalt oder die Anwältin (idealerweise Fachanwalt oder Fachanwältin) wird dann  deine gesamte Situation fundiert einschätzen und dich verbindlich beraten bei der Gestaltung des Testaments.  Es können dann auch steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. generell sollte dann das Testament immer an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden( in einen Jahrzehnten gibt es z.b viel mehr Vermögen und Assets bei dir).  

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. August 2022 21:46
Yakari mag das
Yakari
(@yakari)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @nonkonform1977

Klar ich kann natürlich jetzt zu einem Anwalt/Notar laufen und das regeln und bin dann durch den Wert einige Tausend Euro los, aber wahrscheinlich gibt es keinen anderen Weg, oder?

Du erwartest sicher keinen fachkundigen juristischen Rat für deinen Einzelfall zum Nulltarif. Alles andere sind nur Erfahrungssätze, die dir so richtig nicht weiterhelfen werden...

In deinem Fall sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen, zB bei deiner Freundin das Thema Erbschaftssteuer (auch bzgl. der vergünstigten = halb geschenkten Miete). Womöglich möchtest du nicht, dass dein Kind bzw. dessen Sorgeberechtigte sich mit deiner Freundin schon um die Haushaltsgegenstände übel zofft, vielleicht wäre es sinnvoll, deiner Freundin deine Möbel, Pfannen usw. zu überlassen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. August 2022 22:22