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Unstimmigkeit nach Auszug mit Vermieter

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Heisenberg
(@heisenberg)
Verdienter Freiheitskämpfer

Hallo liebe Community,

ich weiß nicht ob es hier hin passt (wenn nicht, bitte löschen @Maschinist), aber ich hoffe ihr könnt mir hierbei helfen:

Ich bin am 31.08 aus unserer ersten Wohnung zu Studienzeiten ausgezogen. Soweit alles gut. Nun habe ich mit der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter eine Rechnung erhalten. Ende Oktober wurde ein durch Fett verstopftes Rohr in der Küche entdeckt und gereinigt. Nun fordert der Vermieter von mir Regress. Im Abnahmeprotokoll am Auszugstag wurde dahingehend alles ohne Beanstandung protokolliert. Wir hatten in der Küche auch keine Probleme mit dem Rohr oder ähnliches. 

Ich habe meinem Vermieter dann folgende Mail geschrieben:

Sehr geehrter Herr XXX,
 
ich bin doch sehr überrascht über Ihre nachträgliche Regressforderung aufgrund einer Rohrverstopfung im Küchenstrang durch Fett und Schlamm. Hiermit bestreite ich unser Verschulden an der nachträglich aufgetauchten Rohrverstopfung. Aus Ihren beigelegten Unterlagen/Rechnungen konnte ich leider nicht erkennen, wie Sie unser Verschulden an der Rohrverstopfung nachweisen und woraus hervorgeht, dass die Verstopfung schon bei der Wohnungsabnahme am 31.08.2020 bestanden hat. Auch wurde zu diesem Umstand im Wohnungsübergabeprotokoll keinerlei Bezug genommen. Aus der Rechnung der Firma XXX geht hervor, dass die Arbeiten am Rohr erst zwei Monate nach unserem Umzug, am 30.10.2020, stattgefunden haben. Somit müssten Sie zunächst nachweisen, dass das Rohr im Küchenstrang bereits am 31.08.2020 und nicht erst später verstopft war und zusätzlich einen Nachweis über unser angebliches Verschulden erbringen.
 
Zudem haben Sie mir Ihre Regressforderung erst mit der Ankunft ihrer Post am 20.03.2021 mitgeteilt. Mithin sind Ihre Ansprüche jeglicher Art gegenüber uns als ehemalige Mieter bereits nach einem Zeitraum von sechs Monaten nach Schlüsselübergabe (somit am 28.02.2021) verjährt. 
Ich erwarte somit die kurzfristige Zahlung unseres Restguthabens aus der Kaution  bis spätestens 01.04.2021 auf mein folgendes Girokonto 
 
XXX
 
Sollte der o.g. Betrag bis zum 1. April 2021 nicht auf meinem Konto eingehen, werde ich in dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt für die Durchsetzung meiner Ansprüche hinzuziehen.
 
Als Antwort habe ich heute folgende Mail von meinem Vermieter erhalten:
Hallo Herr XXX,

in Abstimmung mit unserem Vertragsanwalt und Haus+Grund  kann ich mich Ihrer Meinung nicht anschließen. 
Ihr Nachmieter hat seine Nutzung der Küche erst zu einem späteren Zeitpunkt  aufgenommen.  Eine Verfettung des Küchenabwasser Strangs  erfolgt immer sehr langsam. Bei unserer gemeinsamen Wohnungsabnahme ist eine Abflussprüfung nicht erfolgt.
Nach der derzeitigen aktuellen Rechtsprechung geht die Beseitigung von Fett-und /Schlammablagerungen in der Küchen Stichleitung grundsätzlich zu Lasten des verursachenden Mieters.   
Ich erwarte nunmehr kurzfristig  Ihre Zahlung. Andernfalls muss mein Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
Mit noch freundlichen Grüßen
 
 
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Falls ihr euch fragt, wieso ich direkt mit dem Anwalt gedroht habe: Unser ehemalige Vermieter ist gelinde gesagt sehr geizig und versucht jeden cent an die Mieter abzuwälzen und kümmert sich überhaupt nicht um die Instandhaltung der Wohnungen. Dementsprechend sind die Wohnungen auch sehr marode.
 
Vielen Dank im Voraus
Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 24. März 2021 22:24
Judge Dredd und Natman mögen das
Natman
(@natman)
Freiheitskämpfer Gold

Ich hätte jetzt gesagt dass so ein Rohr mit den Jahren verstopft u das eine normale Abnutzung ist. Ich würde wegen so einer Lappalie als Vermieter nicht herum tun ehrlich gesagt. 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 24. März 2021 22:38
Judge Dredd
(@judge-dredd)
Freiheitskämpfer Gold

Hey Sonny, 

wie immer keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung. 

 

ohne den Mietvertrag und Details zu kennen, hast du Erstmal sehr gut reagiert. §548 BGB verkürzt Regressansprüche des Vermieters auf 6 Monate. Stichtag ist, wie du schreibst, die Übergabe der Wohnung. daher müsste hier schon Schluss sein. Die Frage der Verjährung kann ich nicht abschließend abschätzen, aber hier wird maßgeblich drauf ankommen.

 

unabhängig davon ist es jedoch Grds Sache des Vermieters die Kosten zu tragen. Er könnte einen Mieter für die Beseitigung nur in Anspruch nehmen,wenn die Verstopfung durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch mithin schuldhaft entstanden ist. Quasi eine Beschädigung vorliegt.  Die Beweislast hierfür hat im Prozess grds der Vermieter. 

Jetzt gibt es aus meiner Sicht folgende Möglichkeiten. Der Vermieter beharrt auf der Forderung und wird die Forderung gerichtlich geltend machen oder er rechnet mit der Kaution, die ja noch nicht abgerechnet zu sein scheint, auf und zahlt dir diese nur teilweise. 

Für dich besteht das größte Risiko wenn die Verjährung nicht eingetreten sein sollte in einem gedachten Gerichtsverfahren darin, dass ein  Sachverständiger vom Gericht beauftragt wird und feststellt es lag an euch. Die Kosten dürften dann den Wert der Kaution deutlich übersteigen. Das kann dann entweder das Verfahren sein wo der Vermieter dich verklagt, oder falls er die Kaution verrechnet das Verfahren wo du ihn auf Kautionrückzahlung verklagst. 

ich würde entweder einen Deal versuchen , z.b er behält einen Teil der Kaution, wenn du weiteren Stress vermeiden willst ,oder wenn du dir bei der Verjährung sicher bist es draufankommen lassen. Für den Fall das es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt oder du aktiv die Kaution einklagen möchtest, würde ich dir raten  einen versierten Anwalt mit der Interessenvertretung zu beauftragen.

viele Grüße 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 24. März 2021 22:50
Heisenberg
(@heisenberg)
Verdienter Freiheitskämpfer

@judge-dredd

Ich habe über den Mieterverein eine Mietrechtschutzversicherung ohne selbstbeteiligung. Ich denke ivh werde es auf die Klage ankommen lassen. Das Gespräch mit dem Mieterverein findet allerdings erst am 7.4 statt

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 24. März 2021 22:55
Natman mag das
Judge Dredd
(@judge-dredd)
Freiheitskämpfer Gold

@sonny

gut, da kannst du da noch eine Meinung einholen. Bis dahin dürfte wegen Ostern auch nichts passieren im Sinne von Zustellung einer Klage oder Mahnbescheid. 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 24. März 2021 23:00
Natman mag das
Heisenberg
(@heisenberg)
Verdienter Freiheitskämpfer

@judge-dredd

 

unser ehemalige vermieter versucht es halt auch immer wieder. Wenn er dann auf Mieter trifft die keine Ahnung haben oder keine Lust auf den Stress haben dann hat er schon gewonnen.

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 24. März 2021 23:06
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold

Um  was für einem Betrag handelt es sich denn bei einer Abfluss Reinigung?

Wir hatten bei unserer letzten Übergabe der Einliegerwohnung übersehen, dass die Katzen vom Vormieter mit ihren Krallen lauter nadelfeine Löcher in die Türen gemacht haben. 

Ich hatte es im Übergabeprotokoll nicht vermerkt, also ist die Haftpflicht des Mieters nicht dafür aufgekommen. Ein befreundeter Anwalt meinte, es wird sehr schwer werden das vor Gericht durchzusetzen, folglich haben wir es sein lassen. 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 25. März 2021 06:16
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber

Es kann sich ja hier um keine große Summe handeln. Ein verfetteter Abfluss ist in ein paar Minuten mit einer Spirale wieder frei. Das kann somit maximal 1 Handwerker-Stunde plus evtl. ein neues Siphon sein - also keine 100 €.

Von daher: Ich würde es hier nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Zumal du - abgesehen von einer evtl. Verjährung - wahrscheinlich schlechte Karten haben wirst. Wenn es nämlich so ist, wie dein Vermieter schreibt, dass die Küche lange Zeit nicht in Betrieb war, dann stammt der verfettete Abfluss ja tatsächlich von dir. Versteh mich nicht falsch, ich finde das Vorgehen deines Vermieters auch eher Fragwürdig, aber so sind halt manche Leute...
Versuche am besten einen Deal zu machen, z.B. 50-50. Und wenn das nicht klappt, dann zahl halt die Rechnung und die Sache ist erledigt.

Zum Thema Mieterbund:
Meine persönlichen Erfahrungen mit dem Mieterbund und deren Anwälten sind durchweg schlecht. Ich bin selbst Vermieter und hatte zwei mal mit Anwälten vom Mieterbund zu tun, auch einmal vor Gericht... die haben ihren Mandanten leider so garnicht weitergeholfen, ganz im Gegenteil. Das ist jetzt nur meine subjektive Meinung und vielleicht hatten die beiden Mieter mit ihren Anwälten auch einfach nur Pech, aber mir stellt sich halt schon die Frage, was man für 80 € pauschal im Jahr überhaupt erwarten kann... Wenn du also mit der Sache vor Gericht gehen willst, dann such dir (wie von @judge-dredd bereits empfohlen) einen versierten Fachanwalt für Mietrecht und verlasse dich nicht auf irgendeinen dir vom Mieterbund zugeteilten Anwalt. Du willst doch bei einer Gerichtsverhandlung so wenig wie möglich dem Zufall überlassen, oder?

AntwortZitat
Veröffentlicht : 25. März 2021 06:21
Heisenberg
(@heisenberg)
Verdienter Freiheitskämpfer

@der-autodidakt

 

es handelt sich um genau zu sein um 400€.

Aber das der Vorgang verjährt ist, ist doch glasklar oder irre ich mich da? 6 monate beträgt die Verjährungsfrist und diese ist ende Februar abgelaufen

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 25. März 2021 07:40
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold
Veröffentlicht von: @sonny

Aber das der Vorgang verjährt ist, ist doch glasklar oder irre ich mich da? 6 monate beträgt die Verjährungsfrist und diese ist ende Februar abgelaufen

Wenn du dir da ganz sicher bist dann steht dir ja nichts im Wege.

Ich würde trotzdem schauen ob du einen Anwalt findest der dir die Verjährungsfrist an einem Präzedenzfall belegt...

Es würde mich ziemlich ärgern die Verfahrenskosten tragen zu müssen, weil man sich auf Aussagen aus dem Internet verlassen hat.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 25. März 2021 08:08
Gschaftlhuaba
(@gschaftlhuaba)
Aktiver Freiheitskämpfer

Hallo Sonny,

ich meine, dass Du das Recht hast den Mangel selbst zu beseitigen. (Bitte korrigieren falls ich da falsch liege)

Da es sich nur um einen verstopften Küchenabfluss handelt, kann man das ja durchaus selber lösen oder du hast einen Bekannten der sowas kann oder du lässt dir von einem Handwerker ein Alternativangebot machen. Ich bin immer für Vermeidung von Rechtsstreits und für pragmatische Lösungen. 

Falls selber Reinigen nicht in Frage kommt, würde ich auch einen 50:50 Deal anstreben und falls dein Alternativangebot zur Reinigung billiger als die 400€ ist, wäre es ja eh win-win. 

Viele Grüße,

Gschaftlhuaba

AntwortZitat
Veröffentlicht : 25. März 2021 08:23
Robi mag das
Praezisionsminister
(@praezisionsminister)
Verdienter Freiheitskämpfer

Andere Frage: Bist Du dir da eines Fehlverhaltens bzgl. des Abflusses bewusst oder fällt es aus Deiner Sicht unter normale Nutzung?

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Veröffentlicht : 25. März 2021 08:34
Heisenberg
(@heisenberg)
Verdienter Freiheitskämpfer

@robi

die Verfahrenskosten wären ja so oder so über den Mieterrechtsschutz abgedeckt bei mir

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 25. März 2021 08:40
Heisenberg
(@heisenberg)
Verdienter Freiheitskämpfer

@praezisionsminister

 

Nein mMn fällt es unter normaler Nutzung. Wir sind nur ein 2-personen Haushalt und haben die Küche kaum benutzt, da wir viel außerhalb bestellt haben. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es an den alten Rohren und Leitungen des Vermieters liegt. Nach unserem Einzug hatten wir ein verstopftes Rohr in der Toilette. Der gerufene Handwerker meinte auch, dass in der Wohnung alle Rohre ausgewechselt werden sollen, der Vermieter aber zu geizig dafür ist.

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 25. März 2021 08:43
Judge Dredd
(@judge-dredd)
Freiheitskämpfer Gold

@gschaftlhuaba

Moin, im Wohnraummietrecht ist es anders als im Kauf oder Werkvertragsrecht. Zudem sind ja hier keine Mängel, sondern es geht ja eher in Richtung Schaden.  Hier gibt es im Mietrecht kein Recht auf Selbstvornahme bei Schäden, es bleibt bei den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kann der Geschädigte  bei Schadensersatz ,was er in der Regel immer tut, den Schadensersatz in Geld wählen.

 

@Sonny (wie immer keine Rechtsberatung) bei 400 Euro würde ich, falls du es anteilig oder ganz in Form ein Deals zahlen willst, auch nicht deine Haftpflicht einschalten. Meistens gibt es sowieso Selbstbehalte und bei so kleineren Schäden ist das Risiko zu groß, dass bei zahlreichen solcher Fälle die Haftpflicht einen rausschmeist. Haftpflicht soll ja vor schmerzhaften hohen oder gar existenzbedrohenden Schäden schützen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 25. März 2021 08:45
Praezisionsminister
(@praezisionsminister)
Verdienter Freiheitskämpfer
Veröffentlicht von: @sonny

 Der gerufene Handwerker meinte auch, dass in der Wohnung alle Rohre ausgewechselt werden sollen

Gibt es dafür eine Art Gutachten oder was Schriftliches?
Könnte falls es juristisch relevant wird wichtig werden.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 25. März 2021 08:47
Seite 1 / 2