Sozialabgaben und Ü...
 
Nachrichten
Nachrichten löschen

Sozialabgaben und Überstunden

Feivel2000
(@feivel2000)
Freiheitskämpfer Silber

Guten Tag,

ich bin mit meinem Einkommen von 56.000€ pro Jahr/4.666€ pro Monat ziemlich dicht an den Beitragsbemessungsgrenzen (GKV 4.687,50€, RV/ALV 6.450€).

Ich kann praktisch unbegrenzt Überstunden machen die ich mir auch auszahlen lassen kann. Schon ab einer Überstunde überschreite ich die BBG für die GKV, ab ~60 die für die RV.

Anders als bei der Lohnsteuer, wird ja kein GKV-Jahresausgleich gemacht, und dann Beträge nachverlangt oder erstattet. Kann, aufs Jahr gerechnet, der Zeitpunkt der Auszahlung einen Unterschied bei der absoluten Höhe machen?

 

vg

Feivel!

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 3. Juni 2020 14:01
Judge Dredd und Maschinist mögen das
Meex
 Meex
(@meex)
Freiheitskämpfer Silber

...Anders als bei der Lohnsteuer, wird ja kein GKV-Jahresausgleich gemacht, und dann Beträge nachverlangt oder erstattet. Kann, aufs Jahr gerechnet, der Zeitpunkt der Auszahlung einen Unterschied bei der absoluten Höhe machen?...

Für die Sozialversicherungsbeiträge wird dieser Abgleich ständig vorgenommen. Er nennt sich SV-Luft.

In Monaten in denen Du unter der BBG liegst wird eine sogenannte SV Luft gebildet, die dann in Monaten mit Einkommen über der BBG verrechnet bzw. verbeitragt wird.

Aufs Jahr gesehen spielt der Auszahlungszeitpunkt keine Rolle. 

Beste Grüße

Meex

AntwortZitat
Veröffentlicht : 3. Juni 2020 15:32
Judge Dredd und Maschinist mögen das
Feivel2000
(@feivel2000)
Freiheitskämpfer Silber

@meex

Danke, es hätte mich auch gewundert, wenn es anders gewesen wäre... Nein, eigentlich doch nicht :-)

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 3. Juni 2020 16:21