Guten Tag,
ich bin mit meinem Einkommen von 56.000€ pro Jahr/4.666€ pro Monat ziemlich dicht an den Beitragsbemessungsgrenzen (GKV 4.687,50€, RV/ALV 6.450€).
Ich kann praktisch unbegrenzt Überstunden machen die ich mir auch auszahlen lassen kann. Schon ab einer Überstunde überschreite ich die BBG für die GKV, ab ~60 die für die RV.
Anders als bei der Lohnsteuer, wird ja kein GKV-Jahresausgleich gemacht, und dann Beträge nachverlangt oder erstattet. Kann, aufs Jahr gerechnet, der Zeitpunkt der Auszahlung einen Unterschied bei der absoluten Höhe machen?
vg
Feivel!
...Anders als bei der Lohnsteuer, wird ja kein GKV-Jahresausgleich gemacht, und dann Beträge nachverlangt oder erstattet. Kann, aufs Jahr gerechnet, der Zeitpunkt der Auszahlung einen Unterschied bei der absoluten Höhe machen?...
Für die Sozialversicherungsbeiträge wird dieser Abgleich ständig vorgenommen. Er nennt sich SV-Luft.
In Monaten in denen Du unter der BBG liegst wird eine sogenannte SV Luft gebildet, die dann in Monaten mit Einkommen über der BBG verrechnet bzw. verbeitragt wird.
Aufs Jahr gesehen spielt der Auszahlungszeitpunkt keine Rolle.
Beste Grüße
Meex
Danke, es hätte mich auch gewundert, wenn es anders gewesen wäre... Nein, eigentlich doch nicht :-)