Lästiger aber wicht...
 
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Lästiger aber wichtiger Papierkram

Natman
(@natman)
Freiheitskämpfer Gold

Frage an die FM-Schwarmintelligenz, wie handhabt ihr die Themen Vorsorgevollmacht und Testament? Ich habe seit einiger Zeit vor, mich darum zu kümmern, bin bisher aber noch nicht aktiv geworden. Es würde doch gar nicht schaden, etwas aufzusetzen und dann alle paar Jahre draufzugucken, ob es noch so passt.

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 8. März 2023 06:51
Yakari, Vroma und Maschinist mögen das
Schlagwörter für Thema
ThruHike
(@thruhike)
Verdienter Freiheitskämpfer

Wir haben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament direkt nach der Hochzeit erledigt. Mir gab es ein ruhigeres Gefühl, dass mein Mann bei Bedarf alles für mich regeln kann.

Der Notar hat allerdings darauf hingewiesen, dass mein Mann nun zwar generell Vollmachten über alle Konten hat, es aber dauert, bis eine Bank das im Zentralregister geprüft hat. Deshalb ist es ratsam, bei Banken zusätzlich Vollmachten abzuschließen falls nicht schon vorhanden.

Was das Testament betrifft, muss ich rückblickend sagen dass es das vll gar nicht gebraucht hätte. Wir wollten sichergehen, dass wir jeweils Alleinerben sind, aber sollten zB Kinder dazu kommen, wäre die gesetzliche Erbfolge wohl sinnvoller um die Steuern geringer zu halten (?).

Soweit ich weiß (jemand mit Fachwissen möge mich korrigieren) staffeln sich die Preise für diese Leistungen nach vorhandenem Vermögen, daher haben wir es jetzt schon abgeschlossen, da das ja hoffentlich "nicht besser" wird. :-)

Insgesamt war es trotzdem eine teure Angelegenheit, aber ich persönlich wollte vor allem den Teil mit der Patientenverfügung schriftlich geregelt haben.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 8. März 2023 08:47
viper2333, Vroma, Maschinist und 1 User mögen das
Ste Fan
(@ste-fan)
Verdienter Freiheitskämpfer
Veröffentlicht von: @thruhike

Was das Testament betrifft, muss ich rückblickend sagen dass es das vll gar nicht gebraucht hätte. Wir wollten sichergehen, dass wir jeweils Alleinerben sind, aber sollten zB Kinder dazu kommen, wäre die gesetzliche Erbfolge wohl sinnvoller um die Steuern geringer zu halten (?).

Soweit ich weiß (jemand mit Fachwissen möge mich korrigieren) staffeln sich die Preise für diese Leistungen nach vorhandenem Vermögen, daher haben wir es jetzt schon abgeschlossen, da das ja hoffentlich "nicht besser" wird. Smile

Ein Testament ist mmn immer sinnvoll - sei es als gegenseitige Alleinerben oder auch spaeter mit Kindern. Die Sache ist dann geregelt und Ueberraschungen (sollten) ausbleiben.
Habt ihr keine Kinder und kein Testament sind evt. vorhandene Geschwister oder Eltern in der gesetzlichen Erbfolge beruecksichtigt - unangenehme Ueberraschungen sind da durchaus moeglich...

Sind Kinder da kann der Nachlass sowie die Ansprueche des laenger lebenden Partners sauber geregelt werden. Fuer die Steuern selbst zaehlt eigentlich nur der Verwandtheitsgrad - eine geregelte Erbfolge selbst koennte sich allerdings positiv auf Freibetraege (und daher Gesamtsteuerlast) auswirken. Welcher Aufwand vonnoeten und wie die Details sind haengt natuerlich von der Hoehe des Vermoegens/Familiensituation ab.
Beim Notar ist die Hoehe des Vermoegens Grundlage fuer die Honorar-/Gebuehrenrechnung.
Beim Anwalt/Steuerberater kann man sich auch anders einigen...

Sind Kinder da und man hat Vorstellungen was man moechte ist die Gebuehr fuer eine unverbindliche Beratung beim Anwalt mmn gut angelegtes Geld.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 8. März 2023 09:32
Vossi78, ThruHike, Maschinist und 1 User mögen das
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber

Absolut wichtiges, aber leider vollkommen unterschätztes Thema! M.M.n. sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung absolut essentiell und es ist geradezu fahrlässig, sich nicht darum zu kümmern. Bei einem Testament ist es nicht ganz so brisant, weil die gesetzlich geregelte Erbfolge in den meisten Fällen zumindest nicht vollkommen abwegig ist. Komischerweise kommt diese ganze Thematik in der Finanz-Community gefühlt garnicht vor, dabei sollte es m.M.n. in den Prioritäten ganz weit oben stehen. Zumindest viel höher als die letzten Nachkommastellen irgendwo zu optimieren...

Und @thruhike hat recht: Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert (in dem Fall Vermögen). Das Vermögen wird im Übrigen auch in den Urkunden vermerkt. Ich hatte damals 4-stellige kosten, meine Lebensgefährtin blieb unter 1000 €. Und separate Bankvollmachten machen auf jeden Fall Sinn, denn die kosten nichts.

Aber bzgl. Zentralem Vorsorgeregister: Ja, die Bank oder ein Krankenhaus ect. kann da prüfen. Aber die tatsächliche Bevollmächtigung kannst du nur nachweisen, indem du dort dann mit der entsprechenden original Urkunde antanzt. Daher sollten die Urkunden such an einem gut erreichbaren Platz lagern, an den die Bevollmächtigten im Fall auch Zugriff haben (also kein eigenes Bankschließfach oder so). Bei uns ist das ein roter Ordner in einem Aktenschrank. Die Kopien, die die Bevollmächtigen bekommen reichen nicht aus!

AntwortZitat
Veröffentlicht : 8. März 2023 11:08
Vossi78, ThruHike und Yakari mögen das