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GKV, AuslandsKV bei langem Auslandsaufenthalt (Kündigung, Anwartschaft, Rückkehr)

Alter Nomade
(@pmeinl)
Freiheitskämpfer Silber

Weil zum Umgehen mit einer GKV und AuslandsKV im Falle eines langen Auslandsaufenthalts viele Halbwahrheiten kursieren hier Ergebnisse meiner Recherchen dazu. Ich bin weder ein Spezialist für diese Themen noch habe ich lange Erfahrung dazu, aber ich habe viele Quellen verlinkt damit ihr meine Aussagen selber verifizieren könnt.

Zur Kündigung einer GKV ist es nicht nötig sich aus D abzumelden oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort ausserhalb D nachzuweisen. Eine geeignete AuslandsKV alleine reicht hier völlig aus. Bei den PKV dagegen scheint eine Kündigung nur über das Abmelden aus D möglich zu sein, dazu habe ich aber nicht weiter recherchiert.

Siehe: § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V (man achte auf das ODER zwischen den Absätzen!)
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Der GKV-Spitzenverband schreibt zum Thema "Private Auslandskrankenversicherung als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall":
"
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine private Auslandskrankenversicherung für längere Aus-landsaufenthalte (z. B. Au-pair-Aufenthalt, Sabbat-Jahr) den Anforderungen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall entspricht. Betroffen von dieser Fragestellung sind die Fallkonstel-lationen, bei denen das deutsche Krankenversicherungsrecht Anwendung findet, weil der Wohn-sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Mitglieds (vgl. § 3 SGB IV in Verb. mit §30 SGB I) trotz sei-nes vorübergehenden - unter Umständen auch mehrjährigen - Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland besteht. Würde eine private Auslandskrankenversicherung die Voraussetzungen ei-ner anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall erfüllen, wäre die Mitgliedschaft der nach §5Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherten mit dem Ablauf des letzten Tages vor dem Auslandsaufent-halt zu beenden (vgl. § 190 Abs. 13 Satz 1 Nr. 1 SGB V).
"
Demnach ist der Nachweis einer als anderweitiger Anspruch geltenden AuslandsKV alleine ausreichend um eine GKV zu kündigen, also völlig unabhängig vom Meldestatus in D oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort.

Diskussionen mit der GKV kann es aber dazu geben, ob eine konkrete AuslandsKV als Absicherung im Krankheitsfall gilt. Dazu schreibt der GKV-Spitzenverband:
"
Die Anerkennung einer privaten Auslandskrankenversicherung als anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 und § 175 Abs. 4 Satz 4 SGBV setzt eine kumulative Erfüllung folgender Anforderungen voraus
a) Der Versicherungsvertrag beinhaltet die Absicherung eines Auslandsaufenthalts, der über die Dauer von 42 Tagen hinaus geht.
b) Der Leistungskatalog des Versicherungsvertrags entspricht der Art nach - nicht dagegen dem Umfang nach - den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es genügt, dass die wichtigsten Leistungen der GKV bei der ambulanten und stationären Heilbehandlung vorgese-hen sind.

Die Anerkennung einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall unter vorgenannten Voraus-setzungen beschränkt sich nicht auf die Verträge, die bei einem in Deutschland zum Geschäfts-betrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen zustande kommen.
"

Die Wiederaufnahme in die GKV ist für gesetzlich Pflichtversicherte problemlos.

Freiwillig in der GKV Versicherte dagegen haben keinen Anspruch auf Wideraufnahme wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (ob sich das auf das Einkommen bei Ausreise oder Rückreise bezieht weiss ich nicht). In diesem Fall ist eine Anwartschaft ratsam, kostet ca. 50€/Mon.

Um seinen Anspruch in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss man innerhalb der letzten 10J mindestens 2J lang Beiträge für die Pflegeversicherung gezahlt haben. Dazu kann man bei der GKV eine Anwartschaft inkl. PV abschliessen.

Es gibt Fälle in denen Versicherte bei der Wiederaufnahme in ihre GKV Beiträge über viele Jahre nachzahlen mussten weil sie keine durchgängige AuslandsKV nachweisen konnten. Also unbedingt eine geeingnete AuslandsKV abschliessen. Auch sollte man nicht einfach ins Ausland "verschwinden", ohne den Status mit seiner KV geklärt zu haben, das kann einen später böse einholen z.B. Anhäufung von Beitragsschulden.

Weitere Infos finden sich hier:
Gesetzliche Krankenversicherung: Kündigung und Wiederaufnahme bei Auslandsaufenthalt
Mythos: Anwartschaft & Wiederaufnahme in die Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt

Gue Auskünfte bekommt man vom "GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)".

Ich selbst bin freiwillig in der GKV mit Renten unter der Versicherungspflichtgrenze. Werde trotzdem auch für Reisen in denen ich meinen Anspruch in der Pflegeversicherung nicht verlieren würde eine Anwartschaft beantragen, weil ich meinen Anspruch nicht aus Schusseligkeit verlieren will und um Überraschungen mit möglichen Gesetzesänderungen oder eventuelles Gezerfte beim wieder in meiner GKV anmelden zu vermeiden, das sind mir die 50€/Mon wert.

Für meine Langzeitreisen werde ich eine AuslandsKV abschliessen. Vermutlich die HanseMerkur AuslandsKV RKL (bis 5J). Diese beinhaltet KV für 3Wo pro Jahr Heimaturlaub (Vorsicht! das gilt nicht für die ähnliche HanseMerkur 365). Da man die RKL vor der abgeschlossenen Dauer beenden kann ist es wohl sinnvoll sie im Zweifel eher zu lang abzuschliessen um Verlängerungen zu vermeiden. Sie gilt nur bis 75J.
Es gibt keine Gesundheitspfrüfung, aber absehbare Folgen von Vorerkrankungen sind ausgeschlossen (Einschränkung der Leistungspflicht in den Versicherungsbedingungen lesen).
Bei Vorerkrankungen könnte es vielleicht hilfeich sein, sich vor der Abreise vom behandelnden Arzt bestätigen zu lassen, dass bei fundierter Einschätzung des medizinischen Risikos während der Reise nicht mit Komplikationen und Behandlungsbedürftigkeit aufgrund der bestehenden Vorerkrankung gerechnet werden muss.
Für Leute mit wechselnden Aufenthaltsorten im Ausland könnte folgende Spitzfindigkeit im Kleingedruckten der RKL relevant sein: "Als Unterbrechung der Auslandsreise gilt die vorübergehende Rückkehr ins Heimatland, wenn die versicherte Person danach an den Ort ins Ausland zurückkehrt, an dem sie sich vorher befunden hat." Keine Ahnung wozu das gemeint ist - kann man aber auf Wunsch ändern lassen: "Entgegenkommend können wir Ihnen bei Abschluss des Vertrages bestätigen, dass die Reise auch in einem anderen Land fortgesetzt werden kann entgegen den Bedingungen."

Parallel prüfe ich ob und zu welchen Konditionen mich die lebenslange AuslandsKV BDAE Expat Infinity nehmen würde. Das wäre eine Möglichkeit für älter 75J. Für die ist eine Gesundheitsprüfung nötig. Sie bietet sogar eine Anwartschaft. Diese kann man für einen langen Heimataufenthalt nutzen oder bevor man die KV überhaupt aufleben lässt um sich einen jüngeren Gesundheitszustand zu sichern.

Übrigens zahlt die DRV auf Antrag den üblichen Zuschuss auch für die AuslandsKV, für die Anwartschaft aber nicht. KV-Zuschuss für GKV-Anwartschaft und Auslandsreiseversicherung?

Werde mein Bankkonto bei der DKB behalten und ggf. Wise zum Überweisen ins Ausland verwenden. Übrigens scheint man bei der DKB und anderen online Banken auch ohne Deutschen Wohnsitz ein Konto eröffnen zu können. Auch scheint man ein mit Wohnsitz in D aufgemachtes Konto beim Abmelden nicht zu verlieren. Die DKB verschickt zwar eine Notfall Visa-Karte ins Ausland (die geht aber nicht am ATM), aber nicht eine neue Karte wenn die alte abgelaufen ist.

Generell merke ich wie ich mit dem Alter immer schusseliger werde und plane deshalb alles (auch meine Finanzen) so, dass ich im höheren Alter möglichst wenig entscheiden muss oder falsch machen kann.

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 9. April 2021 20:02
Roman, Yakari, Maschinist und 1 User mögen das
Yakari
(@yakari)
Freiheitskämpfer Silber

„Freiwillig in der GKV Versicherte dagegen haben keinen Anspruch auf Wideraufnahme wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (ob sich das auf das Einkommen bei Ausreise oder Rückreise bezieht weiss ich nicht)."

 

SGB 5:

§ 227 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung und bisher nicht Versicherter

Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherungspflichtigen gilt § 240 entsprechend.“

->also ganz normale Beitragsrundsätze, zur Not den Regelbeitrag zahlen und gleichzeitig, Monat für Monat wieder, Erstattung beantragen (sonst kommt man nicht an die Verzinsung mit 4 % p.a.!) und im ersten Jahr die niedrigeren Beiträge nachweisen und Erstattung der Differnz sowie Verzinsung beantragen.

 

 

 

„Es gibt Fälle in denen Versicherte bei der Wideraufnahme in ihre GKV Beiträge über viele Jahre nachzahlen mussten weil sie keine durchgängige AuslandsKV nachweisen konnten. Also unbedingt eine geeingnete AuslandsKV abschliessen. Auch sollte man nicht einfach ins Ausland "verschwinden", ohne den Status mit seiner KV geklärt zu haben, das kann einen später böse einholen z.B. Anhäufung von Beitragsschulden.“

 

Bei Beitragsschulden kann man noch einiges über Erlass regeln (z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__256a.html ). Da es regelmäßig um viele tausend Euro gehen dürfte (und das Ruhen des Versicherungsanspruches...), empfiehlt sich der Gang zum Fachanwalt für Sozialrecht!

AntwortZitat
Veröffentlicht : 9. April 2021 21:16
Judge Dredd mag das
Roman
(@roman)
Freiheitskämpfer Silber

@pmeinl

Ich stand letzes Jahr ebenfalls vor der Wahl einer langfristigen Auslandskrankenversicherung. Ich habe mir viele internationale Krankenversicherungen weltweit detailliert angeschaut und kann jedem nur empfehlen mehrere Anbieter zu vergleichen.

Wichtig waren mir insbesondere:

Internationale Anerkennung. Viele Krankenhäuser im Ausland akzeptieren eher internationale Versicherungen wie Cigna und Axa als unbekannte Nischenanbieter. Niemand will in die Situation kommen wenn schnelle ärztliche Hilfe notwendig ist erst das Krankenhaus von der Existenz bzw. Solvabilität der Versicherung überzeugen zu müssen.

Weltweite und freie Arztwahl. Oftmals schreiben Versicherungen vor, Ärzte und Krankenhäuser im eigenen Netzwerk nutzen zu müssen. Gut möglich dass in bestimmten Regionen erst weite Anfahrtswege in Kauf genommen werden müssen. USA-Aufenthalte sind generell nur sehr teuer versicherbar, jedoch zahlt man bei einigen Versicherungen auch ähnliche Aufpreise für einige europäische und asiatische Länder.

Unabhängigkeit der Versicherung vom Wohnort. Oftmals machen Versicherungen die Höhe der Prämien abhängig vom Wohnort und legen fest dass ärztliche Leistungen dort beziehen sind. Das ist schön wenn man in einem Billigland wohnt und gesund von niedrigen Prämien profitiert - aber wer will sich schon dort bei ernsten Krankheiten behandeln lassen? Zudem können heftige Prämienerhöhungen drohen wenn man in höherpreisige Länder zieht.

Keine Laufzeitbegrenzung oder Altersgrenze. Wer auf unbestimmte Zeit ins Ausland gehen will sollte sichergehen dass solche nicht existieren. Problematisch ist, dass die Liste der Vorerkrankungen mit zunehmenden Alter tendenziell immer länger wird und damit auch schwieriger eine Ersatzversicherung zu finden.

Der Umfang der Versicherungsleistungen variiert insbesondere bei Leistungen die schnell sehr teuer werden können, z.B. chronische Krankheiten, regenerative Massnahmen und Hospiz. Hier muss man wirklich in die Details gehen und vergleichen.

 

 

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 10. April 2021 08:11
Yakari und Herr Vorragend mögen das
Herr Vorragend
(@herr-vorragend)
Freiheitskämpfer Gold

@roman 
Für welche Interlationale voll KV hast du dich entschieden?
Hast du erfahrungen mit Passportcard?

AntwortZitat
Veröffentlicht : 10. April 2021 11:54
Roman
(@roman)
Freiheitskämpfer Silber

@pascal

Nein, ich habe keine Erfahrung mit Passportcard. Die Idee mit der Kreditkartenfunktion ist gut und der Leistungsumfang sieht ziemlich ähnlich aus wie direkt bei Allianz. Die war meiner Erfahrung nach relativ teuer und berechnet ausserdem die Prämien auf Basis des Wohnorts (siehe oben).

Ich möchte hier keine Werbung für einen Anbieter machen. Wen es interessiert, der kann mir gerne eine PM schicken.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 10. April 2021 17:06
Alter Nomade
(@pmeinl)
Freiheitskämpfer Silber

@pascal

Hatte mal über die STA (leider jetzt insolvent) eine Langzeit-AuslandsReiseKV der Allianz, dazu gab es auch eine aufladbare Kreditkarte der Allianz. Diese "Real-Time Notfallkarte" gibt es auch bei der Allianz direkt, aber scheinbar nur AuslandsReiseKV bis 1J.

Bei der von dir erwänten Passportcard stört mich, dass die Kontaktinfos wollen bevor man sich die Versicherungsbedingungen ansehen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 10. April 2021 21:30
Alter Nomade
(@pmeinl)
Freiheitskämpfer Silber

Ergänzungen zu meinem Post:

Die DRV zahlt für freiwillig GKV-Versicherten den KV-Zuschuss zur privaten KV auch für Auslands(Reise)KV, solange man sich nur vorübergehend also nicht gewöhnlich im Ausland aufhält, siehe KV-Zuschuss für GKV-Anwartschaft und Auslandsreiseversicherung?

Eine Anwartschaft in der GKV kann auch sinnvoll sein zum Erfüllen der 9/10 Regel für einen Anspruch auf die KVdR.

Auslands(Reise)KV wie die HanseMerkur RKL sind wohl nicht geeignet wenn man einen Wohnsitz im Reiseland hat, vgl. z.B. §4.4 der Versicherungsbedingungen der RKL.

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 11. April 2021 06:46
Roman
(@roman)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @pmeinl

Werde mein Bankkonto bei der DKB behalten und ggf. Wise zum Überweisen ins Ausland verwenden. Übrigens scheint man bei der DKB und anderen online Banken auch ohne Deutschen Wohnsitz ein Konto eröffnen zu können. Auch scheint man ein mit Wohnsitz in D aufgemachtes Konto beim Abmelden nicht zu verlieren. Die DKB verschickt zwar eine Notfall Visa-Karte ins Ausland (die geht aber nicht am ATM), aber nicht eine neue Karte wenn die alte abgelaufen ist.

Ob ein Bankkonto bestehen bleiben kann, kommt u.U. darauf an wohin man zieht. Eine Wohnsitzverlagerung in die USA wird wahrscheinlich ein Kündigungsgrund sein, genau wie der Wegzug in Länder die mit Sanktionen belegt sind.

Auch wenn es möglich ist Konten zu behalten kann es Schwierigkeiten geben. Die DKB verschickt meines Wissens wie auch andere Banken auch z.B. keine Post an PO-Boxen, die jedoch in vielen Ländern zwingend sind da keine Postzustellung nach Hause erfolgt.

Ich kann jedem nur empfehlen, vor Wegzug ins Ausland mit der Bank zu sprechen ob es möglich ist das Konto weiterzuführen. Ausserdem sollten neue Konten vor Wegzug ins Ausland eingerichtet werden, da es aus dem Ausland heraus ebenfalls schwierig oder unmöglich sein kann.

Generell würde ich bei deutschen Banken nicht davon ausgehen, dass sie flexibel sind und für Auswanderer geeignete Lösungen unterstützen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 11. April 2021 07:56
Judge Dredd und Natman mögen das
Alter Nomade
(@pmeinl)
Freiheitskämpfer Silber

@roman Ja, das sind wichtige Aspekte zu deutschen Banken für Auslandsaufenthalte.

Sich für lange Aufenthalte nur auf eine bestehende Deutsche Bankverbindung verlassen sollte man nicht. Aber ich würde immer versuchen wenigstens eine Deutsche zu behalten.

Schwierigkeiten schon nur mit Bezug zur USA hatte ich auch schon: Die Deutsche ING hat mein Depot (nicht das ganze Konto) gekündigt, bloss weil ich in meinen Kundendaten auch eine US-Telefonnummer (Google Fi) eintragen hatte, ohne irgendeine Rücksprache. Die wollen vermutlich Aufwände mit der IRS vermeiden.

Google FI ist übrigens eine prima Mobile Provider fürs Reisen durch die Welt: Einfach in Phnom Penh bei Ankunft den Flugmodus des Handys ausschalten und es kommt die Meldung "Welcome in Cambodia" und man hat sofort Tel und Internet. Gerade direkt nach der Ankunft, bevor man eine Möglichkeit hat eine lokale SIM zu kaufen, finde ich das sehr praktisch. Die Konditionen sind fair. Habe immer ein Dual-SIM Handy verwendet und manchmal eine billige lokale SIM parallen zu FI genutzt. Hatte mir die FI eSIM sogar ohne Wohnsitz und Aufenthalt mit meiner Adresse bei MyUS.com besorgt. Leider hat FI mir nach 2J den Datentarif gekündigt weil ich mich zu selten in den USA aufgehalten habe.

Die DKB hat meine Briefpost immerhin an meine deutsche Dropscan Adresse verschickt. Habe ich dort als abweichende Postanschrift eingetragen. Nur als ich mal mein Passwort online zurücksetzen wollte hat die Verifizierungsfrage unerwarteterweise die abweichende Anschrift erwartet und nicht die primäre.

Mit Dropscan war ich übrigens generell ausgesprochen zufrieden. Man könnte bei denen sogar seine wichtigsten Akten digitalisieren lassen. 

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 11. April 2021 11:12
Judge Dredd mag das
Herr Vorragend
(@herr-vorragend)
Freiheitskämpfer Gold

@pmeinl
Google FI muss man in den USA doch Aktivieren? Wie bist du da ran gekommen? Per Postadresse?

AntwortZitat
Veröffentlicht : 11. April 2021 12:01
Alter Nomade
(@pmeinl)
Freiheitskämpfer Silber

@pascal Dazu eine etwas längliche Antwort Smile

Vorneweg: wenn man länger als 6 Mon nicht in den USA war behält sich Google FI von den Data Plan zu suependieren. Telefon läuft wohl weiter:
"It looks like you've been using Fi abroad for over 6 months, but Fi's [terms of service] require you to use our service primarily from a US address. This means we'll need to suspend your international data roaming capabilities within 30 days, unless you start using Fi in the US again."

EDIT: Wenn man eine richtige Adresse in den USA hat und alle 6 Mon mal dort ist, dann finde ich FI eine super Lösung. Habe es aber nur bis vor ca. 1J genutzt, kenne es also aktuell nicht.

Über MyUS bekommt man eine US-Adresse. Dieser Service ist eigentlich zum Bestellen bei US-Lieferanten gedacht, die nicht ins Auland liefern. Dazu habe ich den Service auch schon genutzt und war zufrieden. Die leiten Sendungen gegen Gebühr aus den USA in andere Länder weiter, fassen sogar einzeln Lieferungen zu einer zusammen.

Habe bei Google FI meine MyUS-Adresse angegeben. Damit ging die Bestellung der eSIM durch (ich bevorzuge eSIM sowieso generell). Zuerst verweigerte die FI App die Registrierung (oder sogar die Installation?), ich glaube mit "not available in your country". Umstellen aller möglichen Settings in Android half nix. Am Ende funktioniert hat es, in meinem Google-Account alle Payment Profiles bis auf eines mit der US-Adresse zu löschen. Habe dabei übrigens nur Kreditkaren deutscher Banken verwendet. Später habe ich problemlos wieder ein zusätzliches deutches Profile angelegt. Diese Aktion hatte den einzigen Nachteil, dass manche Apps die im Play Store nur für D freigegeben sind z.B. Finanzguru (auch welche bei denen das gar nicht nötig scheint) sich nicht installieren liessen - was mir aber egal war.

Generell Vorsicht mit solchen "Spielereien" mit Goolge Payments! Habe von einigen Fällen gehört in Google zu kleinen Anlässen (ohne Begründung) einfach alle Google Services gesperrt hat und man das mit niemandem klären konnte. In einem solchen Fall kann man wohl höchstens noch wenigsten seine E-Mails aus GMail rausladen. In meinem Fall waren die an den Google Account geknüpften Services aber nicht so wichtig. Nachdem ich heute mehr Android nutze sähe ich das jetzt wohl anders.

Als ich mir später mal eine physische data-only SIM bestellen wollte wurde das mit der MyUS-Adresse abgelehnt. Habe die mir dann einem Freund der in den USA in Urlaub war mittels c/o [seine Name, ZimmerNr] in dessen Hotel schicken lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 11. April 2021 13:11