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Das Gesetz welches P2P Kredite, Optionshändler und Immobilieninvestoren F....n wird

Herr Vorragend
(@herr-vorragend)
Freiheitskämpfer Gold

Entschuldigt vorab den obzöne Titel, er passt aber für das Gesetz am besten. 

P2P + Optionsscheine 

P2P Kredite sollen laut einem Gesetzesentwurf von unserem Bundesfinanzministerium ab 01.01.2020 bei einem Totalausfall nicht mehr Steuerlich abzugsfähig sein. Selbiges soll bei einem Totalverlust bei optionsscheinen gelten. 

Desweiteren werden Internetinvestplattformen zur Abgeltungssteuerabfuhr verpflichtet. 

Das schöne Gesetz heißt: 

„Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ 

Immobilien 

Die Grunderwerbssteuer wird für Grundstücksbesitzende Kapitalgesellschaften eingeführt. Sofern 90% der Grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft in den letzten 10 Jahren an einen neuen Gesellschafter übergeht. Dies war mit einer der Hauptgründe Share-Deals zu benutzen. (GmbH hält Immo, GmbH wird verkauft)

Bei Personen Gesellschaften, also wenn ihr z.B. zu zweit eine Immo kauft (dann seit ihr eine Gbr) ist die Frist auch von 5 auf 10 Jahre Heraufgesetz. Die 90% (vorher 95%) sollen auch hier gelten. Besonders perfide, für alle Gesellschaften bei denen die Haltefrist bis zum 01.01.2020 nicht abgelaufen ist, gelten die ganzen 10 Jahre. 

Wenigstens heben sie auch die Verpflegungspauschalen von 24 auf 28€ (pro volle 24h) und pro volle 12h von 12 auf 14€ an. 

Ansonsten sehr viel Elektroförderung. 

 

Hier gibt es eine gute Übersicht von Haufe: 

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2019/jstg-2019-einfuehrung_168_490820.html

Gruß,

Pascal 

 

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 17. Juni 2019 03:08
marda304
(@marda304)
Neuer Freiheitskämpfer

Passend dazu werden auch alle Termingeschäfte so, bzw. ähnlich ab 2021 behandelt.

https://www.godmode-trader.de/analyse/unfassbar-diese-gesetzesaenderung-hat-fuer-den-privatanleger-katastrophale-folgen,8008615

Was soll man dazu noch sagen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. Januar 2020 10:33
Natman
(@natman)
Freiheitskämpfer Gold

Inwieweit hat dies mit Immobilien zu tun? Ich sehe im Gesetzentwurf "nur" Optionen und derivative Produkte...

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. Januar 2020 10:43
marda304
(@marda304)
Neuer Freiheitskämpfer

Mit Immobilien hat das erst einmal nix zu tun. Dafür hat die SPD andere Vorschläge.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 5. Januar 2020 18:04
Herr Vorragend
(@herr-vorragend)
Freiheitskämpfer Gold

@natman
Wie oben geschrieben, unter dem Absatz Immobilen. Dies hätte zu einschränkungen des Vorteiles eines Sharedeals geführt. Das war in dem Zustand noch ein Gesetztesentwurf. 

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2019/jstg-2019-grunderwerbsteuer-investmentsteuer-abgabenordnung_168_490844.html

Diese Reform der Grunderwerbsteuer verschiebt sich ins erste HJ 2020. Den Aktuellen Stand findest du hier:
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/aenderung-des-grunderwerbsteuergesetzes_168_495648.html

Das Verabschiedete Jahressteuergesetz gibt es hier:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/552-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Gruß, 
Pascal 

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 6. Januar 2020 15:49