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Geldanlage für Kinder

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Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @robi

Dann muss sich das Kind den Führerschein halt von seinem eigenen Geld aus dem Depot finanzieren.

Es ist mMn nicht selbstverständlich dass die Eltern den Führerschein zahlen.

Ja absolut, so wird das in der Praxis auch ablaufen.

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Veröffentlicht : 1. März 2024 11:15
Natman mag das
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @natman

@jakeharper hältst du dich nicht daran, geht das Finanzamt davon aus, dass du dieses Geld nur auf das Depot der Kinder machst, um Steuern zu sparen, was nicht legal ist

Dem Finanzamt wird das ziemlich egal sein. Wenn du Vermögen deines Kindes veruntreust, ist das doch eher eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dir und deinem Kind.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 1. März 2024 11:18
Natman mag das
jakeharper
(@jakeharper)
Aktiver Freiheitskämpfer
Veröffentlicht von: @der-autodidakt
Veröffentlicht von: @natman

@jakeharper hältst du dich nicht daran, geht das Finanzamt davon aus, dass du dieses Geld nur auf das Depot der Kinder machst, um Steuern zu sparen, was nicht legal ist

Dem Finanzamt wird das ziemlich egal sein. Wenn du Vermögen deines Kindes veruntreust, ist das doch eher eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dir und deinem Kind.

Das ist hier der springende Punkt, das Kind wird hoffentlich so erzogen sein, dass es gutheißt wenn aus seinen (geschenkten/vererbten) Erträgen die Studiengebühren o.ä. bezahlt werden. Die Frage ist, ob diese steuerliche Optimierung, den Freibetrag zu nutzen statt die Studiengebühren aus dem eigenen Topf zu nehmen, erlaubt ist. 

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Veröffentlicht : 1. März 2024 11:31
John Smith
(@john-smith)
Verdienter Freiheitskämpfer

...dann gibt's halt erst den Führerschein mit 18. Oder einen Kredit der Eltern.

Stellt sich halt die Frage, wie man Kindern beibringen soll, dass sich Investieren lohnt, wenn sie nicht mal selbst dran dürfen. Also mein Plan war ja, dass die Ausschüttungen das FIRE-Taschengeld finanzieren und der Rest über Hilfe in Haus und Garten "erarbeitet" werden kann um genau dieses Konzept den Kindern beizubringen. Aber das ist ja scheinbar nicht erlaubt...

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Veröffentlicht : 1. März 2024 12:00
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @jakeharper

Das ist hier der springende Punkt, das Kind wird hoffentlich so erzogen sein, dass es gutheißt wenn aus seinen (geschenkten/vererbten) Erträgen die Studiengebühren o.ä. bezahlt werden. Die Frage ist, ob diese steuerliche Optimierung, den Freibetrag zu nutzen statt die Studiengebühren aus dem eigenen Topf zu nehmen, erlaubt ist. 

Veröffentlicht von: @john-smith

Also mein Plan war ja, dass die Ausschüttungen das FIRE-Taschengeld finanzieren und der Rest über Hilfe in Haus und Garten "erarbeitet" werden kann um genau dieses Konzept den Kindern beizubringen. Aber das ist ja scheinbar nicht erlaubt...

1. Darfst du Vermögen nicht mit Erträgen aus dem Vermögen verwechseln. § 1602 Abs. 2 BGB.

2. Sind Studiengebühren meist erst bei Volljährigkeit fällig.

3. Ist diese ganze Diskussion in weiten Teilen komplett hypothetisch und weltfremd, denn wir reden hier über zivilrechtliche Probleme. Wenn du mit deinem Kind alles vernünftig besprichst, dann ist es doch hochgradig sinnvoll, dass das Kind auch schon vor der Volljährigkeit lernt mit dem Vermögen zu arbeiten oder es zu nutzen. Erträge teilweise als Taschengeld ausgezahlt bekommt usw.

Niemand macht sich damit strafbar. Das wichtige an der ganzen Sache ist doch: Wenn das Kind die Volljährigkeit erlangt, dann kann es mit dem Geld machen was es will. Und wenn du im Alter von 16 merkst, dass das Kind das Geld wohl ziemlich sicher verprassen wird, dann ist das dann so - du kannst dir das Geld nicht mehr zurückholen/"schnell noch sinnvoll für das Kind ausgeben". Sonst kann dich dein Sprössling zu Schadensersatz verklagen...

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Veröffentlicht : 1. März 2024 12:34
jakeharper mag das
Feivel2000
(@feivel2000)
Freiheitskämpfer Silber

Ihr diskutiert hauptsächlich unter dem Aspekt, dass das Vermögen des Kindes aus Sparleistungen der Eltern entsteht. In dem Fall ist es (bis auf steuerliche Aspekte, aber mal ehrlich, von welchen Summen reden wir da?) komisch wenn man sagt:

- Führerschein,
- Abifahrt, 
- Auslandsjahr,
- teure zusätzliche Hockeysportausrüstung

dürfen nicht mit dem Geld des Kindes bezahlt werden. Aber wenn das Geld nicht von den Eltern kommt, sondern z.B. der Oma oder noch extremer, das Kind erbt das Geld weil die Eltern verstorben sind, dann ist es offensichtlich, dass gewöhnliche Kosten die der Unterhalt eines Kindes mit sich bringt, nicht vom Kind bezahlt werden sollten.

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Veröffentlicht : 1. März 2024 14:09
jakeharper
(@jakeharper)
Aktiver Freiheitskämpfer

Danke, verstehe. Der zivilrechtliche Aspekt ist mir nun klar und natürlich kommen viele Kosten erst, wenn das Kind mal studiert und/oder irgendwo wohnen muss. D.h. aber aus steuerrechtlicher Sicht kann ich bis zum 18. Geburtstag z.B. aus Dividenden des Kinderdepots den Klavierunterricht oder die Hortgebühren bezahlen? 🤔 😊 

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Veröffentlicht : 1. März 2024 14:12
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @jakeharper

D.h. aber aus steuerrechtlicher Sicht kann ich bis zum 18. Geburtstag z.B. aus Dividenden des Kinderdepots den Klavierunterricht oder die Hortgebühren bezahlen?

Wie bereits geschrieben ist das kein steuerrechtlicher Sachverhalt. Dem Finanzamt ist das doch Wurscht, was du mit dem Geld anderer Leute machst.

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Veröffentlicht : 1. März 2024 14:59
jakeharper mag das
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold
Veröffentlicht von: @feivel2000

von welchen Summen reden wir da?

Bei unserer großen Tochter sind in 8 Jahren etwa 13t Euro an gewinnen aufgelaufen.

5t davon haben wir vor glaube zwei Jahren über Nichtveranlagungsbescheinigung realisiert, dieses Jahr werden nochmal 5t folgen. Stelle  immer eine ETF Position glatt.

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Veröffentlicht : 1. März 2024 15:08
Feivel2000 und Der Autodidakt mögen das
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @feivel2000

Ihr diskutiert hauptsächlich unter dem Aspekt, dass das Vermögen des Kindes aus Sparleistungen der Eltern entsteht. In dem Fall ist es (bis auf steuerliche Aspekte, aber mal ehrlich, von welchen Summen reden wir da?) komisch wenn man sagt:

- Führerschein,
- Abifahrt, 
- Auslandsjahr,
- teure zusätzliche Hockeysportausrüstung

Ne, ist nicht komisch. Genau damit befassen sich tatsächlich Gerichte (OLG Celle, Beschluss vom 30.08.2017 - 21 UF 89/17):

...Die Antragstellerin war Inhaberin eines Sparbuches, auf welches Geldgeschenke und ihre Einkünfte, die sie Schülerin erzielt hat, eingezahlt wurden. Als sie den väterlichen Haushalt verließ, behielt der Antragsgegner das Sparbuch ein und übergab es ihr zum 18. Geburtstag (am 24. Januar 2016). Von dem Sparbuch hatte er zuvor einen Betrag in Höhe von 1.200 € abgehoben und teilweise dafür verwendet, die Fahrstunden der Antragstellerin zu bezahlen. Nach den insoweit nicht angegriffenen Feststellungen des Amtsgerichts war die Einbehaltung der 1.200 € eine Art Strafe dafür, dass die Antragstellerin die Führerscheinprüfung nicht bestanden hat.

Das Amtsgericht hat den Antragsgegner zur Zahlung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 1664 BGB in Höhe von 1.200 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Januar 2016 verpflichtet...

Es ist unerheblich woher das Vermögen eines Minderjährigen stammt.

Man sollte vielleicht eher dafür sorgen, dass man mit seinen Kindern nicht ein so zerrüttetes Verhältnis hat, dass man sich vor Gericht trifft. Dann kann man nämlich mit den Kindern über alles reden - auch wofür das Geld bei Minderjährigkeit verwendet wird, auch wenn Minderjährige diese Entscheidung selbst gar nicht rechtswirksam treffen können...

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Veröffentlicht : 1. März 2024 15:10
jakeharper
(@jakeharper)
Aktiver Freiheitskämpfer

 Darfst du Vermögen nicht mit Erträgen aus dem Vermögen verwechseln. § 1602 Abs. 2 BGB.

Ok, sorry ich muss nochmal ins Detail. Sinnbild: Ich übertrage einen Aktie im Einstandswert von 1.000€ und aktuellem Wert von 2.000€ von meinem aufs Kinderdepot (zahlt natürlich mit 2.000€ auf den 10jährigen Freibetrag bei der Vererbung ein). Nun verkaufe ich die Aktie steuerfrei (Freibetrag) aus dem Kinderdepot heraus und richte dem Kind das Kinderzimmer neu ein. Ist das völlig legitim oder muss ich steuerlich und moralisch 🤪 dem Kind wenigstens die 1.000€ Einstandswert drauf lassen, also nehme lieber nur den Gewinn raus, so dass mir später weder Kind noch Familienrichter oder Finanzamt einen Strick draus drehen kann? 🤥 

 

 

 

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 1. März 2024 15:11
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @jakeharper

Ich übertrage einen Aktie im Einstandswert von 1.000€ und aktuellem Wert von 2.000€ von meinem aufs Kinderdepot (zahlt natürlich mit 2.000€ auf den 10jährigen Freibetrag bei der Vererbung ein). Nun verkaufe ich die Aktie steuerfrei (Freibetrag) aus dem Kinderdepot heraus und richte dem Kind das Kinderzimmer neu ein. Ist das völlig legitim oder muss ich steuerlich und moralisch 🤪 dem Kind wenigstens die 1.000€ Einstandswert drauf lassen, also nehme lieber nur den Gewinn raus, so dass mir später weder Kind noch Familienrichter oder Finanzamt einen Strick draus drehen kann? 🤥 

Das ist Quatsch. Wenn du einem Kind eine Aktie (oder welcher Vermögenswert auch immer) überträgst, dann überträgst du den aktuellen Wert und nicht irgendwelche Einstandskurse. Übertrage das mal auf eine Immobilie... dann wird dir die Absurdität klar.

Und nochmal: das Finanzamt hat damit nichts zu tun und kann dir keine Stricke drehen.

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Veröffentlicht : 1. März 2024 15:32
jakeharper
(@jakeharper)
Aktiver Freiheitskämpfer

Guter Punkt, damit habe ich mich noch nie auseinandergesetzt. Wie wird denn bei Übertrag einer Immobilie deren Wert (also Erbschafts/Schenkungsbetrag) ermittelt? Sorry bin da noch Laie :D

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Veröffentlicht : 1. März 2024 15:37
Natman
(@natman)
Freiheitskämpfer Gold

@jakeharper ich verstehe nicht was dein Problem ist. Entweder du willst deinem Kind einen Beitrag leisten zum Führerschein, dann machst du das von deinen Überschüssen (Einnahmen - Ausgaben). Oder du willst, dass das Kind arbeitet / dafür selbst sorgt. Ich bezahle meine Führerscheine oder meine Hobbies nicht aus Aktiengewinnen sondern aus ganz normalem Geld was auf dem Konto liegt, also den Überschüssen.

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Veröffentlicht : 1. März 2024 15:40
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @jakeharper

Guter Punkt, damit habe ich mich noch nie auseinandergesetzt. Wie wird denn bei Übertrag einer Immobilie deren Wert (also Erbschafts/Schenkungsbetrag) ermittelt? Sorry bin da noch Laie Grin

Aktuellen Marktwert schätzen oder Gutachten in Auftrag geben, wenn es hieb und stichfest sein soll.

Die Diskussion driftet irgendwie ab. Meine letzten Gedanken dazu:

  • Depot für Kinder ist sinnvoll, damit Kinder direkt "am lebenden Objekt" lernen und unter Begleitung erste Erfahrungen machen können. Jegliche Verantwortung liegt bei den Eltern.
  • Es ist bestimmt nicht verkehrt, obwohl es rein rechtlich diverse Fallstricke gibt, dass Kinder auch mal eine größere Anschaffung, die sie selber unbedingt wollen auch zum Teil finanziell mittragen.
  • Verkracht euch nicht in der Familie, dann ist mehr möglich.
  • Verschwendet keine Energie darauf das Kinder-Depot für irgendwelche klein-klein Steuermauscheleien zu missbrauchen.
AntwortZitat
Veröffentlicht : 1. März 2024 15:47
jakeharper mag das
jakeharper
(@jakeharper)
Aktiver Freiheitskämpfer
Veröffentlicht von: @natman

@jakeharper ich verstehe nicht was dein Problem ist. Entweder du willst deinem Kind einen Beitrag leisten zum Führerschein, dann machst du das von deinen Überschüssen (Einnahmen - Ausgaben). Oder du willst, dass das Kind arbeitet / dafür selbst sorgt. Ich bezahle meine Führerscheine oder meine Hobbies nicht aus Aktiengewinnen sondern aus ganz normalem Geld was auf dem Konto liegt, also den Überschüssen.

Was meinst du mit Problem? Die Frage, die im Raum steht, ist ob man steuerlichen Spielraum nutzt um Aktienverkäufe/Gewinne, die man vielleicht gerade sowieso gerne realisieren möchte, über das Kinderdepot abwickelt. Ich denke die Frage ist legitim, auch wenn man natürlich in der Regel seine Ausgaben nicht aus Aktiengewinnen bestreitet. Meine Frage zielte ja bewusst darauf ab, ob es als "Mauschelei" bezeichnet werden muss (was natürlich nicht gut wäre) oder ob das völlig plausibel ist. Und ich denke die Frage war beantwortet. 

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 1. März 2024 16:01
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