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Geldanlage für Kinder

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(@windsurfer)
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Aktiver Freiheitskämpfer
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Hallo zusammen,

habe bisher noch Nix zu Kindergeldanlage gelesen. Daher eröffne ich mal die Diskussion mit unserem Plan.

Unser Kind hat zur Geburt ein Depot bekommen. Hier geht das komplette Kinder- und Omageld drauf.

sparplan auf MSCI World, EM und Euro stoxx 600.

rebalancing geht noch über Anpassung des Wertpapiersparplans.

alles ausschüttende, um den Freibetrag zu nutzen.

depot läuft komplett auf den Namen des Kindes. Risiko: Kind kauft sich mit 18 einen M3 und das Geld ist weg. Hier kann man natürlich etwas durch frühes Aufklären vorsorgen, letztendlich hat man es nicht ganz in der Hand.

Im Alter von 7 Jahren ist da jetzt ein mittlerer fünfstelliger Betrag, bis zum 18. vermutlich um die 100k.

entweder wird damit das Studium finanziert oder man lässt es liegen bis zur Rente - das sollten dann Inflationsbereinigt um die 1,5-2 Mio werden. Also Altersvorsorge mit 18 schon geklärt 😉

vermutlich sollte ich ein paar Jahre vor dem 18. eine NV-Bescheinigung beantragen und darüber die Gewinne realisieren und wieder anlegen. Dann hat man zum Start ins Berufsleben ein steuerbereinigtes Depot.

was noch ungeklärt ist bzw wo ich noch dran arbeite: ihr eigenes Depot mit Kinderaktien so wie es Frau Sander immer beworben hat. Da hat mein Kind noch kein Interesse und hat lieber 200 Euro im Sparschwein…

wie löst ihr das Thema Geldanlage für Kinder?

wie führt ihr eure Kinder an das Thema Aktien heran?

grüsse

windsurfer


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 08:59
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Natman
(@natman)
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Die Suche zeigt mir, dass wir das Thema schon hatten: https://freiheitsmaschine.com/freiheitsforum/postid/12302/

Ich löse das Problem, dass die Kinder mit 18 alles verzocken, indem wir einen Geldmarkt ETF haben mit einigen Tausendern als Reserve für die Ausbildung später. So ist nicht alles Geld der Kinder im Worst Case weg.


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 09:25
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Robi
 Robi
(@robi)
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Silber Freiheitskämpfer
 

@Windsurfer:

Wir machen es ähnlich: 200€ vom Kindergeld und die Geldgeschenke gehen via Sparplan ins Depot der Kinder. Haben keine ausschüttenden ETFs, realisiere aber alle paar Jahre über Nichtveranlagungsbescheinigung steuerfrei die aufgelaufenen Gewinne. Der Sparplan teilt sich 70/30 auf World und EM auf.

Wenn die beiden mehr Zahlenverständnis haben werde ich versuchen ihnen zu erklären wie das ganze mit dem Zinseszins funktioniert. Das "Sparen" oder wie ich es lieber nenne "Hinterfragen von Ausgaben" lernen sie jetzt schon von uns.


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 10:44
Siduva reacted
(@windsurfer)
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Aktiver Freiheitskämpfer
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@robi : hinterfragen von Ausgaben finde ich super! Sparen hört sich auch einfach nach Geiz und somit nicht sexy an. Werde ich in meinen Wortschatz übernehmen.


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 11:08
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Siduva
(@siduva)
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Veröffentlicht von: @windsurfer

vermutlich sollte ich ein paar Jahre vor dem 18. eine NV-Bescheinigung beantragen und darüber die Gewinne realisieren und wieder anlegen. Dann hat man zum Start ins Berufsleben ein steuerbereinigtes Depot.

Sofern das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist würde ich damit nicht zu lange warten sondern immer aktiv werden, sobald die Buchgewinne deutlich den Freibetrag überschreiten. Wenn zu hohe Buchgewinne aufgelaufen sind und auf einen Schlag realisiert werden besteht sonst die Gefahr, dass das Kind aus der betragsfreien Krankenversicherung fällt und beitragspflichtig wird. Das kann man zwar auch wieder umgehen indem man die Realisierung der Buchgewinne auf mehrere Jahre staffelt, aber das artet dann ggf. in viel rechnerei aus und kann sich mehrere Jahre hinziehen, besonders wenn das Kind selbst mit Ferien- oder Minijobs weiteres Einkommen hat.


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 11:34
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Robi
 Robi
(@robi)
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Silber Freiheitskämpfer
 
Veröffentlicht von: @siduva

sonst die Gefahr, dass das Kind aus der betragsfreien Krankenversicherung fällt und beitragspflichtig wird

Die Grenze liegt bei 505 Euro im Monat, 6060 Euro also.


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 11:39
Windsurfer reacted
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
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Veröffentlicht von: @windsurfer

Risiko: Kind kauft sich mit 18 einen M3 und das Geld ist weg. Hier kann man natürlich etwas durch frühes Aufklären vorsorgen, letztendlich hat man es nicht ganz in der Hand.

Wir haben auch einen Sparplan in den das Kindergeld fließt. Über diese Sache mit dem Risiko, dass das Geld dann verprasst wird habe ich auch lange nachgedacht. Letztendlich hat man es nicht in der Hand und man sollte seinen Frieden im Vorfeld damit machen, dass das Geld evtl. verprasst werden wird. Das erspart Enttäuschung auf beiden Seiten.

Das Geld auf dem Kinderdepot gehört den Kindern, dadurch hat man auf der anderen Seite den Steuervorteil. Wenn man einfach nur die Ausbildung für die Kinder finanzieren möchte, dann verzichtet man besser auf den Steuervorteil und legt das Geld selbst an.


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 12:28
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(@feivel2000)
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@der-autodidakt im letzten Thread wurde auch sowas geschrieben wie dass man damit ein Auslandssemester des kindes finanzieren möchte. Das dürfte meiner Meinung nach nicht zulässig sein, da das geld ja dem kind gehört und ein solches semester zu denen dinge gehört, die eltern bezahlen müssen.

Bin natürlich kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung, aber lasst euch, wenn das euer Plan ist, dazu lieber wirklich beraten, oder lest euch noch mal genauer ein.


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 13:09
Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
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Veröffentlicht von: @feivel2000

im letzten Thread wurde auch sowas geschrieben wie dass man damit ein Auslandssemester des kindes finanzieren möchte. Das dürfte meiner Meinung nach nicht zulässig sein, da das geld ja dem kind gehört und ein solches semester zu denen dinge gehört, die eltern bezahlen müssen

Warum müssen das die Eltern bei einem volljährigen Kind bezahlen?


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 13:42
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(@feivel2000)
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Veröffentlicht von: @der-autodidakt

Warum müssen das die Eltern bei einem volljährigen Kind bezahlen?

Sorry, stimmt, beim Semester hast du Recht... Darum ging es damals nicht:

 

Veröffentlicht von: @pistol-pete

Ergänzung: grosse Anschaffungen, Ausgaben wie bspw. Highschool Auslandsjahr, teures Hobby etc. wollen wir dann mit dem Cash aus dem Kinderdepot bezahlen.


 
Veröffentlicht : 25. Februar 2024 14:03
jakeharper
(@jakeharper)
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Veröffentlicht von: @der-autodidakt
Veröffentlicht von: @windsurfer

Risiko: Kind kauft sich mit 18 einen M3 und das Geld ist weg. Hier kann man natürlich etwas durch frühes Aufklären vorsorgen, letztendlich hat man es nicht ganz in der Hand.

Wir haben auch einen Sparplan in den das Kindergeld fließt. Über diese Sache mit dem Risiko, dass das Geld dann verprasst wird habe ich auch lange nachgedacht. Letztendlich hat man es nicht in der Hand und man sollte seinen Frieden im Vorfeld damit machen, dass das Geld evtl. verprasst werden wird. Das erspart Enttäuschung auf beiden Seiten.

Das Geld auf dem Kinderdepot gehört den Kindern, dadurch hat man auf der anderen Seite den Steuervorteil. Wenn man einfach nur die Ausbildung für die Kinder finanzieren möchte, dann verzichtet man besser auf den Steuervorteil und legt das Geld selbst an.

Ist diese Definition irgendwo klar geregelt? Ich spiele momentan auch mit dem Gedanken, das Kinderdepot größer zu machen. Aber nicht nur, um dem Kind etwas "mitzugeben" sondern soweit ich die Regeln verstehe, ist es durchaus zulässig, Ausgaben die dem Kind zu Gute kommen, aus diesem Topf zu nehmen. D.h. laufende Kosten könnte man in einem gewissen Rahmen z.B. aus Depot Erträgen des Kindes nehmen. Natürlich steckt der Gedanke dahinter, den Freibetrag zu nutzen. Ich möchte nur verstehen, ob das legitim ist. Plakatives Beispiel: In meinem eigenen Depot möchte ich Gewinn aus einer Einzelaktien Transaktion ziehen um eine Anschaffung fürs Kind zu tätigen. Ich übertrage (vererbe/verschenke) meine Aktienposition ins Kinderdepot, realisiere den Gewinn steuerfrei und tätige diese Ausgabe fürs Kind. Ist das zulässig? Oder später bezahle ich aus Dividenden des Kinderdepots Schulgebühren o.ä. - was spricht da dagegen?


 
Veröffentlicht : 1. März 2024 10:14
Natman
(@natman)
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Der Autodidakt
(@der-autodidakt)
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Veröffentlicht von: @jakeharper

Ist diese Definition irgendwo klar geregelt? Ich spiele momentan auch mit dem Gedanken, das Kinderdepot größer zu machen. Aber nicht nur, um dem Kind etwas "mitzugeben" sondern soweit ich die Regeln verstehe, ist es durchaus zulässig, Ausgaben die dem Kind zu Gute kommen, aus diesem Topf zu nehmen. D.h. laufende Kosten könnte man in einem gewissen Rahmen z.B. aus Depot Erträgen des Kindes nehmen.

So weit ich das verstanden habe, ist das ist die Rechtslage, es gibt bereits diverse Urteile hierzu. Du bist für dein Kind Unterhaltspflichtig und bist zugleich zum Vermögenserhalt deines Kindes verpflichtet. Du darfst noch nicht einmal den Führerschein aus dem Vermögen deines minderjährigen Kindes bezahlen.

Wenn Eltern Abhebungen von einem Sparbuch des Kindes vornehmen, um damit Kinderzimmermöbel, Urlaubsreisen oder Geschenke für das Kind zu bezahlen, liegt eine Verletzung der Vermögenssorgepflicht vor, weil die Finanzierung solcher Bedürfnisse den Eltern aufgrund ihrer Unterhaltsverpflichtung obliegt.

https://familienanwalt-karlsruhe.de/2020/09/02/02092020-vermoegen-des-kindes-rechte-und-pflichten-der-zur-vermoegenssorge-berechtigten-eltern

Hier gibt es wohl keinen Spielraum: Wenn du ein Depot für deine Kinder eröffnest, dann bist du zur Vermögenserhaltung verpflichtet. Wird das Kind 18 kann es mit dem Depot machen, was es will - du hast keine handhabe mehr. Daher sollte man sich das vorher gut überlegen, wenn das Geld erstmal auf dem Konto/Depot des Kindes liegt, steht es dir rechtlich nicht mehr zur Verfügung.


 
Veröffentlicht : 1. März 2024 10:49
jakeharper and Natman reacted
Natman
(@natman)
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@jakeharper hältst du dich nicht daran, geht das Finanzamt davon aus, dass du dieses Geld nur auf das Depot der Kinder machst, um Steuern zu sparen, was nicht legal ist. Eat Ich mag zwar das Finanzamt des gierigen Staates Schland nicht, allerdings halte ich mich an Gesetze und Regeln und werde nicht zur Steuerhinterziehung aufrufen.

Alternativ kannst du das Kindergeld frei für das Kind verwenden. Natürlich macht da ein Investment mehr Sinn, aber da bist du keinem Rechenschaft schuldig, wie es ausgegeben wird.


 
Veröffentlicht : 1. März 2024 11:01
jakeharper
(@jakeharper)
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Freiheitskämpfer
 

ok, das war mir so noch nicht ganz klar, ist ja eigentlich auch absurd. Natürlich muss das Kind davor beschützt werden, dass die Eltern schlechtes mit der Kohle machen, aber dass das Finanzamt auch was dagegen hat, dem Kind was gutes damit zu tun, ist mal wieder typisch 😆 

„Das Kindes­vermögen darf grund­sätzlich nicht für Dinge des täg­lichen Bedarfs, Unterhalt oder zur ­Erhöhung des Lebens­stan­dards des Kindes verwendet werden"


 
Veröffentlicht : 1. März 2024 11:08
Robi
 Robi
(@robi)
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Silber Freiheitskämpfer
 
Veröffentlicht von: @der-autodidakt

Du darfst noch nicht einmal den Führerschein aus dem Vermögen deines minderjährigen Kindes bezahlen.

Dann muss sich das Kind den Führerschein halt von seinem eigenen Geld aus dem Depot finanzieren.

Es ist mMn nicht selbstverständlich dass die Eltern den Führerschein zahlen.


 
Veröffentlicht : 1. März 2024 11:08
Yakari, John Smith, Der Autodidakt and 1 people reacted
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