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Werden Gewinne aus Aktienverkäufen doppelt besteuert?

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(@aktien4mich)
Beiträge: 15
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

Habe mal einen Verständnisfrage, weil ich dieses Jahr wieder selbst meine Steuererklärung mache und dafür die Software Steuer 2020 nutze.

Meine Frau (Hausfrau) und ich (Verdiener) hatten 2020 bei einem Broker Kapitalerträge in Höhe von 2.597,40 EUR.

Von dem Sparer-Pauschbetrag waren 1.300 EUR abgedeckt, d.h. hier wurde nichts versteuert.

Von der Differenz wurden 25%, d.h. 320,79 EUR direkt als Steuer abgeführt zzgl. 17,64 Soli und 14,27 Kirchensteuer.

Ich war überrascht, dass meine errechnete Steuerrückzahlung für 2020 so niedirg ist, was eindeutig an o.g. Kapitalerträgen liegt. Bedeutet dass, ein Teil meines Gewinnes wird nochmal über die Steuererklärung versteuert?

Vielen Dank für Eure Hilfe


 
Veröffentlicht : 17. Oktober 2021 10:40
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Maschinist
(@maschinist)
Beiträge: 3502
Maschinist Admin
 
Veröffentlicht von: @aktien4mich

Habe mal einen Verständnisfrage, weil ich dieses Jahr wieder selbst meine Steuererklärung mache und dafür die Software Steuer 2020 nutze.

Meine Frau (Hausfrau) und ich (Verdiener) hatten 2020 bei einem Broker Kapitalerträge in Höhe von 2.597,40 EUR.

Von dem Sparer-Pauschbetrag waren 1.300 EUR abgedeckt, d.h. hier wurde nichts versteuert.

Von der Differenz wurden 25%, d.h. 320,79 EUR direkt als Steuer abgeführt zzgl. 17,64 Soli und 14,27 Kirchensteuer.

Ich war überrascht, dass meine errechnete Steuerrückzahlung für 2020 so niedirg ist, was eindeutig an o.g. Kapitalerträgen liegt. Bedeutet dass, ein Teil meines Gewinnes wird nochmal über die Steuererklärung versteuert?

Vielen Dank für Eure Hilfe

 

Hallo Aktien4mich,

wenn Dein Broker die Abgeltungssteuer in Deinem oben genannten Beispiel schon abgeführt hat, wird keine weitere Steuer auf Deine Kapitalerträge oder Dividenden bei Deiner privaten Steuererklärung darauf fällig.

Du musst Diese Punkte dann gar nicht mehr in Deine Steuererklärung eingeben (da schon abgegolten). Eine Eingabe macht nur Sinn, wenn Dein Grenzsteuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer liegen würde, dann würdest Du mittels der Günstigerprüfung etwas zurück bekommen (lohnt sich meistens nur für aktuelle Rentner, die durch Teilfreistellung der Rente oft nur eine geringe Steuerbelastung haben.)

Anders sieht es natürlich aus, wenn Du (auch) Depots bei einem Broker hast, der automatisch keine Steuer abführt (die meisten ausländischen Broker). Dann musst Du diese Gewinne auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben.

 

Wenn Du in Dein Steuerprogramm alles richtig eingegeben hast, sollte es also an etwas anderem liegen.

 

Schönen Sonntag


 
Veröffentlicht : 17. Oktober 2021 11:14
(@aktien4mich)
Beiträge: 15
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

Danke für die schnelle Antwort.

Dann lasse ich das ganz raus, da meine Broker alle Steuern direkt abführen (inzwischen Trade Republic, SmartBroker und OnVista).


 
Veröffentlicht : 17. Oktober 2021 14:06
Maschinist reacted
 mina
(@mina)
Beiträge: 83
Aktiver Freiheitskämpfer
 

Aber was ist mit den restlichen Sparerpauschbetrag? Fuer 2 Personen sind es ja 1602 EUR. Da wuerde sich das lohnen die KAP auszufuellen und noch so ca. 90 EUR zurueckholen.


 
Veröffentlicht : 18. Oktober 2021 18:38
Aktien4mich and Natman reacted
(@aktien4mich)
Beiträge: 15
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

Recht hast Du. Werde die KAP also in jedem Fall ausfüllen.

Wie sieht das eigentlich mit der Möglichkeit aus, Verluste geltend zu machen und Gewinnen gegenzurechnen?

Bei Gewinnen bedient sich ja das Finanzamt direkt und diese werden auch auf den Jahressteuerbescheiden ausgewiesen.

Auch für Links, um sich etwas einzulesen wäre ich dankbar.


 
Veröffentlicht : 22. Oktober 2021 19:28
Natman reacted
Natman
(@natman)
Beiträge: 2790
Superstar
 

@aktien4mich ich habe hier einen Basic Link: https://www.gevestor.de/finanzwissen/finanzplanung/steuern/verlustvortrag-bei-aktien-so-funktioniert-die-verrechnung-778410.html

Wir hatten vor 3 Jahren ca. ein paar Spekulationsverluste, daher holen wir uns mit der 2020er Einkommenssteuer die Abgeltungssteuer von 1-2 Gewinnverkäufen wieder. Kann man innerhalb 4 Jahren machen soweit ich weiß. 


 
Veröffentlicht : 23. Oktober 2021 06:24
(@aktien4mich)
Beiträge: 15
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

Vielen Dank. werde ich mir mal genau durchlesen.


 
Veröffentlicht : 23. Oktober 2021 14:21
(@aktien4mich)
Beiträge: 15
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 

Sofern ich den o.v. Artikel und weitere, die ich zu dem Thema gefunden habe, richtig verstanden habe, lassen sich Verluste aus Aktienverkäufen seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 steuerlich von realisierten Gewinnen durch Aktienverkäufe gegenrechnen.
Eine zeitliche Komponente, die hierbei zu beachten ist, gibt es nicht, d.h. man kann Verluste auch noch Jahre später gegen Gewinne rechnen.
Lediglich die Verlustbescheinigung muss bis spätestens 15.12. eines Jahres bei dem Broker angefordert werden, damit man einen Nachweis fürs Finanzamt hat.


 
Veröffentlicht : 24. Oktober 2021 12:01
Natman reacted
(@aktien4mich)
Beiträge: 15
Freiheitskämpfer
Themenstarter
 
Veröffentlicht von: @mina

Aber was ist mit den restlichen Sparerpauschbetrag? Fuer 2 Personen sind es ja 1602 EUR. Da wuerde sich das lohnen die KAP auszufuellen und noch so ca. 90 EUR zurueckholen.

Muss ich den nicht in Anspruch genommenen Pauschbetrag bzw. den Betrag, der für Abgeltungssteuer abgezogen wurde weil der Freistellungsauftrag zu niederig bemessen war aber die 1.602.-EUR nicht gänzlich ausgeschöpft wurden in 2020 in die KAP eintragen oder rechnet das FA zu meinen Gunsten nach?

 


 
Veröffentlicht : 24. Oktober 2021 18:31
Natman reacted
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