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Nichtveranlagungsbescheinigung Kind und Kinderfreibetrag

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viper2333
(@viper2333)
Verdienter Freiheitskämpfer

Guten Morgen liebe Community,

 

ich habe mir die letzten Tage die Frage gestellt, ob man für ein eigenes Kind den Kinderfreibetrag / das Kindergeld bekommt, wenn man dem Kind gleichzeitig eine größere Vermögensposition übertragen hat, welches via Nichtveranlagungsbescheinigung steuerfrei die Gewinne vereinnahmt.

Der Kinderfreibetrag ist ja eigentlich dazu da das steuerfreie Existenzminimum eines Kindes zu gewährleisten. Der Grundsteuerfreibetrag, welchen ich mit der Nichtveranlagungsbescheinigung ausnutzen möchte, erfüllt ja aber denselben Zweck. 

Ich konnte bei meiner Recherche dazu keine Informationen finden, die für mich verwertbar sind.

Ich hoffe, dass jemand aus der Community die Frage beantworten kann.

 

Viele Grüße

Viper 

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 19. August 2020 10:34
reinvest und Natman mögen das
Natman
(@natman)
Freiheitskämpfer Gold

Spannende Frage. Ich kann einmal einen befreundeten Steuerberater fragen, wenn ich sowieso mit ihm telefoniere.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 19. August 2020 10:41
Judge Dredd und viper2333 mögen das
yok
 yok
(@yok)
Freiheitskämpfer Gold

Ich glaube, freibetrag und nichtveranlagungsbescheinigung schliessen sich nicht aus. Sicher wissen tue ich es nicht. 

Und versuche nicht, dir über sinn und zweck bei der steuergesetzgebung gedanken zu machen... das sind keine passenden kategorien... es gilt nur: staat geld ja oder nein.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 19. August 2020 17:58
Chupete
(@chupete)
Verdienter Freiheitskämpfer

Kinderfreibetrag und NV-Bescheinigung schließen sich nicht aus! Solange das Kind steuerlich berücksichtigungsfähig ist, steht einem der Kinderfreibetrag zu. Unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen des Kindes. Gleiches gilt auch für das Kindergeld. Auch z.B. als Einkommensmillionär mit Kind hast du Anspruch auf Kindergeld und bekommst dieses auf Antrag auch...

AntwortZitat
Veröffentlicht : 19. August 2020 23:12
viper2333
(@viper2333)
Verdienter Freiheitskämpfer

Danke für die Antworten. 
Meine weitere Recherche hat auch zutage gefordert, dass beides parallel möglich sein soll. Es wurde schon einige Male darüber nachgedacht dies zu ändern, aber bisher nicht eingeführt. Überlegung war wohl einen übertragbaren Kindergrundfreibetrag, welches zuerst das Kind für eigenes Einkommen nutzen kann und den Rest auf die Eltern übertragen kann.

 

Mit etwas Glück kann uns das Natman ja bald validieren.

 

Es stimmt, so richtig sinnig finde ich die Regelung nicht, ich hoffe aber Sie irgendwann nutzen zu können.

 

 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 20. August 2020 08:53
Natman
(@natman)
Freiheitskämpfer Gold

@viper2333

ich brauche noch mit der Antwort, mein Kumpel ist gerade im Urlaub. Ich melde mich wieder zum Verifizieren.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 20. August 2020 10:37
viper2333 mag das
Chupete
(@chupete)
Verdienter Freiheitskämpfer
Veröffentlicht von: @viper2333

Danke für die Antworten. 
Meine weitere Recherche hat auch zutage gefordert, dass beides parallel möglich sein soll. Es wurde schon einige Male darüber nachgedacht dies zu ändern, aber bisher nicht eingeführt. Überlegung war wohl einen übertragbaren Kindergrundfreibetrag, welches zuerst das Kind für eigenes Einkommen nutzen kann und den Rest auf die Eltern übertragen kann.

 

Mit etwas Glück kann uns das Natman ja bald validieren.

 

Es stimmt, so richtig sinnig finde ich die Regelung nicht, ich hoffe aber Sie irgendwann nutzen zu können.

 

 

 

 

Die NV-Bescheinigung erfüllt ja schlichtweg den Zweck, dass keine (Abgeltungs-)Steuern innerhalb des Grundfreibetrages einbehalten werden und man um die Steuererklärungspflicht herum kommt. Der Grundfreibetrag steht jeder natürlichen Person ab Geburt zu!

Seit 2009 ist der Anspruch auf Kindergeld und der Kinderfreibetrag nicht mehr von den Einkünften des berücksichtigungsfähigen Kindes abhängig.

Aufpassen muss man bei diesen Gestaltungen allerdings auf die Krankenversicherung. Dort gibt es noch schädliches Einkommen. Bedeutet bei Einkünften über der Grenze, meine es wären ca 455€ mtl., fliegt das Kind aus der kostenlosen Familien Versicherung und muss sich selbst freiwillig gesetzlich versichern.

Keine Empfehlung, keine Beratung!

Hier gibt es deutlich mehr Aspekte zu berücksichtigen, wenn man tatsächlich eine Vermögensübertragung auf die Kinder vorhat. Daher unbedingt vorab nochmal vollständig prüfen lassen.

Bin zwar nicht Natman‘s Bekannter aber momentan ebenfalls im Urlaub und Berufskollege ;).

AntwortZitat
Veröffentlicht : 20. August 2020 17:14
viper2333 mag das
BananenRapper
(@bananenrapper)
Freiheitskämpfer Silber
Veröffentlicht von: @chupete

Hier gibt es deutlich mehr Aspekte zu berücksichtigen, wenn man tatsächlich eine Vermögensübertragung auf die Kinder vorhat. Daher unbedingt vorab nochmal vollständig prüfen lassen.

Bin zwar nicht Natman‘s Bekannter aber momentan ebenfalls im Urlaub und Berufskollege ;).

Ja, da kommen wir wieder zum Thema, ob man seinen Kindern soviel Vermögen übertragen möchte. Darüber können sie mit 18 dann frei verfügen.

Damit man die 12x450€ ausschöpfen kann, müsste man je nach Rendite 50-150k übertragen. 

Bei mir mal 3, aber die Steuerersparnis wäre schon sehr verlockend! Müsste man mal ausrechnen, wieviel das bis 18 ist. Und ob es sich da schon wieder rechnet, auch wenn ein Kind mit dem Geld durchbrennt ?

AntwortZitat
Veröffentlicht : 20. August 2020 20:21
BananenRapper
(@bananenrapper)
Freiheitskämpfer Silber

Also ich habe das jetzt mal überschlagen.

Annahmen:

1. Wir schöpfen den Freibetrag voll aus. (Schwierig und riskant wegen der KV)

2. Rendite der Anlage 5% --> 108.000 Euro initiale Anlagesumme

3. Abgeltungssteuer bleibt bei 26,375%

3. Komplette 18 Jahre Anlagehorizont

 

Die Steuerersparnis wären dann im Jahr 1424 Euro und das würde mit Zinseszins in 18 Jahren 35k ergeben.

Ein ganz normale Anlage bei 5% sollte nach 18 Jahren mit Abgeltungssteuer bei 207k stehen.

Ich hoffe da ist jetzt kein kapitaler Rechenfehler drin. Das Schwierigste an der Sache ist aber die Steuerung, dass man nicht ueber die 450Euro pro Monat kommt. Das bedeutet auch, dass man  regelmässig Geld rausnehmen muss, damit das Anlagevolumen nicht über die 108k steigt.

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 20. August 2020 22:30
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold

Aber Vorsicht, das "Geld Herausnehmen" darf nur für Anschaffungen/Unterhalt für das Kind sein (z.B. Auslandsreise, Führerschein, Fahrrad oder ähnliches).

Das Depot läuft auf den Namen vom Kind, also gehört das Geld auch dem Kind...

Geld abheben und das Haus renovieren oder Auto kaufen ist nicht drin.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 28. August 2020 13:12
Natman und viper2333 mögen das
investpuzzle
(@investpuzzle)
Aktiver Freiheitskämpfer

Hallo zusammen.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt drei Jahre.

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 14. Januar 2021 16:32
Natman
(@natman)
Freiheitskämpfer Gold

Was für einige andere u mich interessant wäre, wäre ein Artikel hier über das Thema: "wie kann man effizient und sinnvoll größere Vermögen weitergeben". Leider hat mein befreundeter Steuerberater gerade große gesundheitliche Probleme, daher denke ich, dass  ich da nicht alles zusammengetragen kriege von ihm. 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 14. Januar 2021 16:43
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold

Was sind denn für dich "größere Vermögen" und an wen willst du das Vermögen Übertragen?

Aktuell darf jedes Elternteil seinem Kind alle 10 Jahre 400.000 Euro schenken.

Sollte das nicht reichen hilft nur noch Schenkungssteuer zahlen.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 21. Januar 2021 15:16
Natman mag das
Natman
(@natman)
Freiheitskämpfer Gold

@robi

Ich meinte >= 7stellig und es ging mir nicht nur um die Steueraspekte sondern auch:

  • Wenn man zu früh schenkt, demotiviert man die Kinder einen guten Job zu finden
  • Reicht es für einen selbst nicht mehr 
  • Wird evtl. eine Erwartungshaltung aufgebaut 
  • Etc... nicht nur monetäre Aspekte...
AntwortZitat
Veröffentlicht : 21. Januar 2021 15:20
Robi
 Robi
(@robi)
Freiheitskämpfer Gold

Am vernünftigsten ist es meiner Meinung nach, die Kinder erstmal für sich selber sorgen zu lassen und nicht gleich mit Geld zu überhäufen. Wie du ja auch sagst habe ich auch Angst davor dass sie sich in ein gemachtes Nest setzen und der Anreiz fehlt, selber was reißen zu wollen

Wir werden es bei unseren so machen (aktuell sind sie 2 und 5), dass wir ihnen unter die Arme greifen wenn das meiste Geld benötigt wird und die Zeit am Wertvollsten ist -> Hausbau/Wohnungskauf oder Firmengründung o.ä. wenn gleichzeitig Kinder da sind.

Da wird es bei uns nicht um 7-stellige Summen gehen (leider), aber es wird ein Eimer auf den heißen Stein sein.

Die Kinder bekommen natürlich nur so viel, dass es für uns auch noch reicht. Den Kindern alles vermachen und dann selber am Hungertuch nagen ist ja nicht Sinn der Sache ;)

AntwortZitat
Veröffentlicht : 21. Januar 2021 15:36
viper2333, Judge Dredd und Natman mögen das
AndreasE
(@andrease)
Aktiver Freiheitskämpfer

Hallo allerseits,

des Weiteren sollte man daran denken, das die Kinder, wenn Sie über Vermögen verfügen, keinen oder nur einen gekürzten BAFÖG-Anspruch haben. Vermögen fängt hierbei schon bei gut 8000 EUR an.  

Da kann sich natürlich die nächsten Jahre noch viel ändern.

Grüße, Andi

AntwortZitat
Veröffentlicht : 22. Januar 2021 13:53
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