Wo seht Ihr Missbrauchspotenzial?
"darauf hinzuwirken, die Passverwaltungsvorschrift insofern zu konkretisieren, als dass bei einer beabsichtigten Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen im Ausland, die inhaltlich im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen, eine Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland und somit eines sonstigen erheblichen Belangs der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 PassG anzunehmen ist"
https://www.bundestag.de/resource/blob/955896/7c26a7d20644d9824d733ca90159c172/20-4-259-data.pdf
Gedankenspiel:
Die AFD seie wirklich so schlimm wie einige im Forum behaupten und würde die nächste Wahl gewinnen. Wie könnte diese Partei diese Handlungsmacht für sich nutzen?
Gedankenspiel Nr 2.
Wo seht Ihr Missbrauchspotenzial unserer Aktuellen Regierung.
Ps. In diesem Sinne. Bin ich mal wieder weg.
Schockierend, dass man Gefährder derzeit offenbar nicht zuverlässig daran hindern kann, sich in ausländischen Terrorcamps schulen zu lassen.
Was haben die Innenminister der letzten 20 Jahre eigentlich beruflich gemacht?
Ich denke da sollte man ein bisschen differenzieren.
Es hiess in dem Zusammenhang ja mal in der FAZ:
Wer im Ausland für eine Terrormiliz in den Kampf zieht, muss künftig mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen. Eine entsprechende Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet. Bedingung für eine Ausbürgerung ist allerdings, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt – denn Deutschland entlässt grundsätzlich niemanden in die Staatenlosigkeit.
Die Moeglichkeit des Entzugs gilt also nur fuer jemanden mit doppelter Staatsbuergerschaft - welche die "Alteingesessenen" in D ja bis jetzt nicht mal kriegen. Der Passenzug ist in D soweit ich weiss sogar im GG klar ausgeschlossen wenn er zum "Alien-Status" fuehren wuerde. Waere also rechtsstaatlich nicht vertretbar
Was mich bei so Antraegen immer ein bisschen nachdenklich macht: Der Antrag so in der Form ist offensichtlich nicht rechtens, und man redet nur von der "freiheitlich demokratischen Grundordnung" - heisst das dass man den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit schon ueber Bord geworfen hat?
Grundsaetzlich ist Deutschland da eh ein bisschen neben der Spur, man redet vom Passentzug, aber gleichzeitig hat man vor ein paar Jahren Terroristen mit deutschen Pass aus dem Irak nach Deutschland (ISIS, etc) ausgeflogen weil man wohl befuerchtete dass sie dort ein Strafmass erhalten wuerden was mit der deutschen Ansicht bzgl Menschenrechte nicht konform war.
@ste-fan ich hatte das auch erst falsch verstanden. Passentzug meint hier (afaik) nicht die Aberkennung der Staatsbürgerschaft, sondern das Einziehen oder die nicht Ausfertigung eines Reisepasses.
Die Moeglichkeit des Entzugs gilt also nur fuer jemanden mit doppelter Staatsbuergerschaft - welche die "Alteingesessenen" in D ja bis jetzt nicht mal kriegen. Der Passenzug ist in D soweit ich weiss sogar im GG klar ausgeschlossen wenn er zum "Alien-Status" fuehren wuerde. Waere also rechtsstaatlich nicht vertretbar
Passversagung und Ausbürgerung sind zwei Verschiedene Sachen.
Passversagung ist einfach nur, dass mir der Reisepass abgenomen oder nicht neu Ausgestellt wird.
Mir kann der Reisepass entzogen werden, wenn ich in Deutschland z.B. Steuerschulden über 50k habe. Das passiert manchmal bei einigen die nicht Kooperieren, denen wird dann der Reisepass am Flughaven abgenommen.
Siehe hier:
https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/verwaltungsgericht-reisepass-kann-bei-hohen-steuerschulden-entzogen-werden/
Oder wenn ein Haftbefehl vorliegt:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Passversagung--f245420.html
Es geht in dem Antrag um Paragraph 7 und 10 des PassG, dass die Anwendung ausgeweitet wird. Die Teilnahme an einer Terrororginasation wäre schon durch § 89a des Strafgesetzbuchs gegeben, welcher in Paragraph 7 geregelt wird. Und durch Heutzutagige regeln mehr als abgedeckt.
Paragraph 7 regelt wann dir der Reisepass abgenommen / nicht ausgestellt wird.
Paragraph 10 hindert dich an der Ausreise aus Deutschland.
Ich bin in der leienhaften Rechtlichen Annahme, dass es hier um was anderes geht.
Pässe einziehen bei Ausbildung im Terrorcamp ist heute schon rechtlich kein Thema mehr.
Jetzt wird das wieder schön wachsweich formuliert, dass man am Ende daraus alles machen kann was man will.
Eine sehr antidemokratische Mode, die immer weiter um sich greift.
Jetzt wird das wieder schön wachsweich formuliert, dass man am Ende daraus alles machen kann was man will.
Eine sehr antidemokratische Mode, die immer weiter um sich greift.
Wenn du bedenkst, dass eine "beabsichtigten Teilnahme" genügt. Also eine Theoretisch unterstellte Absicht. In Deutschland teile der Regierung eine Oppositionspartei verbieten möchten, die in den Umfragen um die 20% hat, diese zum Teilen schon als Offensichtlich extremnistisch eingestuft worden ist.
Bei Passversagung eine Ausreise aus Deutschland bei Vorsatz eine Straftat ist, dann habe ich zumindest ein mulmiges Gefühl.
@cooler-name
Die beabsichtigte Teilnahme ist nicht mein Problem, diese kann und muss man juristisch nachweisen.
Das Problem war, dass die Staatsbürger nach Klagen vor dem Verwaltungsgericht ausreisen durften, da das VG festgestellt hat, dass die Teilnahme an einer extremistischen Veranstaltung von Einzelpersonen, keine Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschlands ist.
Hier will man so eine Teilnahme fest an den Schaden binden, damit der Pass auch 100%ig eingezogen werden kann.
Das Hauptproblem liegt in der Feststellung eines "Extremismus". Was und wer extremistisch ist, ist aktuell sehr politisch getrieben.
Eine genaue juristische Definition kenne ich nicht. Ich kenne auch keinen Straftatsbestand, welcher sich "extremistisch sein" nennt. Man kann nur Taten begehen, wie Volksverhetzung, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung. etc.
Laut früheren Verfassungsschutzdefinitionen waren politische Extremisten am Rand des legalen Spektrums des Systems und Radikale außerhalb davon, weil sie das System ablehnen.
Aber wenn mich hier jemand genauer aufschlaut bin ich immer sehr froh. Vielleicht gibt es hier fachkundige Jursiten, welche sich äußern können, wollen und dürfen.
Hier will man so eine Teilnahme fest an den (Möglichen) Schaden (aus der Sicht der Behörden) binden, damit der Pass auch 100%ig eingezogen werden kann.
Das Hauptproblem liegt in der Feststellung eines "Extremismus". Was und wer extremistisch ist, ist aktuell sehr politisch getrieben.
Eine genaue juristische Definition kenne ich nicht. Ich kenne auch keinen Straftatsbestand, welcher sich "extremistisch sein" nennt. Man kann nur Taten begehen, wie Volksverhetzung, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung. etc.
Den Punkt sehe ich auch.
Wenn man bedenkt, dass Gerichte ein bisschen Länger brauchen um Entscheidungen zu treffen, um Sachen wieder grade zu rücken.
Ich fände es echt spannend, wenn wir hier ein paar Juristen hätten.
EDIT:Post verschoben, Karlchen bekommt seinen eigenen Thread
So das wir hier beim Thema bleiben können.
Gelöscht, da falsches Jahr im Dokument = Nichts neues. (2023)