Ab welchem monatlichen Sparbetrag lohnt sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem herkömmlichen ETF-Sparplan in einem normalem Depot? Gib Deine Parameter ein und Du erhältst sofort Dein Ergebnis.

Steuer-Parameter

Dein Steuersatz während der Berufsjahre (für Günstigerprüfung)
Dein erwarteter Steuersatz im Ruhestand (für Entnahmebesteuerung)
Standard: 26,375 % (25 % + 5,5 % Soli)
Bundesbank-Basiszins (2026: 3,2 %)
Standard: 30 % für Aktienfonds

Anlage-Parameter

Jährliche Gesamtkosten des AVD-Produkts
Jährliche Gesamtkosten des ETF-Sparplans
Kinderzulage: 300 EUR/Kind/Jahr, bis Kind 25 wird
Break-Even Sparbetrag
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Differenz AVD – ETF

Vergleichstabelle: AVD vs. ETF-Sparplan

Sparrate AVD Netto ETF Netto Zulagen Steuerersparnis Differenz (AVD – ETF)

So funktioniert der Vergleich

AVD (Altersvorsorgedepot)
Beim AVD zahlst du während der Ansparphase keine Steuern auf Erträge. Dafür wird bei der Entnahme in der Rente das gesamte Kapital (Einzahlungen + Erträge + Zulagen) mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz im Ruhestand versteuert. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Da der Steuersatz im Ruhestand typischerweise niedriger ist als im Berufsleben, rechnet der Rechner mit zwei getrennten Steuersätzen.

Zulagen (geförderter Anteil, bis 150 EUR/Monat): Der Staat legt Geld obendrauf – die Grundzulage (50 ct pro EUR auf die ersten 360 EUR/Jahr, dann 25 ct pro EUR, max. 540 EUR/Jahr) und ggf. 300 EUR Kinderzulage pro Kind/Jahr (bis das Kind 25 wird). Wer bei Start unter 25 ist, bekommt einmalig 200 EUR Jugendbonus.

Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft jedes Jahr, ob der Sonderausgabenabzug (Einzahlung + Zulagen × Grenzsteuersatz der Ansparphase) höher ist als die Zulagen selbst. Falls ja, bekommst du die Differenz als Steuererstattung. Bei hohem Grenzsteuersatz lohnt sich das besonders.

Halbeinkünfteverfahren (ungeförderter Anteil, ab 151 EUR/Monat): Wer mehr als 150 EUR/Monat einzahlt, bekommt auf den Mehrbetrag keine Zulagen. Dafür gilt bei Entnahme ein Steuervorteil: Nur 50 % der Erträge (nicht der Einzahlungen!) werden mit dem Grenzsteuersatz der Rentenphase versteuert. Die Einzahlungen selbst sind steuerfrei. Das ist oft günstiger als die volle Besteuerung des geförderten Anteils – deshalb kann das AVD ab ca. 150 EUR kurzzeitig schlechter sein als der ETF, aber bei höheren Raten wieder besser werden.
ETF-Sparplan (klassisch)
Beim normalen ETF-Sparplan gibt es keine staatlichen Zulagen. Dafür ist die Besteuerung anders:

Vorabpauschale (jährlich): Jedes Jahr wird ein fiktiver Ertrag berechnet (Fondswert × Basiszins × 70 %). Auf diesen – oder den tatsächlichen Wertzuwachs, falls niedriger – zahlst du nach Abzug der Teilfreistellung die Kapitalertragsteuer. Das ist ein jährlicher Steuerabzug, der das Kapital leicht reduziert (Steuerstundungseffekt entfällt teilweise).

Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei. Du zahlst also nur auf 70 % der Gewinne Kapitalertragsteuer.

Schlussbesteuerung (bei Verkauf): Beim Verkauf fällt Kapitalertragsteuer auf den Gesamtgewinn an (nach Teilfreistellung). Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird angerechnet, du zahlst also nicht doppelt.
Warum entsteht das „Tal“ um 150 EUR?
Bei Sparraten bis 150 EUR/Monat profitierst du voll von den Zulagen. Ab 151 EUR bekommst du keine zusätzlichen Zulagen mehr, aber der gesamte geförderte Anteil (150 EUR) wird bei Entnahme voll besteuert. Erst wenn der ungeförderte Mehrbetrag durch das Halbeinkünfteverfahren genug Steuervorteil bringt, wird das AVD wieder besser als der ETF. Deshalb kann es rund um 150 EUR eine Zone geben, in der der ETF kurzzeitig vorne liegt.

Formeln

Grundzulage: 50 % auf erste 360 EUR + 25 % auf Rest (max. 1.800 EUR förderfähig, max. 540 EUR/Jahr)
Kinderzulage: 300 EUR/Kind/Jahr (bis Kind 25 wird, geprüft pro Kalenderjahr)
Jugendbonus: 200 EUR einmalig (Alter < 25 bei Start)
Günstigerprüfung: max(0, (min(Einzahlung, 1.800) + Zulagen) × Grenzsteuersatz Ansparphase − Zulagen)
AVD-Entnahme (gefördert): Brutto × (1 − Grenzsteuersatz Rentenphase)
AVD-Entnahme (ungefördert): Brutto − 50 % × Ertrag × Grenzsteuersatz Rentenphase
ETF-Vorabpauschale: min(Basisertrag, Wertzuwachs) × (1 − TFS) × KapESt
ETF-Schlusssteuer: max(0, (1 − TFS) × Gesamtgewinn × KapESt − kum. Vorabpauschale)